Recht auf Kindergeld bei ALG II?

  • Ich bin vor kurzem Volljährig geworden und bin gerade dabei mir eine Wohnung zu suchen, welche dann voraussichtlich vom Jobcenter finanziert wird. Dazu würde ich dann auch AG bekommen, ich glaube der Regelsatz beträgt bei U25 320€.
    In der Annahme, dass mein Vorhaben bis hierhin aufgeht, wi würde ess dann mit dem Kindergeld aussehen. Denn ich habe auch erfahren, dassbei U25 dieses als Einkommen angerechnet wird. Sprich: Es wird NICHT an ausgezahlt! Man muss also mit 320€ im Monat zurecht kommen? Hier bräuchte ich ein Mal eine Bestätigung. Nun ist es ja aber so, dass man bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld berechtigt ist. Wie kommt es dann, dass man bis zu genau diesem Zeitpunkt Einen ALG II Betrag von nur 320€ statt dem eigentlichen Budget von 399€(oder 400€) ausgezahlt bekommt?
    Noch habe ich gelesen, dass das Kindergeld nur angerechnet wird, sofern man es denn auch auf das eigene Konto überwiesen bekommt. Sprich, es von den Eltern abgezweigt wird. Wäre ich nun tatsächlich im Nachteil, wenn ich so einen "Abzweigungsantorag" stellen würde? Denn eigentlich sind meine Eltern ja Unterhaltsverpflichtet, in meinem Falle zumindest bis zur Vollendung meines 25. Lebensjahres (so hab ich das zumindst ausmachen können). Liege ich mit der Unterhaltsverpflichtung in meinem Falle richtig? Wird das Kindergeld als solches gesehen, wenn es an die Eltern ausgezahlt wird, man selbst aber einen eigenen Haushalt führt. Denn die Eltern sollten ja eigentlich einen viel höheren Betrag ans Kind auszahlen, gilt dies auch in meiner Situation?

  • hallo,
    generell wird das kindergeld als einkommen gerechnet.
    du kannst das kindergeld selber bei der familienkasse für dich beantragen und wirst es auch von diesem amt erhalten.
    das jobcenter wird deine eltern anschreiben und überprüfen, ob diese zahlungsfähig für deinen unterhalt sind.
    wenn du unter U25 bist, aber eine eigene wohnung hast, müsstest du den regulären regelbetrag eines haushaltsvorstandes bekommen.
    weiter weiss ich es selber nicht.

  • Hallo,

    Zitat

    du kannst das kindergeld selber bei der familienkasse für dich beantragen und wirst es auch von diesem amt erhalten.

    Ja und? Dann ist es eine Abtretung und die Eltern sind immer noch die Anspruchsberechtigten für das Kindergeld. Auch hier wird es dann als Unterhalt auf das Einkommen angerechnet.

    Gruß!


  • Ja und?

    Hoppel, dies ist unangebracht :(


    Dann ist es eine Abtretung und die Eltern sind immer noch die Anspruchsberechtigten für das Kindergeld. Auch hier wird es dann als Unterhalt auf das Einkommen angerechnet.

    ich habe ja geschrieben, das kg (kindergeld) immer als ek (einkommen) gerechnet wird.
    allerdings wird es nicht als unterhalt der eltern gerechnet.
    und die eltern sind dann nicht mehr kindergeldberechtigt, sondern die person (das 18. jährige kind), welches dies auch erhält.
    ich kenne dies mit dem kindergeld bei der familienkasse selbst. :)

  • Hallo,

    Zitat

    Hoppel, dies ist unangebracht

    Ich wüßte nicht, wo an meiner Antwort etwas "unangebracht" ist.

    Zitat

    und die eltern sind dann nicht mehr kindergeldberechtigt, sondern die person (das 18. jährige kind), welches dies auch erhält.

    Blödsinn. Es sind immer nur die Eltern kindergeldberechtigt, da Kindergeld eine steuerliche Entlastung für den Mehraufwand bei einem Kind ist. Die einzige Ausnahme wäre eine sog. Abzweigung, die dann besteht, wenn die Eltern bei Auszug des Kindes nicht bereit sind, Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zu zahlen. Davon ist hier bisher nicht die Rede gewesen, weswegen es also dabei bleibt: es handelt sich um eine Abtretung und damit um Unterhalt.

    Gruß!

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