Arbeitsaufnahme - Einkommen Anrechnung und Restanspruch auf Leistung

  • Einen schönen guten Tag. Ich hatte eine Stelle vom 01. März 2025 bis 15.April 2025. Den Lohn für März erhielt ich am 15.April, und den halben Lohn für April erhielt ich am 15.Mai. Das Jobcenter zahlte mir für den halben April 61,09 Euro, für den Mai 760,93 Euro, für Juni erhielt ich erst mein reguläres Bürgergeld von 1.161,78 Euro.

    Ich hatte das Bürgergeld für März abgelehnt, hatte dies mehrfach schriftlich und mündlich kommuniziert, und als sie es doch überwiesen auf mein Konto habe ich es zurück zum Jobcenter überwiesen.

    Meine Frage nun, würde mir nicht die Hälfte meines regulären Bürgergeldes für den Monat April zustehen und das volle Bürgergeld für den Monat Mai? Falls noch Antworten benötigt sind so gebe ich sie gerne.

    Ich bedanke mich im voraus für Eure Zeit und das lesen.

  • Meine Frage nun, würde mir nicht die Hälfte meines regulären Bürgergeldes für den Monat April zustehen und das volle Bürgergeld für den Monat Mai?

    Nein. Das Bürgergeld ist kein Arbeitslosengeld, auf das man taggenau Anspruch hat. Im SGB II gilt das Monatsprinzip und das Zuflussprinzip. Dein dir im April zugeflossenes Einkommen wird auf deinen Bedarf des ganzen Monats April angerechnet und das dir im Mai zufließende Einkommen entsprechend dann auf den Bedarf im Mai. Daran gibt es auch nichts zu rütteln, das ist seit Jahren höchstrichterlich durchgekaut.

    Den März zurück zu überweisen war Blödsinn. Sie zu, dass du das wieder zurückbekommst.

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