Änderungsbescheid Jobcenter - hat sich was geändert bei den Jobcentern

  • Hallo,
    wir sind eine so genannte Bedarfsgemeinschaft und legen jeden Monat unsere Gehaltsnachweise für den jeweiligen Monat dem Jobcenter vor. Das Jobcenter zahlt, wie üblich Leistungen bereits jeweils zu Beginn eines Monats und bringt das zu erwartente Einkommen für den jeweiligen Monat, beispielsweise November 2017, im voraus in Anrechnung. Wir legen dann am Ende eines Monats, beispielsweise November 2017, unsere Kopien der Gehaltsabrechnungen dem Jobcenter vor.

    Nun kommt es immer wieder vor, dass sich das Jobcenter mit der Berechnung der Nachzahlung sehr viel Zeit läßt. Frägt man nach, wieso und weshalb es wiedereinmal so lange dauert - dann ist die Standartantwort - Sachbearbeiter krank/Urlaub - Nachweise sind plötzlich verschwunden oder Vertretung des Sachbearbeiters überlastet.

    Meine Frage - wieviel Zeit hat das Jobcenter um solche Nachzahlungen bzw. Änderungsbescheide für den jeweiligen Monat zu bearbeiten. Gibt es hierzu gesetzliche Vorgaben.

    Wäre toll, wenn jemand von Euch eine Antwort hätte.

    Bedanke mich im Voraus.

  • Wieviel wurde als vorläufiges Gehalt angegeben und wie hoch ist der tatsächliche Verdienst (bitte brutto und netto Angabe)?

    Je nach Sachbearbeiter und nachzuzahlenden Betrag kann es sein, dass eine Abrechnung erst am Ende des Bewilligungszeitraumes erfolgt. Dies hängt vom Sachbearbeiter oder ebend dessen Vertretung ab. Auf Antrag muss eine monatliche Abrechnung erfolgen, was aber aufgrund der hohen Postrückstände und des Personalmangels oftmals bis hin zu mehreren Monaten dauern kann.

    Wenn dein Antrag nach sechs Monaten nicht bearbeitet wurde, kannst du eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen, siehe auch https://www.hartziv.org/untaetigkeitsklage/

  • Wir gehören zu einer Bedarfsgemeinschaft und legen deswegen unsere Gehaltsabrechnungen dem Jobcenter vor. Daraus ergibt sich ja bekanntlich Nachzahlung oder Überzahlung. Hatte mich auch schon deswegen hier im Forum gemeldet.

    War nun heute bei meinen zuständigen Jobcenter und wollte wissen, weshalb mir kein neuer Änderungsbescheid hinsichtlich Nachzahlung oder auch Überzahlung zugesandt wird. Darauf hin wurde mir mitgeteilt, dass es eine neue Bestimmung bei den Jobcentern gibt, die besagt, dass die Jobcenter nicht mehr wie bisher die erbrachten Leistungen mit dem erzielten Einkommen monatsweise verrechnen, sondern erst am Ende des Bewilligungszeitraumes. Was bedeutet, dass Nachzahlungen bzw Überzahlungen nicht mehr monatlich gezahlt bzw rückgefordert werden, sondern zum Ende des Bewilligungszeitraumes.
    Gehaltsabrechnungen müssten aber wie bisher jeden Monat vorgelegt werden und die zu erwartende Einkommen würden weiterhin monatsweise in Anrechnung gebracht. Trete also weiterhin in Vorleistung.

    Der Bewilligungszeitraum kann 3 oder noch mehr Monate umfassen. Was ganz einfach für mich bedeutet, dass ich auf Nachzahlungen mehrere Monate warten muss.

    Meine frage - wem ist diese neue Regel bekannt - und welche Widerspruchmöglichkeiten habe ich

    Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus.

  • In den Hinweisen der BA steht hierzu steht folgendes:
    "Wenn die Bildung eines monatlichen Durchschnittseinkommens erfolgte,dann ist zeitnah nach dem Ende des vorläufigen Bewilligungszeitraumeseine abschließende Berechnung durchzuführen.Selbst wenn die leistungsberechtigte Person im Zeitraum der vorläufigenBewilligung monatlich ihre Entgeltabrechnung einreicht, istnicht jeden Monat eine neue Berechnung des SGB IILeistungsanspruchesin der Leistungssoftware zu erfassen. usw. .... "

    Heisst also, der Sachbearbeiter hat das Durchnittseinkommen der letzten sechs Monate berechnet und es für den aktuellen Bewilligungsbescheid angerechnet. Eine Neuberechnung erfolgt erst nach Ende des Bewilligungszeitraumes.

  • Hallo bass386,

    habe nun gelesen, dass das JC auf Antrag monatlich abrechnen muss. Habe hierzu folgendes gefunden.

    § 41a Abs 4 Satz 2 Nr 3 SGB II.

    "Bei der abschließenden Feststellung des Leistungsanspruches nach Absatz 3 ist als Einkommen ein monatliches Durchschnittseinkommen zu Grunde zu legen. Satz 1 gilt nicht
    1. ...
    oder
    3. wenn die leistungsberechtigte Person vor der abschließenden Feststellung des
    Leistungsanspruches eine Entscheidung auf der Grundlage des tatsächlichen
    monatlichen Einkommens beantragt."

    Der Gesetzesbegründung ist Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung folgendes zu entnehmen:
    "Von Nummer 3 wird der Fall erfasst, dass leistungsberechtigte Personen bereits während des laufenden Bewilligungszeitraumes nach Ablauf eines jeden Kalendermonats eine monatliche abschließende Entscheidung unter Berücksichtigung des im abgelaufenen Kalendermonat tatsächlich erhaltenen Einkommens wünschen, da aufgrund großer Einkommensschwankungen in Monaten mit deutlich geringerem Einkommen das Existenzminimum ansonsten nicht sichergestellt wäre." (Bundesratsdrucksache 66/16, S 58)

    Liege ich hier mit diesem Paragraphen falsch.

    Möchte ja nur, wenn durch das JC nachgezahlt werden, dass dies auch monatlich erfolgt.

    Vielleicht hast Du eine bessere Argumentation.

    mfg. Mayhem


    Link Korrektur, "dazu" führt zur Fehlermeldung "No Text".
    Bitte immer korrekten Text einsetzen!
    Grace

  • Mir ist das obige Gesetz bekannt, allerdings muss man hierzu auch die Fachlichen Hinweise der BA beachten. Aufgrund der zahlreichen Änderungen und den örtlichen Bestimmungen ist dies oftmals nicht so einfach.

    In deinem Fall würde ich ein Schreiben an das Jobcenter aufsetzen und dies mit dem von dir genannten § begründen. Zumindest wird der Sachbearbeiter dann auf den Antrag antworten müssen. Reiche das Schreiben nachweislich, also per Einschreiben und Empfangsstempel des Jobcenters ein.

  • Hallo,

    wir haben als BG das gleiche Problem. Unser Gehalt wurde, obwohl es ein Festgehalt war, zu hoch angesetzt im Bescheid und für ein paar Monate bekamen wir jedes Mal die Differenz direkt überwiesen, nachdem wir den aktuellen Gehaltsnachweis eingereicht haben. Plötzlich hörte das auf. Ohne Info, ohne Ankündigung, ohne Erklärung. Unsere Nachfragen wurden einfach ignoriert.

    Für den Bewilligungszeitraum 06/17-12/17 haben wir einen bunten Blumenstrauss an Sachen gesammelt, die eigentlich zu einer Korrektur hätten führen müssen (die erwähnten niedrigeren monatlichen Gehälter, zu lange und somit teilweise ungenehmigte Ortsanwesenheit, Weihnachtsgeld und Geldgeschenk von Verwandten). Wir haben diese ALLE dem Jobcenter gemeldet, aber keinerlei Reaktion mehr erhalten.

    Daher meine Frage, die an diese Diskussion anschließt: Wie lange kann das Jobcenter denn für den Bewilligungszeitraum 06/17-12/17 abrechnen? Schließlich ist der ja schon 2 Monate rum. Wir trauen uns gar nicht, das Weihnachtsgeld auszugeben, weil wir Angst haben, dass da noch was kommt...

    Vielen Dank und viele Grüße :)

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