Beiträge von Mayhem

    Wie kannst Du eine solche haltlose Darstellung mir gegenüber formulieren. Wir kennen einander ja nicht und kennst ebenso wenig meine Gründe, weshalb ich so meine Fragen auf diese Art und Weise formuliert habe. Also bitte nicht einfach mal so eine Vermutung in den Raum stellen !!!!

    Hätte von Dir gerne, nach Möglichkeit eine sachdienliche Information zu Zuweisungen in Arbeitsgelegenheiten.

    Versuche es nochmal - vielleicht hilft es.

    Muß sich das JC bei der Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit an die in einem medizinischen Gutachten gemachten Einschränkungen halten, hinsichtlich zumutbarer täglichen Arbeitszeit, hinsichtlich körperlicher Einschränkungen.
    Ist eine Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit nicht Zumutbar, wenn die Bedingungen eines medizinischen Gutachten keine Berücksichtigung finden?
    Wenn die Zuweisung aufgrund eines entsprechenden Gutachtens nicht zumutbar ist, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
    Muß sich das JC bei der Zustellung einer Zuweisung an Fristen halten?

    mfg

    erstmal vielen Dank für die Kommentare.

    Meine durch die Agentur für Arbeit in einem Gutachten bestätigte Arbeitszeit darf 4 Stunden am Tage nicht übersteigen. In diesem Gutachten sind verschiedene Einschränkungen zu beachten, auf die ich aber im Einzelnen nicht eingehen möchte.

    Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt.

    Über die letzen beiden Jahren wurde ich mehrfach krankgeschrieben. Diese Krankmeldungen sind dem Jobcenter bekannt.

    Diese Zuweisungen einer Arbeitsgelegenheit mit einer kleinen Aufwandsentschädigung von Euro 1,02 sollen der Integration am Arbeitsmarkt dienlich sein. Man soll strukturiert als der Maßnahme herausgehen und aufgrund dessen einen JOb finden.
    Aber wenn man sich mal mit Teilnehmern einer solchen Zwangsmaßnahme unterhält, so ist zu hören, dass der Nutzen einer solchen Maßnahme eher bescheiden.

    Nun möchte ich gerne nochmals an meine Fragen anknüpfen.

    - wer konnte krankheitsbedingt eine solche Maßnahme wiederholt nicht antreten. Wie war die Reaktion des Jobcenter.
    - wer musste sich während einer solchen Maßnahme über einen längeren Zeitraum krankschreiben lassen. Wie war die Reaktion des Trägers bzw. des Jobcenter???

    Nochmals vielen Dank für hilfreiche Kommentare.

    Hallo an die Runde,

    wurde durch mein Jobcenter aufgefordert (zum 1. Mal) eine Arbeitsgelegenheit gemäß § 16d Sozialgesetzbuch anzunehmen. Dieser unsinnige 1,02 Euro Job sollte 3 Monate andauern. Aufgrund meiner Erkrankungen, bestätigt durch medizinisches Gutachten der Bundesagentur für Arbeit, darf die tägliche Arbeitszeit 4 Stunden nicht übersteigen.

    Konnte diese Maßnahme nur durch eine Krankmeldung vor Beginn der Maßnahme abwehren.

    Mein sogenannter Kundenberater sagte zu mir, dass ich aber weiterhin auf dieser Liste stehen werde und wohl in wenigen Monaten nochmals angeschrieben werde mit der gleichen Aufforderung, nämlich einer solchen Zuweisung folge zu leisten.

    Werde dieses Spiel wohl nicht unendlich fortführen können, daher meine Fragen bzw. Anmerkungen:

    - beginne eine solche Arbeitsgelegenheit und unterschreibe den Vertrag unter medizinischen Vorbehalt
    - melde mich aber bereits am ersten Arbeitstag oder zweiten Arbeitstag beim Träger dieser Maßnahme krank um mich dieser Maßnahme zu entziehen

    Was ist der bessere Weg - sich vor einer solchen Maßnahme krank zu melden oder unmittelbar nach Beginn einer solchen?

    Wer von Euch geht einen ähnlichen Weg???

    Wer von Euch hat entsprechende Erfahrungen???

    Was macht Ihr in solchen Fällen????

    Wäre toll Rückmeldungen zu bekommen

    ^^

    Hallo bass386,

    habe nun gelesen, dass das JC auf Antrag monatlich abrechnen muss. Habe hierzu folgendes gefunden.

    § 41a Abs 4 Satz 2 Nr 3 SGB II.

    "Bei der abschließenden Feststellung des Leistungsanspruches nach Absatz 3 ist als Einkommen ein monatliches Durchschnittseinkommen zu Grunde zu legen. Satz 1 gilt nicht
    1. ...
    oder
    3. wenn die leistungsberechtigte Person vor der abschließenden Feststellung des
    Leistungsanspruches eine Entscheidung auf der Grundlage des tatsächlichen
    monatlichen Einkommens beantragt."

    Der Gesetzesbegründung ist Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung folgendes zu entnehmen:
    "Von Nummer 3 wird der Fall erfasst, dass leistungsberechtigte Personen bereits während des laufenden Bewilligungszeitraumes nach Ablauf eines jeden Kalendermonats eine monatliche abschließende Entscheidung unter Berücksichtigung des im abgelaufenen Kalendermonat tatsächlich erhaltenen Einkommens wünschen, da aufgrund großer Einkommensschwankungen in Monaten mit deutlich geringerem Einkommen das Existenzminimum ansonsten nicht sichergestellt wäre." (Bundesratsdrucksache 66/16, S 58)

    Liege ich hier mit diesem Paragraphen falsch.

    Möchte ja nur, wenn durch das JC nachgezahlt werden, dass dies auch monatlich erfolgt.

    Vielleicht hast Du eine bessere Argumentation.

    mfg. Mayhem


    Link Korrektur, "dazu" führt zur Fehlermeldung "No Text".
    Bitte immer korrekten Text einsetzen!
    Grace

    Wir gehören zu einer Bedarfsgemeinschaft und legen deswegen unsere Gehaltsabrechnungen dem Jobcenter vor. Daraus ergibt sich ja bekanntlich Nachzahlung oder Überzahlung. Hatte mich auch schon deswegen hier im Forum gemeldet.

    War nun heute bei meinen zuständigen Jobcenter und wollte wissen, weshalb mir kein neuer Änderungsbescheid hinsichtlich Nachzahlung oder auch Überzahlung zugesandt wird. Darauf hin wurde mir mitgeteilt, dass es eine neue Bestimmung bei den Jobcentern gibt, die besagt, dass die Jobcenter nicht mehr wie bisher die erbrachten Leistungen mit dem erzielten Einkommen monatsweise verrechnen, sondern erst am Ende des Bewilligungszeitraumes. Was bedeutet, dass Nachzahlungen bzw Überzahlungen nicht mehr monatlich gezahlt bzw rückgefordert werden, sondern zum Ende des Bewilligungszeitraumes.
    Gehaltsabrechnungen müssten aber wie bisher jeden Monat vorgelegt werden und die zu erwartende Einkommen würden weiterhin monatsweise in Anrechnung gebracht. Trete also weiterhin in Vorleistung.

    Der Bewilligungszeitraum kann 3 oder noch mehr Monate umfassen. Was ganz einfach für mich bedeutet, dass ich auf Nachzahlungen mehrere Monate warten muss.

    Meine frage - wem ist diese neue Regel bekannt - und welche Widerspruchmöglichkeiten habe ich

    Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus.

    Hallo,
    wir sind eine so genannte Bedarfsgemeinschaft und legen jeden Monat unsere Gehaltsnachweise für den jeweiligen Monat dem Jobcenter vor. Das Jobcenter zahlt, wie üblich Leistungen bereits jeweils zu Beginn eines Monats und bringt das zu erwartente Einkommen für den jeweiligen Monat, beispielsweise November 2017, im voraus in Anrechnung. Wir legen dann am Ende eines Monats, beispielsweise November 2017, unsere Kopien der Gehaltsabrechnungen dem Jobcenter vor.

    Nun kommt es immer wieder vor, dass sich das Jobcenter mit der Berechnung der Nachzahlung sehr viel Zeit läßt. Frägt man nach, wieso und weshalb es wiedereinmal so lange dauert - dann ist die Standartantwort - Sachbearbeiter krank/Urlaub - Nachweise sind plötzlich verschwunden oder Vertretung des Sachbearbeiters überlastet.

    Meine Frage - wieviel Zeit hat das Jobcenter um solche Nachzahlungen bzw. Änderungsbescheide für den jeweiligen Monat zu bearbeiten. Gibt es hierzu gesetzliche Vorgaben.

    Wäre toll, wenn jemand von Euch eine Antwort hätte.

    Bedanke mich im Voraus.