Umzugspflicht bei EIgenbedarf

  • Hallo Leute.Ich hab da mal 1-2 wichtige fragen.Meine Vermieterin hat eigenbedarf angemeldet ,da ihr Sohn die Wohnung zum studium bekommen soll.Bezihe momentan seid Januar ALG2 und wollte mal wissen wie es mit Umzug aussieht? Wollte gerne zurück nach Nord Niedersachsen wo halt meine ganzen Freunde usw sind.Bin damals nach Süd Niedersachsen gezogen wegen einem Job,den ich aber nun nicht mehr habe.Habe leider keinen Führerschein und wollte mal wissen was mir zusteht bzgl eines umzugs und ob ich überhaupt räumlich (330km Nördlich) umziehen darf.WIe kann ich nun vorgehen,denn mir sagte man,das ich 3 Kostenvoranschläge von umzugsfirmen vorlegen muss und das billigste wird bewilligt.Wiederrum sagte man mir das ich NUR einen SPrinter bezahlt bekomme aber der bringt mir ja nix,da ich selbst nich fahren darf.....Hat jemand vielleicht einen Rat was ich nun tun kann?

    LG Marty

  • Hallo,

    Zitat

    und wollte mal wissen was mir zusteht bzgl eines umzugs

    Was sollte Dir denn zustehen? Genau - nichts. Dein Umzug ist nicht erforderlich - insofern mußt Du ihn schon selbst zahlen.

    Gruß!

  • Selbstverständlich iss der umzug erforderlich da ich aus meiner Wohnung ja raus "MUSS!"
    Dann kann man von mir kaum verlangen das ich ALLES bezahlen muss,was auch finanziell garnich möglich ist.

    MfG

  • Hallo,

    Zitat

    Selbstverständlich iss der umzug erforderlich da ich aus meiner Wohnung ja raus "MUSS!"

    Deine Frage zielt darauf hin, daß Du ohne belastbaren Grund außerhalb Deiner Kommune/Deines Landkreises ziehen willst - und hier wird das Jobcenter selbstverständlich nicht die Kosten übernehmen.

    Durchaus gute Chancen für die Übernahme der Umzugskosten sehe ich in der Stadt/dem Landkreis, in dem Du wohnst.

    Gruß!

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