ALG I - Wohngeld mündlich abgewiesen - ALG II Antrag abgelehnt

  • Hallo,

    Seit August versuche ich (außer ALGI) finanzielle Unterstützung zu erhalten. Es klappt bisher nicht irgendwelche Anträge durchzubringen.
    Ablehnungsbescheid im Anhang.

    Anfang August 2017: Zuerst versucht Wohngeld zu beantragen, dort wollte man mich nichtmal anhören ohne "vollständige" Unterlagen.
    Ende August: Zweiter Versuch. Man sagte mir nach wenigen Sekunden, ich bekäme kein Wohngeld, zu niedriges ALGI. Ich muss ALGII aufstocken / beim Jobcenter beantragen.
    Ich habe zu der Aussage keine schriftliche Bestätigung erhalten - nur mündlich.
    Bereits Anfang August hätte man mir dies mitteilen können(!), wäre man gewillt gewesen sich meine Unterlagen die vorhanden waren anzuschauen.


    September: Antragsstellung ALGII aufstockung
    Ende September: Bescheid erhalten dass mir kein ALGII zustehen würde - sondern dass ich Wohngeld beantragen muss.

    Wichtig:
    Meine Antrag - bezüglich Miete - wurde vom Jobcenter falsch berechnet.
    Trotz aktueller Mietbescheinigung wurde mein "alter" Mietvertrag/Mietkosten von vor Jahren herangezogen. Zwischenzeitlich gab es jedoch Modernisierungsmaßnahmen.
    Tatsächliche Miete: 433,09€ Gesamt (233,38€ Grundmiete / 79,71€ Heizung / 120€ Betriebskosten
    Vom Jobcenter berechnet: 353,38 Gesamt (233,38€ Grundmiete / 37€ Heizkosten / 83€ Betriebskosten
    Differenz 79,71€


    Wie soll ich jetzt vorgehen?

    • Widerspruch gegen abgelehnten Jobcenter ALGII Aufstockung einlegen? (wenn ja; wie?)
    • Oder mit dem Bescheid zur Antragsstelle für Wohngeld gehen? (trotz falscher Mietberechnung des Jobcenters?)
    • Persönlich hingehen - oder nicht - und alles schriftlich regeln?
    • An finanzielle Unterstützung habe ich den August verloren, geht jetzt auch der September verloren?
    • Langsam frage ich mich ob es juristisch krisitsch wird .... daher:
    • Sind Sachbearbeiter (z.B. vom Jobcenter und der Wohnantragsstelle verpflichtet mir ein Dokument zu unterschreiben, in denen mir bestätigt wird das ich vollumfänglich beraten wurde und alle nötigen Dokumente abgegeben habe?
    • Hat man mir verpflichtend Kopien auszuhändigen, von sämtlichen Unterlagen / Dokumenten die ich für Anträge einreiche? (zum Beispiel Mitbescheinigung)

    buergergeld.org/community/attachment/234/buergergeld.org/community/attachment/235/buergergeld.org/community/attachment/236/

    Ich hoffe man kann mir helfen, Danke!

    Bilder gelöscht! Wenn möglich, bitte als PDF hochladen.
    Grace

  • Hallo,

    nach Deinen Zahlen ist durchaus ein Wohngeldanspruch vorhanden.

    Stelle binnen 4 Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheid vom Jobcenter einen Antrag auf WEohngeld - nur dann kannst Du rückwirkend Wohngeld ab dem Zeitpunkt des Antrages auf ALG II geltend machen. Lege Drinem Antrag eine Kopie des Ablehnungsbescheides vom Jobcenter bei.

    Gruß!

  • Aber mein Ablehnungsbescheid wurde falsch errechnet.
    Man nutzte offensichtlich nie die Mietauskunft (denn da steht die korrekte Miete), sondern schaute nur im Mietvertrag (der bald 10 Jahre alt ist).
    Die Differenz liegt bei 80€/Monat.

    Soll ich wirklich mit diesem falsch errechneten Bescheid Wohngeld beantragen?

    Zu meinen Fragen bez. weiteres vorgehen kommt eine weitere hinzu:
    Darf (für mich) eine Person bei den Antragsstellung bei sein - um Gesprächsinhalte und Übergabe von Dokumenten zu bezeugen?

  • Hallo,

    leider hast Du ein bißchen viel geschwärzt in den hochgeladenen Dateien. Was steht in der Spalte "errechnetes Wohngeld"?

    Darf (für mich) eine Person bei den Antragsstellung bei sein - um Gesprächsinhalte und Übergabe von Dokumenten zu bezeugen?

    Ja - aber nicht für Dich, sondern nur zusammen mit Dir. Allerdings ist das, was die Begleitperson dann sagt, so, als wenn Du das gesagt hättest. Du solltest also keine Person des Vertrauens mitnehmen, die für ihr heißblütiges Temperament stadtbekannt ist... ;)

    Gruß!

  • Hinsichtlich der Antragstellung und Übermittlung von Unterlagen, kannst du die Übermittlung per Fax nutzen oder aber eine Liste der abzugebenden Dokumente erstellen und dir auf dieser einen Eingangsstempel geben lassen. Das ist ein besserer Nachweis darüber was abgegeben wurde. Ein Zeuge weiß nach ggf. 2 Jahren nicht mehr, ob nun 43 oder 26 Seiten abgegeben wurden und was deren Inhalt war.

  • Hallo,

    leider hast Du ein bißchen viel geschwärzt in den hochgeladenen Dateien. Was steht in der Spalte "errechnetes Wohngeld"?

    Mein Name ist dort geschwärzt. Wohne allein.
    Das auf der Grundlage der falschen Miete berechnete Wohngeld liegt bei 124,-€/Monat.

  • Hallo,

    basierend auf Deinen Zahlen und der Annahme, daß die Kosten der Unterkunft angemessen sind, würde mit der tatsächlichen Miete ein Wohngeldanspruch von 123 € bestehen, während das ALG II 184 € hoch sein würde. Da die Differenz relativ hoch ausfällt, kann eine Verweisung auf das Wohngeld nicht vorgenommen werden und Du solltest Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.

    Gruß!

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