Ausstieg aus der Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo Allerseits,

    ich habe da ein Anliegen bei dem bislang leider Niemand so wirklich Rat wusste... :S

    Ich lebe mit meiner Frau und unseren 2 Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft(ALG 2). Meine Frau ist aufgrund der Kindererziehung erstmal von Bewerbungsaktivitäten ausgeschlossen.
    Nun habe ich vor mich Selbstständig zu machen. Dies wird auch klappen, aber könnte in den ersten Monaten auch finanziell etwas unsicher werden.

    Kann ich mich einfach beim Amt als Einzelperson einer Bedarfsgemeinschaft abmelden, und meine Familie bleibt erstmal da bis es finanziell besser läuft ? Mein Einkommen aus der Selbstständigkeit würde ja dann eh angerechnet bzw. aufgestockt ?

  • Hallo Corinna,

    ich will erstmal sicherstellen; das meine Familie für die erste Zeit meiner Selbstständigkeit finanziell abgesichert ist. Ich gehe davon aus, daß in den ersten Monaten nicht mehr wie ca. 1100 € monatlich reinkommen bei mir. Davon müsste ich mich dann noch krankenversichern. Bleiben noch ca. 850 € über. Da wir momentan ca. 1300 € von Amt bekommen ensteht halt eine Lücke von 450 €.
    Habe auch schon an Wohngeld als Alternative nachgedacht. Ist scheinbar aber auch nicht so einfach für Selbstständige wegen der Berechnung des Einkommens...

    Zum andern möchte ich mich damit natürlich auch dem Amt entziehen und nicht mehr den Launen meiner Arbeitsberaterin ausgesetzt sein... :evil:

    Einmal editiert, zuletzt von Bernado (11. August 2017 um 10:23)

  • Solang du und deine Familie im ALG2 sind, musst du dich gesondert nicht krankenversichern.

    Aber selbst wenn, sind deine Betriebsausgaben und die notwendigen Kosten für Versicherung vom Einkommen abzusetzen.

    Wo da eine Lücke entsteht, sehe ich nicht.


    Beispiel:

    Einnahme 1100
    - KV 225
    - Freiwillige RV 90
    - Betriebsausgaben 100

    = 685 €


    685 € - Freibetrag 290 = 395 € anrechenbares Einkommen.


    Restliches ALG2 = 1300 - 395 = 905 €.

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