Untervermietung einer Wohnung durch Ex-Partner - der nicht dort wohnt - Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,

    es geht um folgendes:

    Mein Ex-Partner und ich sind schon länger getrennt. Unsere 2 gemeinsamen Kinder lebten bei ihm und ich wohnte ca. 30km entfernt in einem kleinen möblierten Zimmer und beziehe ALG2.

    Nun muss er aus beruflichen Gründen für viele Monate ins Ausland und die Kinder sind deshalb zu mir gezogen. Da ich nur ein kleines Zimmer habe, habe ich direkt beim Jobcenter beantragt, dass ich umziehen darf. Dieses erlaubte mir auch den Umzug.

    Da meine Kinder in ihrem ehemaligen Wohnort die Schule bzw. Kita besuchen, habe ich lange im Umkreis dieses Ortes nach einer Wohnung gesucht, die den angemessenen Kosten entspricht, um meinen Kindern den Stress des Schul- und Kitawechsels zu ersparen. Leider finde ich nichts.

    Mein Ex hat seine Wohnung bereits gekündigt, hat aber nachdem er erfuhr, dass die Wohnungssuche so schwer ist, mit seinen Vermietern geredet, ob ich die Wohnung übernehmen könnte. Sie ist auch nach wie vor möbliert, da er nichts mitgenommen hat und diese Möbel könnte ich übernehmen. Auch die Kosten sind im angemessenen Rahmen, der vorgegeben ist.

    Seine Vermieter wollen nicht so gern ALG2-Empfänger im Haus haben, haben aber zugestimmt, dass sie mit ihm den Mietvertrag neu aufsetzen, allerdings mit einer Befristung (6 Monate oder 1Jahr, das handeln sie noch aus), damit ich erstmal hier einziehen kann und noch etwas Zeit habe, nach etwas Passendem in der Umgebung zu suchen. Mein Ex würde mir dann die komplette Wohnung untervermieten. Wir müssten das über einen Untermietvertrag machen, weil ich sonst die Mietkaution zahlen müsste, würde ich den Mietvertrag abschließen und diese würde das JC sicher nicht übernehmen für eine befristete Wohnung. Soll ja auch nur dazu dienen, dass ich mehr Zeit habe, um etwas passendes zu finden. Derzeit pendle ich täglich insgesamt 120km zwischen meinem Wohnort und der Schule meines Kindes und das schaff ich finanziell nicht mehr lange.

    Jetzt zur eigentlichen Frage: Mein Ex lebt nicht in dieser Wohnung (meldet sich auch um, da er sich für seine kurzen Deutschlandaufenthalte ein kleines Zimmer im Niederlassungsort seines Arbeitgebers gemietet hat), wäre nur der Mieter und ich sein Untermieter. Wenn er 1x im Monat nach Deutschland kommt, würde er dann immer eine Nacht auf meiner Couch übernachten, um diese 2 Tage mit seinen Kindern verbringen zu können.

    Könnte es in diesem Fall irgendwelche Probleme mit dem Jobcenter bezüglich der Bedarfsgemeinschaft geben? Weil er der Hauptmieter ist? Obwohl er nicht hier wohnt?

    Habe schon das ganze Netz durchforstet, finden konnte ich dazu leider nichts. Vorallem möchte ich rechtlich bereits etwas informiert sein über die Lage, sobald ich das mit dem Jobcenter bespreche, da wir nicht wollen, dass dieses nach Zustimmung zum Untermietvertrag auf die Idee kommt, dass mein Ex und ich nun eine Bedarfsgemeinschaft bilden, obwohl er nicht hier wohnt, sondern nur der Hauptmieter ist. Das wäre fatal.

    Entschuldigung für den langen Text und danke fürs Lesen!

    LG, Schleife4tw

  • Hallo @Schleife4tw,

    Wäre es nicht möglich die Wohnung über dich laufen zu lassen? Die Mietkaution könnte doch trotzdem dein Ex Partner zahlen. Somit würdest du dem Jobcenter keine "Angriffsfläche" bieten.

    Allerdings sind für mich noch einige Fragen offen:
    #1 Ändert sich die Zuständigkeit des Jobcenters?
    #2 Hast du einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten gestellt?
    #3 Wann willst/wirst du umziehen?
    #4 Sind die Kinder bereits in deiner BG?
    #5 Wer erhält die Leistungen des Kindergeldes?
    #6 Besteht eine Unterhaltspflicht des Ex Partners?

  • Danke für die Antwort :)

    Also, ich habe mal (ist allerdings schon länger her) gelesen, dass das JC generell befristeten Mietverträgen nicht zustimmt und deshalb haben wir damit quasi direkt abgeschlossen und sind auf den Untermietvertrag gekommen.

    #1 Ja, das zuständige JC würde sich bei einem Umzug ändern, beantragen muss ich es ja aber bei meinem jetzigen.
    #2 Nein, denn da ich damals in ein möbliertes Zimmer gezogen bin, besitze ich lediglich meine persönlichen Sachen, wie Kleidung etc, einen Fernseher und einen PC. Das alles kann ich mit 1 max. 2 Pkwfahrten in die neue Wohnung bringen.
    #3 So schnell wie möglich... Wir "leben" derzeit zu 3 auf 20qm, eine unhaltbare Situation. Das Zimmer ist gekündigt zum 31.08., mir bleiben also 1,5 Monate. ich hatte in den letzten 1,5 Monaten 3! Besichtigungen und bekam für alle Absagen.
    #4 Ja.
    #5 Ich. Das haben wir sofort ändern lassen bei der Familienkasse.
    #6 Ja und er zahlt diesen ordnungsgemäß.

    Aber theoretisch können sie ja nicht von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen, oder? Er kann ja notfalls anhand der Ummeldebescheinigung belegen, dass er dort nicht wohnt. Oder ist denen das egal und sie packen ihn in die Bedarfsgemeinschaft, nur weil er der Kindsvater ist, ob er da nun wohnt oder nicht?

    Edit: Auch die Vermieter wollen mich nicht so gern als Vertragspartner haben, obwohl ich angeboten habe, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben, damit sie das Geld direkt vom Amt bekommen. Scheinbar haben sie "Angst" vor ALG2-Empfängern und wenig Erfahrung mit dem JC, so das sie dem nicht wirklich trauen....

  • #1 Ja, das zuständige JC würde sich bei einem Umzug ändern, beantragen muss ich es ja aber bei meinem jetzigen.

    Dies ist nicht ganz korrekt. Die angemessenen KdU kann nur das neue Jobcenter als angemessen ansehen und absegnen.


    #2 Nein, denn da ich damals in ein möbliertes Zimmer gezogen bin, besitze ich lediglich meine persönlichen Sachen, wie Kleidung etc, einen Fernseher und einen PC. Das alles kann ich mit 1 max. 2 Pkwfahrten in die neue Wohnung bringen.


    Solltest du bei deinem jetzigen Jobcenter beantragen. In dem Fall würdest du einen Pauschalbetrag erhalten, der um die 100 Euro liegen dürfte. Damit kannst du deine Fahrtkosten bezahlen :)


    #3 So schnell wie möglich... Wir "leben" derzeit zu 3 auf 20qm, eine unhaltbare Situation. Das Zimmer ist gekündigt zum 31.08., mir bleiben also 1,5 Monate. ich hatte in den letzten 1,5 Monaten 3! Besichtigungen und bekam für alle Absagen.

    Also Umzug in den Sommerferien der Kinder?

    Die 31 Absagen solltest du aufbewahren, die kannst du sicherlich nochmal benötigen.


    Aber theoretisch können sie ja nicht von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen, oder? Er kann ja notfalls anhand der Ummeldebescheinigung belegen, dass er dort nicht wohnt. Oder ist denen das egal und sie packen ihn in die Bedarfsgemeinschaft, nur weil er der Kindsvater ist, ob er da nun wohnt oder nicht?

    Edit: Auch die Vermieter wollen mich nicht so gern als Vertragspartner haben, obwohl ich angeboten habe, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben, damit sie das Geld direkt vom Amt bekommen. Scheinbar haben sie "Angst" vor ALG2-Empfängern und wenig Erfahrung mit dem JC, so das sie dem nicht wirklich trauen....


    Eigentlich sollte das Jobcenter in dem Fall nicht von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen, aber es gibt immer Mitarbeiter die versuchen, eine BG zu unterstellen wo keine ist. Du hast den Ex Partner, die Vermieter und auch die Absagen für andere Wohnungen als Beweismittel. Hier eine BG unterstellen zu wollen, wäre seitens des Jobcenters total naiv und nicht haltbar.

    Deine Vermieter haben das klassische Bild eines ALG II Empfängers und sind voreingenommen. Beweise ihnen das Gegenteil und vielleicht hast du die Chance, länger als nur sechs Monate bzw. ein Jahr dort zu wohnen ;)

  • Ich kann das mit dem zitieren leider nicht, Entschuldigung ^^

    #1 Ja, meine Leistungsbearbeiterin sagte mir, ich muss es bei ihr beantragen, auch wenn es ein anderes JC ist. Sie sagte, sie nimmt dann die angemessenen Kosten des dortigen JCs, stimmt meinem Antrag zu und schickt das dann zum neuen JC. Vllt ist das regional verschieden geregelt? ich weiß es nicht ^^

    #2 Das geht, auch wenn ich nur 2x hin und her fahren muss? Super! Danke für den Tipp.

    #3 Ja, aber eher zufällig. Ich würde auch schon vorher umziehen, wenn möglich, denn der Stresspegel ist auf 20qm extrem hoch ^^
    Ja, ich hebe alle Absagen auf, wobei einige telefonisch waren und es keine Belege dazu gibt.

    #4 Und selbst wenn es so wäre, müssten sie mir das ja schon bei der Antragsstellung sagen, oder? Oder wäre es rechtens, wenn ihnen das 2 Wochen nachdem ich den Vertrag unterschrieben habe einfällt? Ich würde mich in dem Fall natürlich wehren, aber bis dann über einen Widerspruch, müsste ja vllt mein Ex einen Teil zur Miete beitragen oder ähnliches. Und auch wenn wir uns ganz gut verstehen, hat er darauf wenig Lust, schließlich hat er im Ausland nichts von der Wohnung.

    Den Vermietern werde ich das beweisen, schließlich möchte ich auch nicht ein Leben lang auf Leistungen angewiesen sein und bin auch nicht stolz darauf, dass ich es derzeit noch bin.

  • #1 Ja, meine Leistungsbearbeiterin sagte mir, ich muss es bei ihr beantragen, auch wenn es ein anderes JC ist. Sie sagte, sie nimmt dann die angemessenen Kosten des dortigen JCs, stimmt meinem Antrag zu und schickt das dann zum neuen JC. Vllt ist das regional verschieden geregelt? ich weiß es nicht ^^


    Die Umzugsgenehmigung erteilt dir, wie Corinna schon schrieb, deine jetzige Sachbearbeiterin.

    Die angemessenen KdU kann allerdings nur das neue Jobcenter bestimmen. Deine aktuelle Sachbearbeiterin ist keine Angestellte des neuen Jobcenters und darf somit keine Handlungen/Genehmigungen für dieses erteilen. Das es eine regionale Regelung geben kann, mag durchaus sein, trotzdem solltest du dich im neuen Jobcenter diesbezüglich erkundigen.

    Du wirst vermutlich auch eine Aufhebung deines Bescheides vom alten Jobcenter benötigen. Es gibt einige Jobcenter, die die Aufhebung bei Antragstellung verlangen. Dies solltest du in jedem Fall mit deiner Sachbearbeiterin/ neuem Jobcenter abklären.

    Falls du die Tage in dem neuen Wohnort bist, fahre einfach zu dem neuen Jobcenter und kläre oben genanntes, nicht das du später Probleme bekommst.

  • Hallo,

    das sehe ich genauso wie casa und ich kenne das eigentlich auch nur so. Denn eine Umzugsgenehmigung des (alten) JC wird ja u.a. nur dann erteilt, wenn die Kosten der Unterkunft in dem anderen Amstbezirk (neues JC) angemessen sind. Von daher wird sich das alte JC schon durchaus mit dem neuen JC in Verbindung setzen.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!