Eingliederungsvereinbarung für eine Maßnahme

  • Hallo,

    ich habe vor 2 Tagen ein gespräch mit meiner Fallmanangerin geführt und sie möchte das ich eine EGV für eine Maßnahme unterschreibe. Ich habe die EGV mit nach Hause genommen um die EGV in Ruhe durch zu lesen. Mir geht es nicht um die EGV sondern um die Maßnahme, ich möchte die Maßnahme aus mehreren Gründen ablehnen, ich hoffe Ihr könnt mir da einige Tips geben wie ich vorgehen kann.
    Meine Gründe sind diese Maßnahme abzulehnen sind gesundheitliche Gründe, habe auch ein Amtärztliches Gutachten was mein JC vorliegt, die Maßnahme wird mich persönlich nicht weiter bringen und mich auch nicht in einer Arbeitsstelle bringen, in meinen Augen ist die Maßnahme für mich nicht zumutbar, zudem steht in der EGV nicht drin wie lange die Maßnahme gehen soll und ich noch eine alte EGV habe die bis zum 23.7.2017 gilt, da ich ab März eine Maßnahme für Bewerbungschreiben gemacht habe die ich in Mai beendet habe.
    Ich möchte Wissen welchen weg ich einschlagen soll um die Maßnahme ohne Verwaltungsakt und ohne Sanktion abzulehnen.
    Ich möchte nicht gleich mir einen Anwalt nehmen, dies werde ich nur machen wenn ich den VA zugesendet bekomme, ich möchte es vorher klären und mit der Hoffnung das mein JC einsicht zeigt.

  • Hier ist meine EGV, wie ich schon oben geschrieben habe geht es mir nicht um die EGV sondern mehr um die Maßnahme, ich kann die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht machen und das weiß auch mein JC bzw. meine FM, sie haben das Amtärztliche Gutachten vorliegen da ich auch vom JC aus zum Amtsarzt (November 2016) geschickt worden bin.

    Im Gutachten steht das ich auf Dauer nur noch Vermindert erwerbsfähig bin und ich auch nur noch leichte Tätigkeiten machen darf.

  • Hier ist meine EGV, wie ich schon oben geschrieben habe geht es mir nicht um die EGV sondern mehr um die Maßnahme, ich kann die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht machen und das weiß auch mein JC bzw. meine FM, sie haben das Amtärztliche Gutachten vorliegen da ich auch vom JC aus zum Amtsarzt (November 2016) geschickt worden bin.

    Im Gutachten steht das ich auf Dauer nur noch Vermindert erwerbsfähig bin und ich auch nur noch leichte Tätigkeiten machen darf.


    Diese Maßnahme ist aber genau das Gegenteil von leichten Tätigkeiten. Nicht unterschreiben
    und setze dich sofort mit SB vom JC in Verbindungen. Erinnere an das ärztliche Gutachten,
    kann ja in deiner Akte nicht verschwunden sein.

    Ich muss die EGV raus nehmen, sie hat noch Namen.

  • Ja das werde ich machen und Entschuldige das ich Vergessen habe einen Namen nicht gelöscht habe, werde das nächste mal besser auspassen.

    Es wäre schön wenn du mir den fehler bennen kannst damit ich das nächste mal den fehler nicht mache.

  • Teil II.
    Habe heute Post vom JC bekommen, ich dachte es wäre ein VA da ich ja meine EGV nicht unterschrieben habe, es war ein Gutschein für die Teilnahme für die Maßnahme die ich machen soll, habe gleich meine Anwältin in Kenntnis gesetzt, nächsten Mittwoch habe ich ein Termin bei meiner Anwältin, soll sie ein schreiben aufsetzten und denen von JC schreiben das ich diese Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann...

  • So Leute, meine Endlosgeschichte geht weiter...es geht immer noch um eine Maßnahme die ich machen soll, in der Maßnahme soll ich entweder als Landschaftsgarten,-Bau oder im Holzbereich einige Monate was auch immer Beschäftigt werden.
    Ich habe die erste EGV nicht unterschrieben zurück geben da ich die Maßnahme als Sinnlos ansehe da ich keine berufliche Perspektive habe und ich aus gesundheitlichen Gründen Arbeiten darf, Amtsärztliches Gutachten liegt dem JC vor.
    Dann kam ein Verwaltungsakt ins Haus wo ich durch einen Anwalt Widerspruch eingelegt habe, leider wurde der Widerspruch abgelehnt.
    Jetzt habe ich durch meinen Anwalt eine Klage beim Sozialgericht eingereicht, ich hätte dafür auch bis zum 10.11.17 Zeit gehabt.
    Zwischendurch wurde ich von meiner Fallmanagerin informiert das meinen Widerspruch nicht statt gegeben wurde, was ich schon von meiner Anwältin informiert wurde. Meine Fallmanagerin meinte das ich jetzt die Maßnahme machen müsste und gab mir eine neue EGV mit, ich sagte nur zur meiner Fallmanagerin das ich mich mit meinem Anwalt beraten werde....
    Beim Anwalt habe ich dann den abgelehnten Widerspruch besprochen und ich einige Lügen vom JC meinen Anwalt erklärt und wir dann eine Klage Eingereicht haben. dann habe ich meinem Anwalt die neue EGV gezeigt wo ich ab den 17.01.18 -30.04.18 die Maßnahme machen soll, mein Anwalt sagte zu mir ohne Unterschrift zurück geben was ich auch am 1.11.17 getan habe.
    Am 4.11.17 (an einen Samstag) habe ich Post vom JC als Verwaltungsakt bekommen und in diesen schreiben hat meine Fallmanagerin meine berufliche Eingliederung vom 01.11.17.-30.04.18 als verbindlich festgelegt.

    (Diese schreiben habe schon meinen Anwalt vorgelegt.)

  • Vergiss nicht, dass du verpflichtet bist an der Maßnahme teilzunehmen. Widerspruch und Klage haben hier keine aufschiebende Wirkung.

    Wenn du die Arbeiten dort nicht erledigen kannst, dann musst du dir eine AUB von deinem Arzt holen.

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