Sohn Ausbildung erfolgreich beendet - wie geht ALG II weiter

  • Mein Sohn der bei mir lebt hat gerade seine Ausbildung beendet :thumbup: und hat von seiner Firma erstmal einen Vertrag für ein halbes Jahr mit MIndestlohn erhalten.Klar bekomme ich nun kein Kindergeld mehr, und natürlich fällt er auch aus der Bedarfsgemeinschaft heraus, aber ich mache mir Gedanken wie es für mich weitergeht. Ich habe seit vielen Jahren einen Minijob; wie wird das ALG2 nun berechnet? Ich habe so Angst das mein Sohn praktisch für mich gerade stehen muss. ;( Da er plant in ein anderes Bundesland zu ziehen um Jobtechnisch weiter zu kommen, möchte er sich noch etwas für eine Wohnung ansparen.

  • Hallo,

    sofern Dein Sohn noch unter 25 Jahre alt ist, fällt er nur dann aus der BG heraus, wenn er seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann. Ob dies der Fall ist, kann ich mangels Angaben zur Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Warmmiete und des Brutto- und Netto-Einkommen Deines Sohnes nicht beurteilen.

    Gruß!

  • Hi...da er noch keine Abrechnung hat, gehe ich von ca. 1200 Euro netto aus..brutto muss ich ihn( 22 Jahre ) heute Abend fragen. Wir leben alleine, also 2 Personen.Die Miete incl. Nebenkosten + Heizung beläuft sich auf 603,73 + Strom 99 Euro + Wasser 9 Euro monatlich. Lieben Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von smilingtears (3. Juli 2017 um 11:31)

  • Es werden ca. 1100 netto sein. Damit ist er aus der Bedarfsgemeinschaft raus.

    Er muss dich nicht finanziell unterstützen, allerdings muss er seinen Mietanteil selbst tragen und natürlich auch die Kosten für Strom, Essen etc. mit tragen.

  • Hallo,

    dann dürfte er tatsächlich aus der BG ausscheiden und Ihr bildet dann eine Haushaltsgemeinschaft.

    Konsequenz für Dich: es wird nur noch die Hälfte der angemessenen Mite gezahlt.

    Konsequenz für den Sohn: er muß seine Hälfte der Miete selbst tragen.

    Weitere Anrechnungen bei Dir sind nicht zu befürchten.

    Gruß!

  • Hi...da er noch keine Abrechnung hat, gehe ich von ca. 1200 Euro netto aus..brutto muss ich ihn( 22 Jahre ) heute Abend fragen. Wir leben alleine, also 2 Personen.Die Miete incl. Nebenkosten + Heizung beläuft sich auf 603,73 + Strom 99 Euro + Wasser 9 Euro monatlich. Lieben Gruß


    Dann dürfte dein Sohn nicht mehr Hilfebedürftig im Sinne des SGB II sein und fällt somit aus der Bedarfsgemeinschaft raus.

    Die Leistungen für Miete, Neben- und Heizkosten werden halbiert, sodass jeder die Hälfte trägt.

    Das SGB II sagt zwar aus, dass Eltern für die Kinder zahlen, aber umgedreht gilt dies nicht. Allerdings sollte man mit § 9 Abs. 2 SGB II beachten. Dieser besagt: "Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."

    Jobcenter versuchen gerne zu unterstellen, dass ein nicht hilfebedürftiges Familienmitglied den Hilfebedürftigen unterstüzt. Somit sollte dein Sohn z.B. keine Überweisungen an dich tätigen, um jegliche Vermutungen/jeden Verdacht auszuschliessen.


    Die Änderungen musst du natürlich dem Jobcenter mitteilen.

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