Grundsicherung im Alter - Sozialhilfe

  • Hallo,

    hoffe das hier jemand Zeit findet und mir bei meinen Fragen weiter helfen kann.

    Meine Mutter musste am 10.10.2014 Grundsicherung beantragen. Sie ist am 01.10.2014 in Rente gegangen (aufgrund von Schwerbehinderung mit 63 Jahren). Bis zum 30.09.2014 stand sie in einem Arbeitsverhältnis. Die letzte Gehaltszahlung erfolgte am 30.09.2014.

    Also zu meinen Fragen...

    Die Dame bei der Stadt meinte bei der Antragsstellung, das meine Mutter keine Grundsicherung erhält, sondern Sozialhilfe, da sie noch keine 65 Jahre alt ist. Stimmt das so? Sie konnte doch aufgrund ihrer Behinderung abschlgsfrei in Rente gehen, warum wird das beim Sozialamt nicht akzeptiert?

    Des weiteren sagte die Dame, dass die erste Zahlung im November für den November erfolgen würde. Meine Mutter hätte ja jetzt noch ihr Gehalt wovon sie leben könne. Das Gehalt, welches Ende September ausgezahlt wurde, ist natürlich rückwirkend für September gezahlt worden und nicht für den Oktober. Ist das richtig, dass meine Mutter sozusagen erst für den November Geld bekommt trotz Antragsstellung am 10.10.2014? Falls nicht, wann hat bei Antragsstellung vom 10.10.2014 die erste Zahlung zu erfolgen und für welchen Zeitraum besteht Anspruch?

    Hoffe jemand kann mir weiter helfen.

    Viele Grüße
    Florian

  • Hallo,

    die Grundsicherung kommt erst mit Erreichen des Rentenalters in Betracht. Daher ist bei erwerbsunfähigen Personen vorher die Sozialhilfe und bei erwerbsfähigen Personen ALG II zum Zuge.

    Der Anspruch beginnt ab Tag der Antragstellung.

    Gruß!

  • Moin,
    ich bin der Meinung, daß die Antwort von Hoppel nicht ganz richtig ist.....
    Ich habe das ganze Procedere hinter mir, was Florian für seine Mutter beschreibt: Seit vielen Jahren Hartz 4 bezogen, nicht vermittelbar gewesen, dann "prügelten" sich Jobcenter und Sozialamt 1,5 Jahre (!!!) lang, um zu klären, wer nun letztendlich für mich zuständig sei, da ich wegen mittlerweile chronischer Erkrankungen absolut nicht mehr arbeitsfähig war. Sozialamt mußte mich übernehmen. Die schickten mich zum medizinischen Dienst der Rentenversicherung. Das daraus erfolgte Gutachten besagte, daß ich überhaupt nicht mehr arbeitsfähig sei und sich der Zustand in Zukunft auch nicht bessern würde. Also bekomme ich jetzt bis zur Altersrente (ich bin fast 63) Grundsicherung!
    Und Florian, es ist nicht richtig, daß Deine Mutter erst ab November Anspruch auf Sozialhilfe gehabt hätte. Das Sozialamt muß ab dem Tag der Antragstellung zahlen!!! Beim Sozialamt ist der Turnus einmal jährlich für die Antragstellung (wie für Hartz 4 ab 2015 auch). Ihr dürft Euch von inkompetenten Mitarbeitern nicht ins Bockhorn jagen lassen, sondern müßt innerhalb der Frist (ich glaube, die beträgt 4 Wochen) Widerspruch einlegen.
    Ich hoffe, Florian, daß Du dieses noch liest.....Ich habe mich gerade eben erst hier registriert....hoffe, ich konnte helfen...
    LG
    Susanne

  • Hallo,

    Es bleibt es bei meiner Äußerung: die Grundsicherung kommt nur bei Erreichen der Altersgrenze und bei voller Erwerbsminderung in Betracht. Von beiden steht nichts in der Frage. Somit ist die Sozialhilfe die einzige Option.

    Bei Dir vermute ich eben diese volle Erwerbsminderung (zumindest liest sich das so), weswegen Du auch mit 63 Jahren Grundsicherung erhälst.

    Gruß!

  • Hallo habe mal eine Frage, hab harz 4 beantragt wir sind eine kleine Familie mit 2 behinderte Kinder der eine 9 und der andere 18 Jahre nun meine Frage der grosse hat jetzt grundsicherung bewilligt bekommen fällt er jetzt aus der bedarfsgemeinschaft raus? Wird es angerechnet? Ich komme mit dem Harz 4 rechner nicht klar. Wollte neugierhalber wissen was rauskommt ich warte schon seit Anfang des Monats auf eine Bewilligung und noch nicht bearbeitet bis heute. Wird pflegegeld mit abgerechnet? Lg

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