Androhung zur Sanktion

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    ich wende mich an Euch, mit einem Problem, wie der Titel ja schon andeutet.

    Am 28. 08. 2017 sollte ich einen Maßnahmen-Kurs antreten. Das war mit meiner Sachbearbeiterin so abgesprochen, von mir auch gewünscht und in der Eingliederungsvereinbarung so festgehalten. Ich bin damals mit den Unterlagen nach hause und an dem Datum eben auch um 08.30 Uhr zur angegebenen Adresse erschienen. Leider musste ich dann feststellen, dass weder Anbieter des Kurses (DAA) dort tätig war, noch der Standort der richtige war. Ich musste also unverrichteter Dinge wieder gehen und habe zuhause sofort beim Jobcenter angerufen, die Sachlage erklärt und mitgeteilt, dass meine Sachbearbeiterin mir die falsche Adresse gegeben hatte. Da diese im Urlaub war, wurde ich wenig später von einer anderen Sachbearbeiterin angerufen, die mir die Adresse nannte und erklärte, dass ich noch hin sollte. Gegen halb 12 kam ich dort an. Allerdings war der Kurs bereits belegt und ohnehin (was Gang und Gebe ist, laut der Aussage der DAA Mitarbeiterin) überbelegt. Ich musste also auch dort unverrichteter Dinge gehen. Man hatte mir aber noch gesagt, dass ich mir keine Sorgen machen müsse, dass Amt würde davon in Kenntnis gesetzt.

    So und nun ist es so, dass mir vor 2 Tagen ein Brief ins Haus flatterte, wo ich darauf hingewiesen werde, dass ich womöglich Sanktioniert werde. Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen, denn ich hatte der Sachbearbeiterin ja am Telefon alles erklärt und es war in Ordnung. Jetzt drohen mir 30% Kürzung, das ich nicht mal selbst verschuldet habe. Wörtlich steht da " Sie haben sich geweigert, eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit anzunehmen" was vollkommen an den Haaren herbeigezogen ist.

    Ich werde mich natürlich rechtfertigen, aber steht da nicht dann trotzdem Aussage gegen Aussage? Und müsste das Telefongespräch nicht irgendwo vermerkt sein? Ich ärgere mich so, dass ich mir natürlich nichts habe schriftlich geben lassen. Weder von der Grone, wo ich zur falschen Adresse war, noch von der DAA das alle Plätze belegt waren.

    Wie stehen meine Chancen, dass von Sanktionen abgesehen wird? Wäre es besser sich einen Rechtsbeistand zu suchen? Ich kann total verstehen, wenn man sanktioniert wird, wenn man fahrlässig etwas falsch macht....aber ich habe mir, in meinen Augen, nichts schulden kommen lassen und fände es mehr als ungerecht, für etwas sanktioniert zu werden, das ich nicht verbrochen habe...

    Ich hoffe weiter, dass ich hier im richtigen Thread bin und das vielleicht Jemand Rat weiß !

    Liebe Grüße
    Korven

  • Besorge dir von der DAA eine schriftliche Bestätigung, dass der Kurs überbelegt gewesen ist und du deshalb nicht daran teilnehmen konntest. Dies sollte den Vorwurf deiner Sachbearbeiterin/Arbeitsvermittlerin entkräften.

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