Elterngeld komplett auszahlen lassen

  • Hallo.


    Ich habe da mehrere kleine fragen worüber ich mich informieren will.

    Ich bin ALg2 Empfänger und beziehe Elterngeld das auf 24 Monate aufgeteilt ist.
    das erste Jahr ist nun im April vorbei. ich habe durch einer geringfügigen Beschäftigung einen Freibetrag von 34,22 euro plus Versicherungspauschale 30 euro.
    nun habe ich vor das Elterngeld für April auf 300 Euro zu erhöhen und mir die weitern 12 Monate mit a 150 euro auf einmal auszuzahlen lassen. so das ich auf einen Betrag von 2100euro komme.
    dieses würde ja angerechnet werden beim amt.
    das tue ich um die ganzen 12 Monate vom Landeserziehungsgeld zu erhalten das anrechnungsfrei ist.

    nun zu meiner frage..

    in wieweit zählt hier mein Freibetrag noch? wird das mal 12 genommen oder da es nur eine Zahlung ist einmal berechnet. also was bleibt mir da noch übrig.
    ist es möglich dieses einkommen als schon vermögen zu sehen (da ich es ja eigentlich 1 Jahr lang angespart habe :P )
    oder ist es sinnvoller sich 1 Monat von amt abzumelden das Geld zu erhalten und im nächsten Monat erneut alg 2 zu beantragen und es als vermögen vorzulegen.

    wie komm ich am günstigsten weg..

    Vielen dank schon mal ;)

  • Hallo,

    Zitat

    wie komm ich am günstigsten weg..

    Falsche Wortwahl. Du wolltest eigentlich fragen, wie Du mit möglichst wenig Eigeniniative (sprich Arbeit) die höchstmögliche Sozialleistung (also meine Steuergelder) erreichen kannst.

    Sorry - aber für so was stehe ich nicht zur Verfügung.

    Gruß!

  • Zitat

    Sorry - aber für so was stehe ich nicht zur Verfügung.

    Wie unerwartet! irgendwie wusste ich das sowas kommt.
    ich will da auch jetzt nicht näher drauf eingehen.
    ich informiere mich woanders.
    und nur mal so nebenbei..
    wenn ich einen Freibetrag habe weil ich vorher beschäftigt war und mir das zusteht warum dann nicht?
    andere Arbeiter bekommen des 5 fache an Elterngeld und da meckert auch niemand. und was soll ich in Mutterschutz tun?
    mir aufs maul hauen ohne Geld?
    meine frage war ja wenn ich es auf einmal auszahlen lasse ob sie dann nur einmal den Freibetrag rechnen (34,22€) oder sie es mal 12 nehmen weil es ja 12 mal Elterngeld ist.
    im übrigen habe ich auch keine lust weitere Details von mir hier preis zugeben.
    es gibt nunmal gewisse Umstände die erfordern dass. Trennung allein erziehend und so weiter.

    aber gut

    Viele grüße meinerseits zurück

  • Hallo,
    habe ein ähnliches Problem. Hab auch Elterngeld f. d. verlängerten Bezugszeitraum beantragt (28 Monate, da allein erziehend). Weil es einfach mal keine KiTa-Plätze gibt hier. WIE kommst Du auf die 34,22 Euro??
    Im Mai habe ich als Aufstockung zum Elterngeld ALG II beantragt. Die Wohngeldstelle hat mich zum Jobcenter geschickt.
    Hab vorher noch nie irgendwo Sozialleistungen bezogen. Na ja, jetzt im Februar haben die endlich mein ALG II berechnet. Von Mai bis Mitte Februar hab ich nach und nach meinen Disco voll ausgeschöpft, so dass mir die Bank fristlos gekündigt hat und den sofortigen Ausgleich des Überziehungskredites gefordert hat. Deshalb habe ich meine Elternzeit vorzeitig beendet (hab mich beim Jugendamt beschwert u. n Platz bei ner Tagesmutti bekommen). Die restlichen acht Monate wurden mir in einer Summe ausgezahlt.
    Im Januar habe ich mir zwangsläufig das restliche Elterngeld auszahlen lassen, knapp 7.000Euro, mehr als die Hälfte davon hat die Bank gleich einbehalten, dafür war´s ja auch gedacht. Das Jobcenter hat mir für Januar die Leistungen gestrichen. Für die Monate davor haben die mir als Freibetrag 150Euro/Monat berücksichtigt. Ich bin damit nicht einverstanden, habe Widerspruch eingelegt. Dadurch dass sich die Bezugsdauer vom Elterngeld verkürzt müssen die den Freibetrag erhöhen. Meine Anwältin ist auch dieser Meinung. Wenn Du von 24 auf 12 Monate verkürzt, müsste sich also der monatl.Freibetrag verdoppeln. Melde Dich bloß nicht ab. In dem Monat, wo Du Dir das Elterngeld auszahlen lässt, werden Dir die Leistungen gestrichen, das ist klar. Aber bezahle das Geld lieber zurück, die müssen Dir das so genehmigen, dass Du das Ratenweise zurückzahlst, d.h. Dein ALGII wird für ein paar Monate gekürzt. Wenn Du Dich abmeldest, musst Du Deine Krankenversicherung für den Monat selbst bezahlen, das sind locker 200Euro. So bleibst Du übers JC krankenversichert. MfG

  • Hallo unbekannterweise,
    Deine Antwort find ich ziemlich daneben, deshalb "unbekannterweise". Du kennst doch die genauen Umstände von dem Mädel gar nicht. Die Frage ist durchaus berechtigt, da es hier einige Dinge zu bedenken gibt. Außerdem steht ihr doch das ALGII zu. Durch die Verkürzung der Elterngeldmonate wird sie NICHT die höchstmögliche Sozialleistung bekommen. Ich finde das nicht gerecht und habe bis kurz vor meiner Elternzeit auch Steuern bezahlt, ich habe 20 Jahre ohne Unterbrechung und ohne jegliche Sozialleistungen gearbeitet. Für ALGII-Anträge gibt es gibt durchaus manchmal Gründe, die nichts mit "zu faul zum arbeiten" zu tun haben. MfG

  • Hallo,

    Zitat

    Deine Antwort find ich ziemlich daneben, deshalb "unbekannterweise".

    Uuuui - jetzt habe ich aber Angst...

    Dann lies Dir Dir noch einmal ganz gründlich und langsam die Frage und vor allem die "Vorhaben" im Ursprungsthema durch. Dann denke vielleicht nochmal an Sinn und Zweck des Elterngeldes, aber auch des ALG II nach - und vielleicht erkennst Du dann, warum ich eine Antwort verweigert habe...

    Zitat

    Durch die Verkürzung der Elterngeldmonate wird sie NICHT die höchstmögliche Sozialleistung bekommen.

    Richtig. Aber die Fragestellerin spekuliert auf etwas ganz anderes, was weder mit Sozialleistung noch mit dem Sinn und Zweck der Leistungen zu tun hat. Weswegen es diese angedachte "Lösung" auch nicht (mehr) gibt.

    Aber es ist natürlich einfacher, mich mit "unbekannt" anzuquatschen oder hier ohne weiteres Nachdenken irgendwas loszulassen, was, nun ja, nichts mit dem konkreten Fall zu tun hat.

    Gruß!

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