Termin für ein Gespräch zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

  • Hallo,
    ich habe einen kurzfristigen Termin zu einem Gespräch zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt vom Jobcenter bekommen.
    Ich bin Alleinerziehend und habe einen Rentenantrag gestellt. Dieser liegt momentan beim Sozialgericht und ich warte auf einen Verhandlungstermin.
    Das Jobcenter ist darüber informiert aber die möchten das ich mit Bewerbungsunterlagen und Foto und Lebenslauf, Schulabschlusszeugniss und anderen Arbeitszeugnissen bei ihnen Vorstellig werde.
    Ich habe habe den Nachweis vom Sozialgericht beim Jobcenter vorgelegt - wegen dem dort anhängigen Verfahren -
    Ich frage mich, bzw. denke ich das ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und würde erstmal das Verfahren abwarten.
    Das Jobcenter möchte mit mir eine Eingliederungsvereinbarung abschliessen.
    Welche Unterlagen muss ich mitbringen und muss ich einer Eingliederungsvereinbarung zustimmen.
    Danke im Voraus

  • Hallo,

    Ich frage mich, bzw. denke ich das ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und würde erstmal das Verfahren abwarten.

    das mag zwar Deine Meinung sein - aber dabei bleibt es dann auch. Der Umstand, daß Du vor Gericht ziehst, weil der Antrag auf die EM-Rente abgelehnt wurde, ist nicht entscheidend - zumal sich solche Verfahren durchaus auf einen langen Zeitraum erstrecken können. Auch hat eine entsprechende Klage keinerlei aufschiebende Wirkung, was die Erwerbsfähigkeit betrifft.

    Für das Jobcenter bist Du, solange das Gerichtsverfahren nicht rechtsgültig abgeschlossen wurde und kein Amtsarzt eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat, vermittlungsfähig.

    In Sachen EV wurden hier bereits etliche Antworten gegeben und auch entsprechende Infos hochgeladen - das kannst Du mit der Suche-Funktion also selbst herausfinden.

    Gruß!

  • Gut,das sehe ich ein.
    Leider habe ich ich in den Beiträgen nichts zum thema gefunden welche IUnterlagen ich vorlegen muss -
    - Bewerbungsunterlagen
    - Foto
    - Lebenslauf
    - Schulabschlusszeugniss
    - Arbeitszeugnissen
    wenn ich bei denen Vorstellig werde.

  • Falls du kein Foto hast, würde ich noch abwarten und beim Termin die Kostenübernahme beantragen. Vernünftige Fotos kosten durchaus mal 30 € für 4 Stück. Diese Kosten sind nicht aus der Regelleistung zu zahlen.

  • das ist gar keine seltsame Frage! ich habe schon gehört! das es einige Jobcenter gibt, die das als Vorgabe machen müssen
    XXXXXXXXXXXXXXXXXX

    Bitte nur sachliche Antworten, Danke! Gelöscht!
    Grace

  • Hallo,

    es bleibt auch weiterhin eine seltsame Frage.

    Es ist Sache des Gesprächspartners, ob er Notizen macht oder nicht. Daran ändert auch nichts, was Du alles so gehört hast. Abgesehen davon: wo liegt das Problem? Ein Gesprächsprotokoll ist vollkommen normal und nicht mal ansatzweise zu beanstanden.

    Gruß!

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