Eigenkündigung mit Jobcenter oder Agentur für Arbeit klären?

  • Hallo,

    ich kann aufgrund gesundheitlicher Probleme meine derzeitige Tätigkeit nicht mehr ausüben.
    Eindeutges Attest vom Facharzt liegt vor.
    Ein Aufhebungsvertrag lehnt mein Arbeitgeber ab.
    Derzeit erhalte ich aufstockendes ALG II. Ich würde auf jeden Fall Anspruch auf ALG I haben, sollte ich in die Arbeitslosigkeit abrutschen.
    Allerdings auch dann aufstockende Leistungen vom Jobcenter.

    Mein Fallmanager sagte mir, ich sollte vor meiner Kündigung die Sache mit der Leistungsabteilung des Jobcenters klären damit keine Sperrzeit droht.
    Wenn die sagen es geht in Ordnung, dann soll ich kündigen.

    Meine Frage: Muss ich das nicht aber auch mit der Agentur für Arbeit besprechen? Würde ja ALG I bekommen.

    Danke für Hilfe. Grüße

  • Hallo,

    bespreche das sicherheitshalber mit beiden Ämtern. Die endgültige Entscheidung dürfte aber die Arbeitsagentur treffen - allerdings gibt es da Unsicherheiten z.B. bei sog. Optionskommunen.

    Wenn Du aber eindeutige ärztliche Nachweise hast, sehe ich da nicht unbedingt ein Problem.

    Gruß!

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