Falsche Berechnung|Rückforderung

  • Ich brauche dringend Hilfe!

    Die Agentur für Arbeit fordert von mir 537€ zurück und das ist völliger Irrsinn und ich kann das auch nicht zahlen!

    Im November 2016 bin ich arbeitslos geworden, habe ALG 1 beantragt und parallel ALG 2, da das ALG 1 nicht gereicht hätte! Ich bekam dann ab November ALG2 und plötzlich im Februar 2017 wurde mir ALG bewilligt. Zeitgleich begann ich einen 450€ Job den ich auch bei beiden Stellen angab inkl. ARbeitsvertrag und Lohnabrechnung. Im Februar hatte ich durch den Nebenjob und der Bewilligung von ALG 1 nur 120€ vom Jobcenter erhalten und vom Arbeitsamt nichts, da diese ja erst rückwirkend zahlen und nicht wie das Jobcenter im voraus! Dass ich dastand mit fast nichts war beiden Stellen egal! Ende April bekam ich dann eine anteilige Zahlung vom Arbeitsamt und im März dann wieder eine 120€ Zahlung vom Jobcenter sowie 421€ ALG! Im April 2017 fing ich wieder voll an zu Arbeiten bzw Halbtags und bin seit dem nicht mehr auf die Leistung angewiesen! Und nun 6 Monate später kommt das Arbeitsamt und sagt ich solle 537€ zurückzahlen obwohl ich lediglich 541€ erhalten habe?! Wie kann dass sein dass ich ja sogar noch zusätzlich Hartz4 erhielt und ich trotzdem Zuviel erhalten haben soll?! Widerspruch habe ich eingelegt aber gestern in der Post war die Ablehnung! Jobcenter habe ich um Überprüfung gebeten, noch keine Info erhalten!

  • Moin.

    Hier wird wohl ein ganzer Monat rückgefordert, und dazu gehört nicht nur das Geld, das du auf's Konto bekommen hast. Da gehören auch SVS-Beiträge dazu.

    Ob der Vorgang so seine Richtigkeit hat müsste man prüfen, dazu die Anhörung (so hat's angefangen), den Bescheid, deinen Widerspruch und die Ablehnung hier anonymisiert einstellen. Keine Namen, Tel.nr, Adressen, das ist wichtig!

    Um Überprüfung bitten bringt nix, du könntest einen Überprüfungsantrag stellen, aber da die Ablehnung noch frisch ist bietet der Rechtsweg jetzt erst mal die Klage gegen den Widerspruchsbescheid. Die Frist dazu ist vier Wochen. Es könnte ratsam sein sich einen Anwalt zur Seite zu nehmen, aber wenn du willst schauen wir uns auch erst mal die Bescheide an.

  • Wir haben hier ein Zusammenwirken von ALG I und ALG II. Überprüfungsanträge
    können nur bei ALG II gestellt werden. Das ist aber hier nicht das Problem.
    Die Rückforderung kommt von der Agentur für Arbeit für ALG I.

    Da ALG I eine Versicherungsleistung ist, sollte der TE die Frage von @Corinna beantworten.
    Bei ALG I kommt es immer zu Rückforderungen, wenn man eine Arbeit anfängt.
    Hier ist zunächst zu prüfen, ob die ALG I Rückforderung berechtigt ist.

  • Hallo,

    Du hast einen anrechnungsfreies Einkommen von 165 € bei dem ALG I. Ist das Einkommen höher als die 165 €, fällt das ALG I entsprechend niedriger aus (und kann u.U. auch ganz wegfallen), was dann wohl auch die Rückforderung begründet.

    Gruß!

  • Hallo,

    Du hast einen anrechnungsfreies Einkommen von 165 € bei dem ALG I. Ist das Einkommen höher als dien 165 €, fällt das ALG I entsprechend niedriger aus, was dann wohl auch die Rückforderung begründet.

    Gruß!

    ja das ist mir bewusst, jedoch war mein Einkommen ja dem Amt bekannt und das Jobcenter hat ja ebenfalls mein ankommen angerechnet und das dürfen ja nicht beide stellen oder doch? Ich bin echt verwirrt und blicke nicht mehr durch :(

  • Nach wie vor ist es mir ein Rätsel wie man Geld zurückfordern kann, wenn ich ja zusätzlich noch Aufstockung vom Jobcenter erhielt! Von daher ist doch klar dass keine Überzahlung statt fand! Was sein kann dass hier klar das Jobcenter was falsch gemacht hat aber wie komm ich da raus aus der Nummer?

  • Nach wie vor ist es mir ein Rätsel wie man Geld zurückfordern kann, wenn ich ja zusätzlich noch Aufstockung vom Jobcenter erhielt! Von daher ist doch klar dass keine Überzahlung statt fand! Was sein kann dass hier klar das Jobcenter was falsch gemacht hat aber wie komm ich da raus aus der Nummer?


    Aus der Nummer kommst du nicht raus! Weil ALG I eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung ist und mit der ALG II Leistung nicht das Geringste zu tun hat.
    Es kommt regelmäßig bei ALG I zu Rückforderungen, sobald du eine Vollzeittätigkeit
    beginnst. Dein Änderungsbescheid ist von der Agentur für Arbeit und nicht vom Jobcenter.

  • Ich hatte zu dem Zeitpunkt keine volle Beschäftigung nur einen 450€ Job! Erst ab April wieder voll und da hab ich ja auch nichts mehr bekommen von denen!

    Ich weiß dass die da wahrscheinlich das Recht zu haben das aus welchen Gründen auch immer zurück zu fordern, wie gesagt eine Überzahlung ist mir nicht klar da ich auch nicht mehr Geld hatte!
    Es geht mir eher darum wie das Jobcenter vielleicht ins Spiel kommt, denn dann hätte mir ja von deren Seite mehr zugestanden wenn ich ja dann weniger ALG1 bekommen habe als die berechnet haben...

  • Siehe Corinna und bitte lesen!

    Hallo,

    Du hast einen anrechnungsfreies Einkommen von 165 € bei dem ALG I. Ist das Einkommen höher als die 165 €, fällt das ALG I entsprechend niedriger aus (und kann u.U. auch ganz wegfallen), was dann wohl auch die Rückforderung begründet.

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