Beiträge von Tamar

    Das JC greift auf das zurück, was überall steht, nämlich besagte 155qm. Es behauptet also gar nichts, es sind deine Angabe bzw. die deines verstorbenen Opas! Und wenn du anderer Meinung bist, dann musst du das beweisen. So einfach ist die Sach- und Rechtslage.

    Hast du mal mit dem JC gesprochen, dass du Zweifel an der Größe hast? Vielleicht hat man ja doch dort Möglichkeiten wie z. B. das Bauamt einzuschalten, dass die mal (kostenfrei oder -günstig) messen oder dass man doch ein für die Behörde kostenfreies Wertgutachten erstellen lässt (wobei ich nicht weiß, ob da jemand tatsächlich nochmal nachmisst).

    Dein Ernst? Wenn du wegen der Insolvenz und deinem Willen, wenigstens ein bisschen deine Gläubiger befriedigen zu wollen, sofort eine gut bezahlte Arbeit aufnehmen kannst, dann wird das JC nicht "Nein" dazu sagen.


    Wenn du aber meinst, einen schlecht bezahlten Job, den das Jobcenter anbietet, ablehnen zu können mit der Begründung "Aufgrund Insolvenz nur was mit 5000+ Euro/Monat" und dann bleibst du lieber arbeitslos, weil es diesen Job gar nicht gibt, dann sollte dir hoffentlich bereits logisches Denkvermögen die einzig richtige Antwort geben.


    Im Prinzip fragst du, ob du lieber solange arbeitslos bleiben kannst, bis du einen Wunschjob gefunden hast. Die klare Antwort lautet: Nein.


    Denn, stell dir vor und staune: in den ersten Monaten ist eine Probezeit möglich. Das heißt, dass du innerhalb kürzester Frist einen anderen, besser bezahlten Job aufnehmen kannst. Du bist also durchaus in der Lage, deine heren Ansichten zur Schuldentilgung umzusetzen, ohne mit dem Jobcenter in Konflikt zu geraten.

    Für die Prüfung, ob die neue Miete angemessen ist, ist das neue JC zuständig. Für Umzugskosten das alte. Für ein Mietkautionsdarlehen wäre dann wieder das neue JC zuständig.

    Theoretisch gilt ein Antrag auf Bürgergeld für den Zeitraum, den das alte Jobcenter bewilligt hat. Praktisch wird aber das neue JC einen Antrag verlangen, da es deine Unterlagen nicht hat und auch nicht darauf (z. B. auf die eAkte des alten JC) zugreifen kann.

    Die Personen melden sich beim Einwohnermeldeamt ab, man lässt sich dafür eine (Ab)Meldebescheinigung geben und schickt eine Kopie an das Jobcenter.


    Mit der Kindergeldkasse sollte zuerst mal geklärt werden, ob nicht trotzdem Kindergeld zusteht, da der Vater weiterhin in Deutschland steuerpflichtig ist. Kindergeld ist ja eine steuerliche Vergünstigung.

    Ich habe längst nicht alles geschwärzt, sondern nur Empfänger / Verwendungszweck bei Einkäufen, welche mein Einkaufsverhalten dokumentieren, und einem von privat angemietetem Lagerraum (meine Wohnung hat keinen Abstellraum oder Keller).

    Und was genau hat das mit

    Religion, sexuelle Orientierung, Parteizugehörigkeiten und rassische Zugehörigkeit

    zu tun? Nichts, absolut gar nichts.


    Eben!

    Was ist denn das für eine Antwort auf meine Frage, wann die ungeschwärzten Kontoauszüge eingereicht wurden?! "Eben" ist doch kein Datum!


    Diese Bitte habe ich auch genau so, als Bitte um schnellstmögliche Bearbeitung im Anschreiben im letzten Kontakt mit dem JC formuliert.

    Auch hier wieder: WANN war denn dieser letzte Kontakt genau? Und in welcher Form?


    Eine Trotzreaktion (auf DS-GVO konforme Schwärzung) des JC anzunehmen oder sogar mir eine Schuld daran zu geben halte ich jetzt nicht zielführend.

    Nochmal: deine Schwärzung war zu viel. Was im SGB II korrekt ist, entscheidet das BSG und nicht du. Ob du das zielführend findest oder nicht: du hast selbst Schuld.


    da aber nicht erstattungsfähig ist, (selbst bei Nachversicherung durch das JC)

    Falsch. Natürlich gäbe es die gezahlten Beiträge zurück, wenn rückwirkend eine Pflichtversicherung erfolgt.

    formell bin ich im Recht

    Bist du nicht. Die darfst nur Empfängerangaben oder Verwendungszwecke schwärzen, die Rückschlüsse auf Religion, sexuelle Orientierung, Parteizugehörigkeiten und rassische Zugehörigkeit zulassen. Und nicht einfach alle Empfänger.


    Eilverfahren schneller ???

    Mag sein. Da wird man dir dann halt sagen, dass deine Schwärzerei so nicht geht.


    Letzteres habe ich dann (wegen meiner Notlage) auch so (widerstrebend) gemacht.

    Wann war "dann"?


    Wie kann ich das JC zur zeitnahen aktiven Bearbeitung bewegen?

    Mit einer vernünftigen Bitte. Letztlich bist du wegen der Schwärzerei doch selbst Schuld. Reiche die Rechnung der GKV ein, dass du in einer akuten Notlage bist. Verlange notfalls den Vorgesetzten.

    1. Die Klage
    Was kann da passieren, wenn der Verursacher nun schon Jahre tot ist und selber implizit zu seiner Aussage und meiner Schlussfolgerung stand?

    Keine Ahnung. Das ist Strafrecht und hat nichts mit dem zu tun, womit sich ein Bürgergeldforum beschäftigt.

    2. Die Finanzierung meines Lebens
    Wenn Unterlagen nicht ankommen (vor der App habe ich Angst) und ich von den Zuständigen geschnitten werde, ist meine Lebensqualität arg und ich ertrage das als Dauerzustand nicht. Wie kann ich da weitermachen? Ich kann ja nicht jedesmal die Leute in Brüssel um Hilfe bitten.

    Du musst die Unterlagen halt auf irgendeine Weise belegbar abgeben. Ob nun persönlich oder per Fax, per Postzustellungsurkunde, mit der App etc., ist deine Entscheidung.


    3. Vertrauen in die Hilfe des Staates
    Irgendwie muss ja wieder herzustellen sein, dass ich jemanden zugewiesen bekomme, der letztendlich einfach die Unterlagen annimmt, kurz prüft und bewilligt.

    Die Zuweisung der Arbeitsaufgaben der Mitarbeiter eines Jobcenters obliegt dem dortigen Geschäftsführer. Da kann man keinen Rat zu abgeben.

    Wo auch immer du das her hast. Der Gesetzestext lautet:


    (3) Bei Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen

    1. in Höhe von 36 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Bedarfs, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammenleben, oder

    2. in Höhe von 12 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Bedarfs für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Prozentsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 Prozent des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Regelbedarfs.

    Nr. 1 mit 36% kann überhaupt nicht zutreffen, da das zweite Kind eben nicht unter 16 Jahre alt ist. Es geht daher nur Nr. 2 mit 2 x 12 = 24%.

    Meine Frage nun, würde mir nicht die Hälfte meines regulären Bürgergeldes für den Monat April zustehen und das volle Bürgergeld für den Monat Mai?

    Nein. Das Bürgergeld ist kein Arbeitslosengeld, auf das man taggenau Anspruch hat. Im SGB II gilt das Monatsprinzip und das Zuflussprinzip. Dein dir im April zugeflossenes Einkommen wird auf deinen Bedarf des ganzen Monats April angerechnet und das dir im Mai zufließende Einkommen entsprechend dann auf den Bedarf im Mai. Daran gibt es auch nichts zu rütteln, das ist seit Jahren höchstrichterlich durchgekaut.

    Den März zurück zu überweisen war Blödsinn. Sie zu, dass du das wieder zurückbekommst.

    Deine Fragen sind unpräzise. Es gibt einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d BGB) und einen einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB). Um was handelt es sich tatsächlich? Die Mietspiegel stellen im Übrigen nur eine von vielen Datengrundlagen dar, auf die die Kommune (nicht das Jobcenter!) bezüglich der Erstellung eines sogenannten "schlüssigen Konzepts" zugreifen kann. Es muss also nicht unbedingt darauf zurückgreifen, sondern die Kommune bzw. das für die Erstellung beauftragte Institut kann auch selbst Daten zu Bestands- und Angebotsmieten erheben.

    Das schlüssige Konzept muss die Kommune nach 2 Jahren fortschreiben (BSG Urteil v. 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R).

    Wenn § 11 Abs. 2 Satz 3 SGB II abgeschafft wurde, in dem stand, dass für Zahlungen, die in größeren als monatlichen Abständen zufließen, § 11 Abs. 3 SGB II gilt, dann gilt natürlich § 11 Abs. 3 SGB II für solche Fälle nicht mehr. Die gesetzliche Norm wurde ja eben abgeschafft! Und daher ist die Rente auch nicht auf 6 Monate zu verteilen. Was sie im Übrigen auch im Fall der alten Gesetzesnorm sowieso nur dann gewesen wäre, wenn dadurch der Anspruch in einem Monat entfallen wäre. Bei nur 350 Euro wird das wohl eher selten der Fall sein, dass deswegen kein Anspruch mehr bestünde.

    Die Warmwasserversorgung wird über Boiler und Durchlauferhitzer zur Verfügung gestellt.

    Und dafür gibt es einen Mehrbedarf, wenn das dem JC nachgewiesen wird. Dazu dient halt diese Mietbescheinigung.


    Wie die Heizkosten umgelegt werden, also nach Quadratmeter, sowie nach Zählerständen, wird im Mietvertrag mitgeteilt.


    Darum geht es nicht. Es geht um die Berechnung der Angemessenheit der Heizkosten. Die richtet sich lt. Bundessozialgericht nach dem (bundesweiten) Heizspiegel und ist gestaffelt nach Immobiliengröße, Baujahr etc.