Beiträge von Tentakel

    Hallo zusammen,

    ich erhielt im Jahr 2020 sechs Monate Krankengeld. Den Rest des Jahres habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich war das ganze Jahr 2020 im Alg ii Bezug als Aufstocker und bin es immer noch als Aufstocker.

    Ich muss nun knapp 500 Euro Steuern nachzahlen für das Jahr 2020.Einkommenssteuer. Nicht weil ich besonderes Einkommen hatte. Ich hatte nur Einkommen aus einem Job. Durch den Krankgeldbezug im Jahr 2020 entsteht die Steuernachzahlung (Progression). Steuerklasse 1. Allein lebend.

    Wird diese Steuernachzahlung berücksichtigt vom Jobcenter? Als Einkommensmindernd? Ich hab ja diesen Monat 500 Euro weniger zur Verfügung und die Steuernachzahlung ist absolut unverschuldet und durch mich nicht beeinflussbar. Steuererstattungen werden ja auch voll berücksichtigt.

    500 EUR Nachzahlung kann ich echt nicht so stemmen. Ich zahle noch 430 EUR Unterhalt. Mach mir da echt Gedanken, vor allem weil es für das Jahr 2021 genauso aus schaut mit der Steuernachzahlung.

    Bin für jede Hilfe dankbar.

    Danke!

    "Aber unter den Coronaregeln des § 67 SGB II gibt es keine endgültige Festsetzung ohne Antrag."

    D.h. im Umkehrschluß: Wenn das Jobcenter nun Fehler bei der Berechnung macht, sich keine Änderungen mehr ergeben die ich mitteilen muss UND ich keine engültige Festsetzung beaantrage hat das Jobcenter Pech gehabt? Irgendwie schwer zu glauben.....Was wenn die sich zu meinem Gunsten um beispielsweise 2000 EUR verrechnet hätten? Und von wann bis wann gilt der § 67 SGB II ?

    Vielen Dank für die Antwort. Irgendwie verstehe ich es nicht. Nur ich darf die endgültige Festsetzung beaantragen? Und was ist wenn ich nie eine endgültige Festsetzung beantrage? Ergeht dann nie ein endgültiger Bescheid? Irgendwann ergeht doch automatisch nach Ablauf des Zeitraumes der engültige Bescheid auch ohne mein Zutun - so war das bis jetzt immer bei mir...

    Zeitraum war von 05/2020 bis 10/2020.

    "Die endgültige Festsetzung beaantragt?" Das sagt mir leider gar nichts. Ich habe den vorläufigen Bescheid erhalten im April 2020, dann habe ich von Mai 2020 monatlich meine Lohnabrechnungen hingeschickt weil der Lohn schwankt, dann kam aufgrund der Lohnabrechnungen auch monatlich ein neuer vorläufiger Bescheid mit anerkannten Kosten für Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung und dann der endgültige Bescheid vor paar Tagen ohne anerkannte Kosten für Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung.

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    Hallo zusammen,

    ich habe vor 6 Monaten für meinen Antrag auf ALG II Aufstockung einen vorläufigen Bewilligungsbescheid für 6 Monate erhalten.

    Ich hatte aufgrund schwerer Krankheit "Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährnung" beantragt und diese auch erhalten.

    Nun habe ich den endgültigen Bewilligungsbescheid erhalten und in diesem ist der Mehrbedarf nicht mehr aufgeführt.

    Auf Nachfrage teilte mir das Jobcenter nun mit, dass bei dem endgültigen Bewilligungsbescheid der "Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährnung" nicht gewährt wird. Es war ein Berechnungsfehler im vorläufigen Bescheid.

    Nun fordern Sie dass Geld zurück mit der Begründung, dass Bescheid ja NUR VORLÄUFIG und kein endgültiger Bescheid war.

    Ich glaube prinzipiell haben Sie mit der Ablehnung des "Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung" Recht, da meine Krankheit für diesen Mehrbedarf umstritten ist.

    Ich hab das Geld aber verfressen :(

    Dürfen Sie sich darauf berufen, dass der Bescheid nur vorläufig war? Und deswegen Fehler PASSIEREN DÜRFEN?

    Grüße

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    Hallo zusammen,

    ich (Aufstocker) habe im Monat Juni teilweise gearbeitet und teilweise war ich arbeitsunfähig mit Krankengeldbezug.

    Jedoch hat mir der Arbeitgeber zuviel Lohn (ca. 500 Euro) für den Junizausgezahlt, da er das Krankengeld noch nicht richtig verrechnet hatte. Den Betrag will mein AG nächsten Monat zurückfordern.

    Da ich im gesamten Juli im Krankengeldbezug bin, würde ich im Juli praktisch 500 Euro an den AG zurück zahlen müssen.

    Ich erhalte keine korrigierte Lohnabrechnung sondern eine Aufforderung zur Rückzahlung. Wird diese Rückforderung vom Arbeitgeber dann beim JC als 'negatives Einkommen' im Folgemonat gewertet oder wie wird das berechnet?

    Wenn der gesamte Zufluss im Juni (Zu hoher Lohn + Krankengeld in richtiger Höhe) stattfindet, falle ich für Juni komplett aus dem Leistungsbezug raus, muss aber im Juli eine Rückforderung an den Arbeitgeber von 500,00 EUR leisten, hab also im Juni zuviel, im Juli die Rückzahlung an Arbeitgebe, aber insgesamt weniger. Hoffe ihr versteht was ich meine.

    Mfg

    Tent ak el


    Ergänzung: Das Arbeitsverhältnis endet zum 31. Juli. Der Lohn wird von einer Behörde bezahlt, hier gibt es keine korrigierte Lohnabrechnung sondern ein Rückforderungsschreiben.

    Hallo.

    Ich erhalte momentan aufstockend Alg II Leistungen. Ende November erhalte ich von meinem Arbeitgeber freiwilliges Weihnachtsgeld in Höhe von 1050 Brutto (ca. 550 netto). Diese Einmalzahlung wird bei der Berechnung auf die nächsten 6 Monate verteilt.

    Nun ist es so dass der Standort meines Arbeitgebers im April schließt. Ich bin auf der Suche nach einem neuen Job. Laut Arbeitsvertrag bin ich verpflichtet dass Weihnachtsgeld an meinen Arbeitgeber zurück zu zahlen wenn die Beschäftigung vor dem 31. März endet.

    Wie läuft es in diesem Fall dann ab mit der Berechnung beim Jobcenter? Wenn ich vor dem 31. März aus dem Unternehmen ausscheiden sollte. Erstatten die mir das Weihnachtsgeld wieder zurück was sie mir abgezogen haben? Oder hab ich einfach Pech gehabt?

    Grüße

    Ralf

    Okay danke. Sorry. Hier die Angaben.

    Ein Haushaltsmitglied. Einkommen. Brutto 1.900 EUR. Ca. 1300 netto. Steuerklasse 1. Miete 530 kalt. 90 EUR Nebenkosten. 90 EUR Heizung und Warmwasser.

    Alg II Anspruch besteht aufgrund Anspruch größere Wohnung Umgangsrecht. Hoher Miete Ballungsraum Stuttgart, Unterhaltsverpflichtung und Freibeträge auf Einkommen.

    Gruß

    Hallo,

    ich arbeite Vollzeit, bin Aufstocker. Alleinstehend. Und erhalten seit langer Zeit ca. 350 EUR ALG II Leistungen.

    Bin jetzt vom Jobcenter aufgefordert worden Wohngeldantrag zu stellen.

    Soweit ich informiert bin schließen sich Wohngeld und ALG II Leistungen aus.

    Sinnvoll wäre es nur wenn ich mit dem Wohngeld aus dem ALG II Bezug fallen würde. Das ist denke ich unmöglich weil niemand 350 Euro Wohngeld bekommt. Sehe ich das richtig?

    Laut Online-Wohngeld Rechner habe ich keinen Anspruch.

    Ich habe grundsätzlich kein Problem meiner Mitwirkung nachzukommen. Sehe es aber nicht ein, sinnlose Anträge zu stellen. Verdienstbescheinigung. Vermieterbescheinigung. Usw. Bedeutet ja auch Zeitaufwand.

    Gruß

    Ralf

    Hallo,

    ich kann aufgrund gesundheitlicher Probleme meine derzeitige Tätigkeit nicht mehr ausüben.
    Eindeutges Attest vom Facharzt liegt vor.
    Ein Aufhebungsvertrag lehnt mein Arbeitgeber ab.
    Derzeit erhalte ich aufstockendes ALG II. Ich würde auf jeden Fall Anspruch auf ALG I haben, sollte ich in die Arbeitslosigkeit abrutschen.
    Allerdings auch dann aufstockende Leistungen vom Jobcenter.

    Mein Fallmanager sagte mir, ich sollte vor meiner Kündigung die Sache mit der Leistungsabteilung des Jobcenters klären damit keine Sperrzeit droht.
    Wenn die sagen es geht in Ordnung, dann soll ich kündigen.

    Meine Frage: Muss ich das nicht aber auch mit der Agentur für Arbeit besprechen? Würde ja ALG I bekommen.

    Danke für Hilfe. Grüße