Sind denn 6 Monate seit Einreichen der Abrechnung schon rum? Das ist die Frist für eine Untätigkeitsklage. Ansonsten geht nur ein Verfahren auf einstweilige Anordnung, wenn die ansonsten die Wohnungskündigung droht.
.etwas anders gearteter Fall,
100 € von 563 € sind in etwa einem Sechstel des Regelbedarfs.
Du kannst gern dein Glück versuchen. Allerdings erwarte nicht, dass du immer auf so einen milden Richter triffst. Und schon gar nicht, wenn es um wesentlich mehr Geld geht, dass du monatelang verschwiegen hast.
Hier ging es z. B. um 15 Euro:
https://www.anwaltonline.com/sozialrecht/ur…rndes-einkommen
Da steht im Übrigen drin, wieso das dortige Gericht nicht wie das in Düsseldorf entschieden hat:
Zitat
Die Entscheidung des SG Düsseldorf beruhte darauf, dass die Anrechnung in jenem Fall grob unbillig war, da der dortige Kläger das Geld nicht für Freizeitaktivitäten, sondern nachweislich dazu nutze, seine Bewerbungsaktivitäten zu finanzieren bzw. um ein Darlehen zur Förderung seiner selbstständigen Tätigkeit zu tilgen.
"Gruß Mama + Papa" ist nicht "für Bewerbungen". Oder?
und überhaupt - die ersten 100 Euro als Einnahmen sind eh nicht anzurechnen.
Dummfug. Das gilt nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit!
Rechne daher neben einer hohen Rückforderung noch mit einer Anzeige wegen Betrug oder zumindest einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Eine Frist von 7 Werktagen würde ich hier nicht gerade als eine angemessene Frist ansehen.
19. 4. bis 30.4. sind mehr als 14 Tage. Aber auch hier: du musst wissen, was du tust. Besser machst du deinen Betrug mit dem Geld von den Eltern damit garantiert nicht.