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Dauerrente verwehrt: Erwerbsminderungsrente auch nach neun Jahren nur befristet

Seit April 2020 erhielt eine Frau keine volle Erwerbsminderungsrente mehr. Die Rentenversicherung hielt sie wieder für mindestens sechs Stunden täglich arbeitsfähig. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg korrigierte die Ablehnung und sprach ihr die EM-Rente bis Oktober 2026 zu. Obwohl die Befristung damit insgesamt mehr als neun Jahre umfasst, lehnte das Gericht eine Dauerrente ab.

Warum die Rente ab April 2020 ausblieb

Von April 2017 bis März 2020 bezog die Frau eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das damalige Gutachten schätzte ihre tägliche Leistungsfähigkeit auf drei bis unter sechs Stunden. Auch bei diesem Wert kann eine volle Rente gezahlt werden, wenn ein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz fehlt. Die Frau beantragte die Weiterzahlung, doch eine Gutachterin der Rentenversicherung kam im März 2020 zu einem anderen Ergebnis: Leichte Arbeiten seien wieder mehr als sechs Stunden täglich möglich. Die Rentenversicherung lehnte ab. Die Frau klagte. Ein vom Sozialgericht Konstanz beauftragter Sachverständiger bestätigte die Einschätzung von mindestens sechs Stunden. Im Januar 2022 wies das Gericht die Klage ab (Az. S 7 R 2312/20).

Unbefristete Erwerbsminderungsrente gekippt – Gutachter kopierte seitenweise

Alte Klinikberichte stützen das neue Gutachten

Auf Antrag und Kostenrisiko der Frau holte das Landessozialgericht ein weiteres psychiatrisches Gutachten ein. Der Sachverständige stellte eine psychotische Störung fest, die zuvor nicht ausreichend erkannt worden war. Die damit verbundenen Denk- und Wahrnehmungsstörungen ließen nach seiner Einschätzung nicht einmal drei Stunden leichte Arbeit täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts zu. Das Gericht folgte ihm.

Ältere Klinikberichte waren für die zeitliche Einordnung ausschlaggebend. Sie dokumentierten psychotische Symptome bereits in den Jahren 2010 und 2016. Der Senat sah deshalb keine erst nach 2020 eingetretene Verschlechterung. Nach seiner Überzeugung war die Frau seit spätestens September 2016 durchgehend voll erwerbsgemindert.

Frühere Gutachten hatten zudem sprachgebundene Fragebögen verwendet, obwohl die Frau nicht lesen und schreiben kann. Der neue Sachverständige hielt deren Ergebnisse deshalb nicht für aussagekräftig. Auch ein Dolmetscher löst das Problem nach seinen Ausführungen nicht ohne Weiteres, weil die Tests nicht für eine solche Durchführung entwickelt wurden. Das Gericht stützte sich stattdessen auf die beobachteten Symptome, ältere Klinikberichte und Angaben des Ehemanns.

Mit Urteil vom 24. April 2026 (Az. L 4 R 170/22) sprach das Landessozialgericht der Frau die volle Rente vom 1. April 2020 bis zum 31. Oktober 2026 zu. Das sind 79 Monate.

Neun Jahre führen hier nicht zur Dauerrente

Die Frau hatte allerdings eine unbefristete Rente beantragt. Weil das Gericht die Rente von 2017 verlängerte, blieb der ursprüngliche Rentenbeginn im April 2017 maßgeblich (§ 102 Abs. 2 Satz 3 SGB VI). Neun Jahre waren damit im März 2026 erreicht. Über diese Grenze hinaus bewilligte das Gericht dennoch nur sieben Monate.

Die Neunjahresregel konnte hier greifen, weil der Senat für die jetzt zugesprochene Erwerbsminderungsrente ein Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich feststellte. Der Anspruch bestand damit unabhängig von der Lage auf dem Arbeitsmarkt. Für solche Renten sieht § 102 Abs. 2 SGB VI eine unbefristete Zahlung vor, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist. Davon geht das Gesetz nach neun Jahren Befristung grundsätzlich aus. Der Senat behandelte diese Annahme jedoch als widerlegbar.

Unbefristete Erwerbsminderungsrente nach 16 Jahren aufgehoben

Den Ausschlag gaben Behandlungsmöglichkeiten, die bisher nicht genutzt worden waren. Weil die psychotische Störung lange unerkannt geblieben war, hatte die Frau weder eine gezielte medikamentöse Behandlung noch eine längerfristige tagesklinische Therapie erhalten. Der Sachverständige hielt eine Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt selbst mit Medikamenten auf absehbare Zeit nicht für erreichbar. Solange diese Möglichkeiten nicht genutzt sind, hielt der Senat eine Besserung dennoch nicht für unwahrscheinlich.

Am Rentenanspruch bis Oktober 2026 änderte das nichts. Das Gericht verlängerte die Befristung über die Neunjahresgrenze hinaus, damit Zeit bleibt, einen geeigneten Therapieplatz zu finden und die Behandlung aufzunehmen.

Die zugesprochene Rente endet am 31. Oktober 2026. Bei einem Weitergewährungsantrag muss die Rentenversicherung anhand der dann vorliegenden Befunde erneut entscheiden.