ALG II und Rentennachzahlung sowie eine Nachzahlung von Heizkosten - Frage nach Berechnung

  • ALG II und Rentennachzahlung sowie eine Gutschrift von Heizkosten, wie wird das berechnet?


    Hallo,
    ich bekomme ab 1.12.2017 meine Rente gezahlt, rückwirkend ab dem 1.05.2016.
    Es erfolgt eine Nachzahlung ab dem 1.05.2016. Von dieser Nachzahlung werden die Hartz4 Leistungen abgezogen die ich seit dem 1.05.2016 erhalten habe.
    Ich habe in dieser Zeit auch Nachzahlungen von Heizkosten erhalten und ebenfalls wurde mir ein neues Dusch Thermostat gezahlt.
    Nun meine Frage; werden auch die Nachzahlungen und die Kostenübernahme des neuen Thermostat von dieser Nachzahlung abgezogen.
    Vielen Dank

  • Die ALG II Leistungen werden von der Rente abgezogen, weil das Jobcenter einen Erstattungsanspruch an den Rententräger gestellt hat.

    Das Dusch Thermostat wurde von dir gekauft und die Kosten wurden dir durch den Vermieter erstattet? Normalerweise darf das Jobcenter dir das nicht anrechnen.

    Weitere Fragen
    #1 Wie alt bist du?
    #2 Bist du in der Lage mind. drei Stunden täglich arbeiten zu gehen?
    #3 Wie hoch ist die Rente, wie sind die ALG II Leistungen?

  • wg. dem Thermostat, ich wohne im eigenen Haus, die Kosten wurden vom Job-Center übernommen.
    zu deinen Fragen;
    ich bin 63 Jahre,
    nein, ich kann nicht mehr arbeiten,
    meine Rente beläuft sich auf sage und schreibe € 790,00 und die ALG Leistungen auf € 680,00
    meine Rente ist nicht gerade berauschend :(

  • meine Rente ist nicht gerade berauschend :(

    Das glaube ich dir.

    Wann hast du die Heizkostengutschrift erhalten oder wird dir diese erst noch gutgeschrieben?

    Wenn feststeht, dass du auf Dauer nicht mehr arbeiten gehen kannst, dann könntest du Anspruch auf Grundsicherung oder auch Wohngeld haben. ALG II hast du erhalten, weil der Rententräger länger zur Überprüfung der Schwerbehindertenrente benötigt hat.

  • die heizkosten nachzahlung hab ich in diesem jahr bekommen, nach wiederholten anträgen.
    der rententräger hat extrem lange gebraucht, ich mußte im vergangenen jahr erst einen herzinfarkt bekommen.
    aber mir geht es auch darum ob die kosten für das thermostat in abzug gebracht werden. dies waren ja keine kdu sondern renovierungskosten an meinem eigenheim.

  • Okay, dann verhält sich das ganze ein wenig anders.

    Das Jobcenter wird die erbrachten Leistungen, also auch die des Thermostats, den Leistungen der Rente gegenüberstellen und diese vom Rententräger zurückfordern.

    Du kannst nun aber Antrag auf Wohngeld und Leistungen nach dem SGB XII stellen.

  • Die Koste für die Instandsetzung von Wohneigentum sind auch Leistungen der Kosten der Unterkunft. Auch diese zählen zu dem Erstattungsbetrag, den das Jobcenter bei der Rentenkasse geltend gemacht hat.

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