Zahlungseinstellung - ungeklärtes Vermögen - Überweisungen - Bitcoin Konto

  • Hi..hab mal ein Anliegen und zwar hab ich mein Folgeantrag abgegeben und dann kam Post von der Leistungsabteilung weil auf den Kontoauszügen 4 Überweisungen waren von ca.500€ auf ein Bitcoin Konto.Ich sollte dann erläutern um was es sich handelt.Ich hab dann geantwortet das ich die Paar Überweisungen im Auftrag meiner Mutter getätigt hab weil zu der Zeit ihr Laptop defekt war und sie könnte das auch alles bestätigen.Gestern kam der Brief der "vorläufigen Zahlungseinstellung." Begründung:meine Antwort wär nicht plausibel! Nachweis wer Inhaber des Kontos ist möchte er wissen und Kontoauszüge von den Transaktionen soll ich nachweisen. Innerhalb von 2 Monaten entscheidet der Berater ob mein Bewilligungsbescheid aufgehoben wird oder nicht. HALLO...??? Ist das Normal...?? ...

  • Wenn du das so erklärt hast, ist das auch nicht plausibel.
    Was hat der kaputte Laptop deiner Mutter mit deinem Konto und einem Bitcoin-Konto zu tun?

    Wenn du ein Bitcoin-Konto hast, musst du es auch angeben.

  • Hallo,

    na die Überweisung hab ich im Auftrag meiner Mutter unternommen weil sie es nicht online konnte....... ganz einfach..oder ist das jetzt auch schon nicht erlaubt vom Amt aus.....

    und auch dies ist nicht plausibel. Wenn der Laptop Deiner Mutter defekt ist - wie konnte sie dann 500 € an Dich überweisen? Wenn sie das Geld bei der Bank an Dich überweisen hat - warum konnte sie dann bei der Bank das Geld nicht direkt auf das Bitcoin-Konto überweisen? Und warum konnte dann von Deinem PC nicht direkt das Geld vom Konto Deiner Mutter auf das Bitcoin-Konto überwiesen werden?

    Du kannst irgendwie nicht plausibel den Grund der Überweisung des Geldes auf Dein Konto erklären...

    Gruß!

  • Nachweis wer Inhaber des Kontos ist möchte er wissen und Kontoauszüge von den Transaktionen soll ich nachweisen. Innerhalb von 2 Monaten entscheidet der Berater ob mein Bewilligungsbescheid aufgehoben wird oder nicht. HALLO...??? Ist das Normal...?? ...


    Ja, der Sachbearbeiter kann die Leistung einstellen und es ist rechtens.
    Denn er hat das Recht laut Gesetz von dir Nachweise zu verlangen und
    du hast die Pflicht laut Gesetz diese vorzulegen.

    Eventuell eine Information, weil nicht bekannt. Einfach mal in
    Ruhe durchlesen und es beantwortet viele Fragen.

    Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten

    Ansonsten schließe ich mich der Meinung von @Casa und @Corinna
    an, deine Erklärung nicht plausibel.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!