Anspruch auf ALG2 bei Wohnsituation bei den Großeltern?

  • Hallo liebe ALG2 Erfahrene!
    ich bin in einer schwierigen finanziellen Lage… Ich bin Mutter einer 4 Monate alten Tochter, 29 Jahre alt, und noch nicht ganz mit meinem Studium fertig. Von meinen Eltern bekomme ich keine finanzielle Unterstützung mehr, da die sagen sie finanzieren nicht meine Tochter, und ohne Schwangerschaft hätte ich bereits im Oktober diesen Jahres mein Studium beenden können.
    Der Vater meiner Tochter ist auch Student, und ich kann aufgrund seines geringen Einkommens keinen Betreuungsunterhalt von ihm fordern, er kann auch keinen Kindesunterhalt zahlen. Deshalb lebe ich momentan von Kindergeld + Elterngeld (nur noch bis august 2015), und bald die 133 Euro Unterhaltsvorschuss, die das Jugendamt für meinen Exfreund für meine Tochter leisten wird.
    Meine Großeltern haben mir eine sehr kleine aber schöne Wohnung im Erdgeschoss ihres Hauses hergerichtet wo ihc jetzt mit meiner Tochter wohne.
    Da ich Studentin bin dachte ich erst ich kann keinerlei Sozialhilfe beantragen, wurde jetzt allerdings darauf aufmerksam gemacht dass ich ALG2 beantragen könnte, da ich mein studium seit 9/2014 und noch bis 9/2015 beurlaubt habe um meine Tochter zu betreuen.

    Jetzt stellt sich mir folgende Frage: Meine Großeltern leben im gleichen Haus wie ich, und verlangen ausserdem keine Miete. Habe ich in der gegenwärtigen Situation denn Aussicht auf ALG2? Oder muss ich befürchten dass ich mit meinen Großeltern als Bedarfs- oder Haus-gemeinschaft angesehen werde, und damit mein anspruch auf Unterstützung wegfällt? Wie gesagt, die einzige finanzielle Unterstützung die ich von meiner familie momentan noch bekomme ist das kostenlose Wohnen in besagter Wohnung, und wenn ich in besagter situation kein ALG2 noch bis September diesen Jahres beziehen könnte, ansonsten aber schon, würde ich eher noch einen Umzug in betracht ziehen… Denn ab September bekomme ich ja nur noch das Kindergeld, und zwar das halbe?? und wie ich davon ohne ersparnisse dann die letzten monate meines Studiums überbrücken kann ist mir momentan leider sonst nicht klar.

    Ach ja - Bafög-Berechtigt bin ich aufgrund eines zu hohen einkommens meiner Eltern leider nicht.

    Ich hoffe so mir kann hier jemand weiterhelfen! Vielen vielen lieben Dank an alle die in der Sache mehr durchblicken als ich…

  • Hallo,

    es wird Probleme wegen der nicht vorhandenen Miete geben. Da Du durch die kostenlose Wohnung zusammen mit Deinen Großeltern wirtschaftest (irgendjemand muß ja schließlich die Betriebskosten und dgl. zahlen), dürfte das JC von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen.

    Sinnvoller wäre es, Deine Großeltern nehmen für die Wohnung die ortsübliche Miete.

    Was den Unterhalt betrifft, müssen Deine Eltern tatsächlich nicht für den Unterhalt der Enkelin aukommen, aber durchaus für Deinen. Sofern Du kein eigenes Einkommen z.B. durch Arbeit hast, beläuft sich dieser Unterhalt auf 670 € je Monat, die Du durchaus einfordern solltest und auch mußt - denn auch das JC weiß von Unterhaltspflichten Bescheid und könnte Dir als diese 670 € als fiktives Einkommen durchaus anrechnen.

    Weigern sich die Eltern, beantrage nach dem Urlaubssemester BaföG als Vorausleistung, was allerdings dann auf eine Unterhaltsklage hinausläuft.

    Gruß!

  • Ja, für die Wohnung miete verlangen, das möchten meine Großeltern leider nicht tun, weil sie sagen sie wollen die Wohnung nicht versteuern… Sind meine Eltern denn auch während eines Urlaubssemesters für mich Unterhaltspflichtig?
    Die eigenen Eltern verklagen ist ja auch schrecklich… aber 670 Euro pro monat würden die mir niee geben.

    Was hat es denn für folgen wenn ich mit meinen Großeltern eine "Haushaltsgemeinschaft" wäre? Wäre ich dann nicht mehr ALG2 berechtigt?

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