Hartz IV bzw. Wohngeld

  • Hallo,
    ich kenne mich hier in dieser Thematik null aus, zum Glück.
    Jedoch bin ich jetzt gezwungen zum März Hartz IV oder ähnliches zu beantragen.
    Da ich immer noch erkrankt bin, keine Besserung in Sicht. Leider schon ausgesteuert, bisher AlgI, zum Glück ruhender Vertrag beim Arbeitgeber. Also nicht wirklich arbeitslos. Muss ja aber von was leben.
    Hier les ich oft von Hartz IV, dann wieder nur Wohngeld bei der Gemeinde beantragen.
    Kann mir hier jemand weiter helfen.
    Bekomme bisher AlgI und hab eine Tochter, 21 J., selbstverdienerin. Wohnen gemeinsam in einer Mietwohnung.
    Was steht mir zu? Wo kann ich was beantragen?
    Ist es sinnvoll, dass meine Tochter ne Vollmacht schreibt dass sie mich nicht finanziell unterstützt? Oder was ist damit oftmals in anderen Berichten gemeint?
    Denke werde nächste Woche einfach mal schon zum Amt gehen, denn soll ja ab 17.03. nahtlos übergehen. Zum 16.03. läuft das Alg I aus... :(

    Danke Euch im voraus

  • hmm...kann ich jetzt gar nicht sagen. muss sie erst kontaktieren. sie ist bei der arbeit. soweit ich es weiss, geb ich dir bescheid. danke.

    aber was hat das alles mit hartz iv zu tun.

    der regelsatz ist ja immer gleich oder?

  • Hallo,

    1. Wohngeld kommt nicht in Betracht.

    2. Deine Tochter gehört nicht zu der BG, Ihr bildet vielmehr eine Haushaltsgemeinschaft.

    3. bei ALG II wird von der Regelvermutung ausgegangen werden, daß Deine Tochter Dich beim Lebensunterhalt unterstützt. Diese Regelvermutung kann zwar widerlegt werden, ist aber recht strengen Kriterien unterworfen. Irgendeine reine Erklärung, daß die Tochter nicht für den Lebensunterhalt mit aufkommt, reicht dabei nicht unbedingt aus. In jedem Fall wird eine solche Abstreitung der Regelvermutung im Einzelfall vom Jobcenter zu bewerten sein.

    3. geht man von der Regelvermutung aus, so würdest Du einen Bedarf von 409 € Regelsatz + 300 € Warmmiete (sofern angemessen auszugehen haben, also insgesamt 709 €. Du selbst hast kein Einkommen, womit nun die Tochter ins Spiel kommt. Hier wären durch Deine Tochter 69 € zu berücksichtigen. Somit würdest Du vom Amt also 640 € bekommen.

    Gruß!

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