Antrag wurde telefonisch abgelehnt

  • Hallo,

    Ich war 2.5 Jahre arbeitslos.

    Jetzt habe ich am 3.8.17 angefangen zu arbeiten über eine Z A F .

    Ich habe vor der Arbeitsaufnahme (27.7.17) folgende Antrage gestellt:

    KFZ : wurde am 17.8.17 Bewilligt
    Fahrgeld: warte ich bis heute noch drauf, laut telefonischer Aussage wurde das schon 2 mal per Post versendet.
    Hatte gesagt sie sollte mir das per Email senden. da kam auch nichts.

    Ich habe einen Antrag auf Überbrückungsgeld beantragt, da das H4 Geld schon ohne Arbeit knapp bemessen ist.

    Daraufhin kam das Schreiben.

    Ich habe meinen Arbeitgeber gefragt wegen einem Vorschuss, seine Aussage war ich arbeite 4 Tage was solle er da auszahlen.

    Das habe ich der arge mitgeteilt, und habe drum gebeten das mich der Bearbeiter zurück ruft.

    Auf den Anruf warte ich heute noch.

    Mich rief eine andere Dame aus der Leistungsabteilung an und sagte mir das es so etwas wie Überbrückungsgeld nicht gäbe, und mein Arbeitgeber soll mir Geld auszahlen und ich sollte bei ihm stress machen. Oder ich sollte einen Antrag stellen auf Mittelosigkeit

    Nach einem langem Telefonat was auch nichts brachte , legte die Dame Pape satt auf.


    Ich habe dann meiner Bearbeiterin eine Email geschrieben, und den verlauf des Telefonates geschildert.

    Die selbe Bearbeiterin rief mich dann den tag darauf wieder an, und teilte mir mit das sie mir 90€ überweist damit ich mir was zu essen kaufen kann.


    Mein Problem ist, bin rotze pleite bekomme erst am 15.9.17 lohn und weis nicht wie es machen soll.

    Ich habe mir Geld und Auto geliehen um zur Arbeit bekommen.


    Verstehe ich was falsch an der ganzen Situation...oder läuft hier was Falsch

    Wenn es kein Überbrückungsgeld gibt, müsste der Antrag nicht mit dieser Begründung abgelehnt werden?

    2 Mal editiert, zuletzt von Basti121 (19. August 2017 um 21:04)

  • Hallo,

    derartige Hilfen sind in § 24 Abs. 4 SGB II geregelt. Das ganze ist eine reine KANN-Leistung, es besteht also kein Rechtsanspruch. Allerdings ist es in der Praxis eher unüblich, dieses Darlehen nicht zu zahlen, wenn der Arbeitgeber keinen Vorschuß geben will und der Antragsteller kein eigenes Vermögen hat, um die Lücke zu schließen.

    Insofern würde ich persönlich nochmal beim Amt vorsprechen unf ggf. um ein Gespräch mit dem Teamleiter bitten.

    Gruß!

  • Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich doch sicher, dass das Geld erst am 15.09. ausgezahlt wird. Damit besteht kein Grund für ein Darlehen gem. § 24 SGB II und die Leistungen gem. SGB II sind weiterhin für den aktuellen Monat als Zuschuss zu erbringen.


    Falls doch ein Grund für ein Darlehen besteht, weil nicht klar ist, wann die Vergütung gezahlt wird, besteht ein Ermessen der Behörde, welches auf null reduziert sein dürfte, da der grundsicherungsrechtliche Bedarf zu decken ist und üblicherweise nicht mitten im laufenden Monat gezahlt wird und auch kein Anspruch darauf besteht. Ferner ist die Vergütung zum Ende des Monats zu zahlen, § 614 BGB.

  • ja es steht im Arbeitsvertrag das ich erst am 15.9 lohn bekomme, ich musste diesen ja sofort einreichen.

    Mit meiner Antragstellung wurden die Leistungen eingestellt, wie aus dem Schreiben oben hervor geht.

    Ich werde morgen früh zur Arge fahren, wie soll ich da am besten vorgehen?


    Mir kommt es so vor das die Leistungsabteilung das alles künstlich in die Länge zieht. Sie sagte mir sicherlich 10 mal am Telefon, mein Arbeitgeber ist ab dem 1.09 für mich zuständig mit einem Abschlag des kommenden Lohn's.

    Soll ich gegen die Einstellung der Leistungen Widerspruch einlegen?

    2 Mal editiert, zuletzt von Basti121 (20. August 2017 um 21:53)

  • Du nimmst den Arbeitsvertrag mit, weist drauf hin, dass du erst am 15.09. Geld erhältst und dann solltest du ALG2 für August in voller Höhe erhalten.

    Schau, dass der Abschlag durchaus am 2. oder 3.09. auf deinem Konto ist. Wenn unklar ist, ob er am 31.08. oder am 01.09. kommt, wird das Jobcenter wiederum Leistungen verweigern wollen. Daher auch erstmal nix vom Abschlag erzählen.


    Zitat von Basti

    Soll ich gegen die Einstellung der Leistungen Widerspruch einlegen?

    Ja, schriftlich! Mit Verweis auf die telefonische Einstellung.

  • ok Ich werde den Vertrag morgen mitnehmen.
    Und den Widerspruch gegen die Leistungseinstellung.
    Kannst du mir bitte noch ein Tip geben was ich als Begründung schreibe.

    Der Abschlag des Lohn's ist beim Arbeitgeber noch gar nicht beantragt.
    Die leistungsabteilung will mir 90€ überweisen damit ich mir was zu essen kaufen kann, so ihre Aussage.

  • ok danke..


    Habe das jetzt geschrieben:

    Hiermit lege ich Widerspruch ein, gegen das einstellen der lfd Leistungen.

    Begründung: Kein Zufluss von Lohn im August laut Arbeitsvertrag.

    Deshalb bitte ich Sie die Sperre der lfd Leistungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

    Ist das ok?

    Erstmal ein riesen danke das du hilfst.

  • ok das ist ein gute Idee.

    Aber meinst du das die das bist zum nächsten Auszahlungstermin am Monatsende soweit bearbeitet bekommen?

    Was passiert wenn wenn keine Zahlung am Ende des Monats kommt, und die das soweit im die Länge ziehen bis es lohn gibt?

  • Naja. Du hast auf meinen Rat mit dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht reagiert. Du kannst den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zwar immer noch stellen, aber du wirst vor Zahlung deines Lohns am 15.09. keine Entscheidung erhalten.


    Kurzfristig lässt sich da jetzt nichts mehr machen.

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