Kosten der Unterkunft nicht gezahlt - da man zu spät angemeldet war - ALG II

  • Also seit kurzem wohnt meine schwester bei mir ,sie kommt aus dem ausland ist aber natürlich auch deutsche,sie ist zum 6.8 bei mir eingezogen, sind dann auch sofort zum amt gegangen(8.8) um harz 4 für sie zu beantragen(ich bekomme auch harz 4 seit kurzem) anfangs hat man uns gesagt das,dass mit der anmeldung also was man auf dem personal ausweiss raufgeklebt(einwohner meldeamt) bekommt nach reichen könnte ,da wir ein termin für 8 wochen später bekommen hatten, weil die einfach zu viele anfragen bekommen bezüglich anmeldung etc.

    Als wir dann bei der leistungs abteilung waren (sie hatte ein termin für den 16.8)wurde uns gesagt ohne anmeldung passiert hier nichts ,also zurück zum einwohnermeldeamt und haben ein notfall termin für eine wochen später bekommen.

    Als meine schwester dann den begehrten aufkleber nun hatte,gingen wir zum amt um einen neuen termin zu bekommen,uns wurde gesagt wir bekommen einen termin per post zugeschickt.

    Nach 3-4 tagen war immer noch nichts angekommen alos habe ich angerufen und mir wurde gesagt es steht im system wurde aber nicht weiter geleitet also nochmal 2 tage warten auf post dann ein termin für den 12.9

    Heute wurde meiner schwester dann gesagt das sie keinen mietanspruch auf den monat august hat da sie noch nicht angemeldet war (wofür wir nichts konnten)

    Nun meine Frage kann man dagegen angehen den wir brauchen den mietanteil von dem monat.

    Vielen dank LG

  • Also seit kurzem wohnt meine schwester bei mir ,sie kommt aus dem ausland ist aber natürlich auch deutsche,sie ist zum 6.8 bei mir eingezogen, sind dann auch sofort zum amt gegangen(8.8) um harz 4 für sie zu beantragen(ich bekomme auch harz 4 seit kurzem)


    Hier habe ich eine Frage! Du bekommst ALG II und es ist deine Wohnung.
    Also übernimmt das JC doch die Miete für deine Wohnung komplett?
    Oder verstehe ich da etwas falsch?

    den wir brauchen den mietanteil von dem monat.


    Wenn das JC doch deine Miete übernehmen sollte, dann wäre der Mietanteil deiner
    Schwester doch nicht so relevant. Beantwortest du bitte meine Frage präzise!

  • sry also ich bekomme alg 2 ab diesen monat also bis zum 1.8 hatte ich einen mitbewohner der aber nicht mehr bei mir wohnt seit dem 1.8,ich war student bis vor kurzem und ich habe bis zum august bafög bekommen.

    2 Mal editiert, zuletzt von marcel4321 (12. September 2017 um 16:41)

  • sry also ich bekomme alg 2 ab diesen monat also bis zum 1.8 hatte ich eine mitbewohner der aber nicht mehr bei mir wohnt seit den 1.8 war student bis vor kurzem.


    Und? Meine Frage ist nicht beantwortet. Ist die Miete für August komplett beim Vermieter
    bezahlt? Wenn du erst ab 01.09. ALG II bekommst, müsste das der Fall sein, wie auch immer.

  • Das Jobcenter stellt gern mal auf die Anmeldung an einem Ort als Nachweis des Aufenthalts ab. Korrekt ist aber, dass ab tatsächlichen Aufenthalt am Ort Anspruch auf Leistungen gem. SGB II besteht. Hier also ab dem 06.08.

    Es wäre nun an euch zu beweisen, dass sie bereits versuchte sich am 06.08. beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Dazu solltet ihr versuchen eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes zu bekomnen.
    Falls ihr mit Handy angerufen habt, schreibt euch auch raus, wann ihr beim Einwohnermeldeamt angerufen habt, mit wem ihr telefoniert habt und was das Ergebnis des Gesprächs war.

    Ferner notiert euch Zeugen die bestätigen, ab wann diese deine Schwester bei dir gesehen haben (Nachbarn, Eltern, Freunde, etc.).
    Kontoauszüge, wenn sie Geld in Deutschland an einem Automaten abhob, sind auch Beweismittel, wann sie tatsächlich in Deutschland war.

    Ferner Gespräche mit dem Jobcenter notieren und außerdem hat sie ja einen Antrag gestellt und war peersönlich am 8.8. beim Jobcenter.

    Insgesamt sollte das ausreichen, um zu beweisen, wann sie in Deutschland war.


    Wenn dann der Bewilligungsbescheid kommt, legt Widerspruch gegen diesen ein und weist auf die persönliche Antragstellung der Schwester am 08.08. hin.

  • so habe meine schwester sogar falsch verstanden sie wollen ihr überhaupt kein geld für den monat august geben,habe sie mit ernährt von meinem bafög ab den 6.8 mein konto ist total überzogen, wie ich sie "Casa" jetzt richtig verstehe können wir dagegen angehen auch für den lebensunterhalt richtig? da das amt ja 0 zahlen möchte für den monat august?

  • sind dann auch sofort zum amt gegangen(8.8) um harz 4 für sie zu beantragen


    Wann wurde der ALG II Antrag nachweisbar jetzt abgegeben? Wurde er bei Termin am
    16.08. abgegeben, oder wann wurde er abgegeben? Oder wurde er am 12.09. abgegeben?
    Das ist jetzt wichtig, bitte eine Antwort!

    Hier auch mal das Merkblatt für euch beide, damit ihr Hintergrundwissen bekommt.

    Arbeitslosengeld II / Sozialgeld - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

  • Aslo morgen muss sie die letzten papiere abgeben,am 16.8 wo wir den termin für sie hatten ,und die papiere einreichen wollten (bei der leistungs abteilung) wollte die dame nicht weiter machen(antrag bearbeiten) bis meine schwester den sticker auf ihren personalausweiss hat.

  • Zitat von marcel

    Aslo morgen muss sie die letzten papiere abgeben,am 16.8 wo wir den termin für sie hatten ,und die papiere einreichen wollten (bei der leistungs abteilung) wollte die dame nicht weiter machen(antrag bearbeiten) bis meine schwester den sticker auf ihren personalausweiss hat.


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