Irgendwas kann da nicht stimmen

  • Hallo Zusammen,

    also ich hab heute meinen ersten Bewilligungsbescheid aus dem Briefkasten gefischt und bin irgendwie erstaunt über meinen bewilltigten Betrag da die Online-Rechner alle mehr hergeben.

    Zu uns.... ich bin alleinerziehend, meine Tochter 3 Jahre alt..... unsere Wohnung kostet 650 Euro warm.

    Bewilligt worden sind 922 Euro, dazu kommen 300 Euro Unterhalt und das KIndergeld.

    Ich werde aus dem Bescheid leider nicht so ganz schlau und wollte mal von Euch hören, ob das so stimmen kann.

    Lieben Dank für Eure Antworten.

    Ach.... und noch eine Frage: wenn das nun zu knapp berechnet wurde, gibt es dann eine automatische Nachzahlung?

  • Der Dir/Euch zustehende Mietanteil wird in den Onlinerechnern nicht wirklich dargestellt.
    Schau mal in den Bescheid was Dir/Euch das JC für die Miete berechnet und überweist. Ist die zu hoch musst Du die Mehrkosten selbst bezahlen. Und ich gehe davon aus das für 2 Personen 650€/Monat zu hoch ist.

    Wie das mit KiGe & Unterhalt läuft, da muss Dir jemand anderes helfen.

  • Ja, aber ganz unwesentlich. Wir wohnen in HH. Aber Du hast Recht, das wird eine Möglichkeit sein.
    Danke..... kann man das eigentlich im Jobcenter mit einem Sachbearbeiter durchgehen oder sich erklären lassen?

  • Hallo Komplizin_HH,

    überschlägig sind die bewilligten 992 EUR wohl mindestens 130 EUR zu wenig.

    Zwar dürften die Aufwendungen für die Unterkunft in der Tat über den angemessenen Richtwerten Deiner Gemeinde liegen. Wenn Du nun aber einen ersten Bewilligungsbescheid bekommen hast, darf Dir der unangemessene Teil der Unterkunftskosten nicht sofort vom Bedarf abgezogen werden, wenn keine Besonderheiten vorliegen.

    § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II:

    "Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate."

    Automatisch wird nicht nachgezahlt. Du musst Dich schon melden. D.h. fristgerecht Widerspruch einlegen! 1 Monat ab Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides.

    Gruß
    P.

  • Hallo,

    überschlägig sind die bewilligten 992 EUR wohl mindestens 130 EUR zu wenig.

    Wie üblich falsch.

    Bewilligt worden sind 922 Euro, dazu kommen 300 Euro Unterhalt und das KIndergeld.

    Dein Bedarf setzt sich aus 409 € Regelsatz für Dich, 237 € Regelsatz für das Kind, 147,42 € Mehrbedarf für Alleinerziehung und 650 € Kosten der Unterkunft zusammen, insgesamt also 1-.443,42 €. Dem gegenüber steht ein Einkommen von 192 € Kindergeld und 300 € Unterhalt, also 492 €. 1.143,42 € - 492 € = 951,42 €.

    Also werden auf den ersten Blick 29,42 € zu wenig gezahlt und nicht, wie behauptet, mindestens 130 €.

    Woher diese Differenz kommt, läßt sich ohne Kenntnis des Berechnungsbogen nicht einschätzen. Ich vermute mal, daß sich dahinter ein Posten aus Deiner Miete verbirgt, der nicht übernommen wird - wie z.B. Kosten für einen Stellplatz Auto, Kabelgrundgebühren oder dergleichen.

    Gruß!

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