Beiträge von MachineDeth

    Ich bin vor kurzem Volljährig geworden und bin gerade dabei mir eine Wohnung zu suchen, welche dann voraussichtlich vom Jobcenter finanziert wird. Dazu würde ich dann auch AG bekommen, ich glaube der Regelsatz beträgt bei U25 320€.
    In der Annahme, dass mein Vorhaben bis hierhin aufgeht, wi würde ess dann mit dem Kindergeld aussehen. Denn ich habe auch erfahren, dassbei U25 dieses als Einkommen angerechnet wird. Sprich: Es wird NICHT an ausgezahlt! Man muss also mit 320€ im Monat zurecht kommen? Hier bräuchte ich ein Mal eine Bestätigung. Nun ist es ja aber so, dass man bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld berechtigt ist. Wie kommt es dann, dass man bis zu genau diesem Zeitpunkt Einen ALG II Betrag von nur 320€ statt dem eigentlichen Budget von 399€(oder 400€) ausgezahlt bekommt?
    Noch habe ich gelesen, dass das Kindergeld nur angerechnet wird, sofern man es denn auch auf das eigene Konto überwiesen bekommt. Sprich, es von den Eltern abgezweigt wird. Wäre ich nun tatsächlich im Nachteil, wenn ich so einen "Abzweigungsantorag" stellen würde? Denn eigentlich sind meine Eltern ja Unterhaltsverpflichtet, in meinem Falle zumindest bis zur Vollendung meines 25. Lebensjahres (so hab ich das zumindst ausmachen können). Liege ich mit der Unterhaltsverpflichtung in meinem Falle richtig? Wird das Kindergeld als solches gesehen, wenn es an die Eltern ausgezahlt wird, man selbst aber einen eigenen Haushalt führt. Denn die Eltern sollten ja eigentlich einen viel höheren Betrag ans Kind auszahlen, gilt dies auch in meiner Situation?