Mit einer Freundin zusammenziehen, was beachten?

  • Grüsse euch,

    ich entschuldige mich jetzt schon mal für die grausame formatierung meiner Fragen, den es sind schon Recht viele. Also ich fang mal an.
    Eine freundin und ich wollen zusammenziehen weil wir schon eine langjährige freundschaft pflegen, sie hat nun ihr studium abgeschlossen, und einen Arbeitsvertrag unterschrieben. staatdessen beziehe ich harz 4 Leistungen und mach nebenbei noch eine AGH maßnahme um das geld bissl aufzustocken, und wir wohnen in München.

    1. Wer soll im Mietvertrag stehen? Vllt klüger das ich dann ein Untermietvertrag mache weil ich ne Schufa habe (Ja sie weiss bscheid)
    2. soweit ich weiss krieg ich 642€ kaltmiete, das sind pi mal daumen ca 750€ Warmmiete.
    3. Sollte sie am besten alles anfangs alles zahlen wie kaution u.s.w und ich danach bei der Arge einreichen ( Halt bis zur maximalen grenze was möglich is), nicht das sie dann weger mir die wohnung nicht kriegt?

    ich hab soviel fragen weis aber net wie ich sie alle stellen soll, aber ich glaube man kann aus dem text rauslesen auf was ich hin aus möchte.
    ergo ich will mit einer Freundin zusammenziehen, sie arbeitet normal ich harz 4 leistungen, was kann ich alles mögliche tun damit ich 50% von allem zahle /tu.

  • Hallo,

    Sollte sie am besten alles anfangs alles zahlen wie kaution u.s.w und ich danach bei der Arge einreichen

    die Mietkaution würde nur übernommen werden, wenn Du als bisheriger ALG-II-Bezieher eine Umzugsgenehmigung bekommen würdest. Gewichtige Gründe dafür hast Du zumindest hier nicht angegeben.

    Abgesehen davon: eine Kaution würdest Du als Untermieter nur an Deinen Untervermieter, also Deine Freundin, zahlen (müssen). Diese kann dann diese Kaution nicht ihrerseits zur Bezahlung der eigenen Kaution an den Hauptvermieter (oder für irgendwas anderes) benutzen, sondern ist vielmehr verpflichtet, die Kaution auf ein gesondertes Mietkautionskonto
    (= Sperrkonto) einzuzahlen und muß dies jederzeit nachweisen können. Von daher würde Dein angedachtes Konstrukt mit der Untervermietung nicht hinhauen.

    Wenn Du aber Hauptmieter zusammen mit der Freundin werden würdest, gilt wieder mein erster Absatz.

    Gruß!

  • Hallo,

    Eine mietkaution würd ich whrsl schon kriegen, da bin ich mit meinem Sachbearbeiter eigtl auf einer guten Leitung.
    Weil da wo ich gerade wohne kann man menschlich nicht mehr bleiben, da mein derzeitiger "Vermieter" ein trinker ist, kein respekt vor irgendwas hat, und ich so dadurch meine arbeit versaue. Also dürfte einem Auszug hoffentlich nix im wege stehen.

    Eine frage hätte ich, von wem Frag der Hauptvermieter die schufa ab? da ich leider ein negativen eintrag habe

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