Mit 350€ für komplette Erstausstattung abgespeist

  • Hallo liebe Community ,

    bin alleinerziehende Mama von einem 8 jährigen Sohn ( wohnen in Oberbayern) und wir sind zum 1.3 in die erste eigene Wohnung gezogen. Zuvor haben wir bei meiner Mama gelebt.

    Nun ist es so das ich bis auf ein Bett, zwei Kleiderschränke, bisschen Bettwäsche und 3 kleinen Regalen nichts besitze, der Rest der Einrichtung gehört meiner Mama.
    Schon bei der Genemigung der Wohnung wurden mir gerade mal 350€ für eine komplette Wohnungsersausstattung genehmigt, als Wiederspruch habe ich eine komplette Liste der Benötigten Möbel ( Wohnung ist auch ohne Küche), E-Geräte und kleinutensielien eingereicht.

    Heute teilt mir die Dame im Jobcenter mit das es nicht mehr als die 350€ geben wird, (anbei bemerkt soviel bekommt hier auch ein 1-Personenhaushalt) aber ich könne ein Darlehen für die Erstausstattung beantragen und ein Prüfer würde laut ihrer Aussage auch nicht vorbei kommen.Das mit dem Darlehen ist ja schon mal rechtswiedrig da es sich hier nicht um eine Esatzbeschaffung handelt, sondern um eine Erstausstattung.
    Für die 350€ bekomm ich gerade mal eine Waschmaschiene ( Zwar neu, aber Energieffizienz A+ und man soll auf die Energiekosten achten) die Couch ( gebraucht) und ein Bügeleisen.

    Meine Frage: Was kann ich tun damit die Gesammtkosten übernommen werden ? Lohnt sich der Gang zum Anwalt ?

    Lg Ela

  • Hallo,

    Zitat

    Das mit dem Darlehen ist ja schon mal rechtswiedrig da es sich hier nicht um eine Esatzbeschaffung handelt, sondern um eine Erstausstattung.

    Ja und? Was soll daran rechtswidrig sein? Jede Kommune legt eine Höhe der Erstaustattung fest. Darüber hinausgehende Summen werden dann als Darlehen gewährt. Insofern sehe ich "schon mal" keine "rechtswiedrigkeit".

    Zitat

    Was kann ich tun damit die Gesammtkosten übernommen werden ?

    Im Prinzip nichts - siehe oben.

    Zitat

    Lohnt sich der Gang zum Anwalt ?

    Ja - für den Anwalt.

    Ob es sich auch für Dich lohnt, kann ich schon mangels Angaben zu Deinem konkreten Wohnort nicht einschätzen. Auch kenne ich nicht Deine "komplette Liste". Allerdings sehe ich relativ schlechte Karten für Dich. Nicht nur wegen der o.g. Gründe, sondern auch aus anderen Anmerkungen in Deiner Frage.

    Gruß!

  • Kurzfassung meiner Liste:Alles rund um Küche und essen inkl E-Geräte, Wohnzimmerschränke,Couch,Tisch,Regale,Badezimmermöbel,Waschmaschiene,Jugendbett,Lampen.
    Es klingt nicht nach viel, aber wir wissen alle das es sich summiert und was es kostet. Und ja,es ist bis auf Waschmaschiene,Töpfe/Pfannen,Besteck, alles Gebraucht.

    Ja- für den Anwalt.... Wie soll sich erwas ändern wenn man nichts tut sondern stillschweigend akzeptiert???

  • Hallo,

    ob alles, was du beantragt hast, auch gewährt wird, wage ich zu bezweifeln. Ich würde Widerspruch einlegen.

    Wende dich an eine örtliche Erwerbsloseninitiative, dort kann man dir eventuell weiterhelfen.

    wevell

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