Trennung - Umzug aber Besuchsrecht

  • Hallo ich habe folgendes Anliegen. Und zwar hat meine Partnerin sich vor gut 4 Wochen von mir getrennt. Wir haben eine gemeinsame 7 Jährige Tochter für die Eier beide das Sorgerecht haben. Nun hat sie bereits eine neue Wohnung gefunden und das Kind wird bei Ihr bleiben. Jedoch soll das Kind regelmäßig zu Besuch kommen, wenn möglich auch über Nacht. Nun habe ich von mehreren Leuten gehört das mir in dem Fall mehr miete o.ä zusteht damit ich auch Platz für die kleine haben kann. Das JC allerdings sagtx dass es diese Regelung nicht mehr gibt und ich "Pech" gehabt habe und mit den 255€ kalt kla kommen muss.

    Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen und hat eventuell ein paar Tipps ?

  • Man könnte gem. § 22 b Abs. 3 Nr. 2 SGB II Antrag auf eine größere Wohnung stellen. Allerdings sollte man beachten, dass einem die größere Wohnung meist nur dann zusteht, wenn man das Umgangsrecht regelmäßig wahrnimmt. Ein bis zwei Besuche monatlich reichen hierfür nicht aus.

    Du hast nun mehrere Möglichkeiten, wobei ich zuerst nochmal das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen würde. Sollte das Gespräch mit dem Sachbearbeiter nicht positiv verlaufen, kannst du dich an seinen Vorgesetzten wenden. Die Teamleiter treffen in solchen Fällen oftmals Einzelfallentscheidungen, dieses Recht haben Sachbearbeiter nur begrenzt. Bei positiver Rückmeldung seitens des Sachbearbeiter oder Teamleiters lasse dir dies schriftlich bestätigen. Falls das Gespräch/die Gespräche negativ verlaufen sollten, gehst du den üblichen Weg. Antrag gem. § 22 b Abs. 3 Nr. 2 SGB II stellen, bei Ablehnung Widerspruch einlegen und notfalls vorm SG klagen.

  • Anmerkung:

    Zitat

    Zur Ausübung des Umgangsrecht steht Elternteilen eine größere Wohnung zu, so die Entscheidung des Sozialgerichts Kiel mit Beschluss unter dem Az.: S 38 AS 88/14 ER.

    Suche dir in deiner Umgebung eine Erwerbslosen-Initiative, damit
    die dich unterstützen können. Hier könntest du nachschauen:

    Adressverzeichnis

  • Das Problem ist, dass das BSG den Wohnraumbedarf in einer Entscheidung bei geringer Zahl an Besuchstagen eingeschränkt hat.
    Dabei entschied es nicht, dass entsprechend alte Kinder auch bei geringer Zahl an Besuchstagen Raum für Schreibtisch (Hausaufgaebn, Malen, Spielen), Sport o.Ä. Aktivitäten benötigen und nicht bei einem Elternteil im Schlafzimmer verweilen / spielen können.
    Das mit der EInzelfallentscheidung ist schon so richitg. Auch kommt es darauf an, wie lang du schon im Leistungsbezug bist und ob finanziell eine Besserung zu erwarten ist.

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