Anspruch auf größere Wohnung bei geteiltem Umgangsrecht

  • Hallo liebe Community,

    ich befinde mich momentan mitten in einer Trennung.
    Wir beide haben einen 4 jährigen Sohn und haben nun vereinbart das er Abwechselnd je 1 Woche bei jedem Elternteil lebt.
    Da wir momentan Hartz 4 beziehen würde ich gern wissen ob jeder von uns Anspruch auf eine für 2 Personen ausgelegte Wohnung hat.
    Oder ist es ratsam das sich einer zuerst eine Wohnung mit unserem Sohn sucht und dann der andere das gleiche macht?
    (ist das erlaubt?)
    Bundesland ist Brandenburg, im Raum Potsdam

    Vielen Dank

  • Hallo,

    die Frage läßt sich hier nicht beantworten, weil das von den Bestimmungen der Kommune/des Landkreises abhängt. Diese kann ich nicht einschätzen, weil ich nicht weiß, in welcher Kommune/Landkreis Du wohnst.

    Im übrigen ist das ganze auch recht kompliziert - nicht nur, weil für eine solche Vereinbarung allein die Absicht nicht ausreicht, sondern hier ziemlich strenge Bestimmungen bestehen, um einen Mißbrauch vorzubeugen.

    Insofern würde ich dazu raten, sich direkt mit dem Jobcenter vor Ort über Frage zu unterhalten.

    Gruß!

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