Raten-Zahlungvereinbarung - private Schulden - Vorrang

  • Hallo,
    derzeit bin ich ALG II-Empfänger (mit Sanktionen), einem fehlenden akt. Bescheid, gegen den ich ggf. Widerspruch einlegen kann. Einen Antrag auf Weiterbewiligung von ALG II habe ich fristgemäß, vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes, gestellt und alle angemahnten Unterlagen (Betriebskostenabrechnung aus Vorjahren, Mitgliedschaft KK, Eigenbemühungen) nachgereicht.

    Auch auf weitere Anschreiben (Mails + Fax) an die Leistungsabt. des JC habe ich bisher keine Antwort / akt. Bescheid erhalten. Eine Auszahlung einer geringfügigen Summe (über einen Monat nach Antragstellung), die ich aufgrund des fehlenden Bescheides nicht nachvollziehen kann, ist heute meiner Kto. gutgeschrieben worden. (Gehe daher davon aus, dass die Sanktionen nicht aufgehoben wurden!?)

    Am Ende des Monats kann ich meine Miete nicht zahlen und ich erwarte evtl. 2 Ratenzahlung-Vereinbarungen. Um die laufenden Kosten tragen zu können, mußte ich mich bereits privat verschulden. (Evtl. rechne ich in den kommenden Wochen mit eine Betriebskosten-Rückzahlung.)

    Um mich vorsorglich gut zu informieren, hier meine Fragen:
    - Was sind meine nächsten Schritte bzgl. fehlendem Bescheid / Sanktionen von JC?
    - Welche "Schulden" sind vorrangig (priv. Schulden, Miete, KK-Beitrag, "GEZ") und was ist eine "angemessene" Ratenzahlung / Monat bei ALG II-Empfang?

    Erbitte zeitnahe Hilfe. (Wenn irgendwie machbar, bitte ohne ;) "moralischen Zeigefinger"...) Ich habe mich vorher noch nie in meinem Leben verschuldet, habe reelle Existenzängste und fühle mich schlapp, da erkrankt... Belese mich auch weiterhin selbstständig im www + Form bzw. gehe zur Not zu einer Schuldnerberatung!

    Vielen Dank für Hilfe, ehrenamtl. Engagement und aussagekräftige Tipps.
    Gruß, Herz 3

  • Hallo zusammen,
    inzwischen haben sich einige Dinge in die positive Richtung entwickelt bzw. in ;) "Wohlgefallen"... Erleichterung!

    Akt. Bewilligungsbescheid per Post angekommen / Änderungsbescheid mit Übernahme Mietkosten (rückwirkend!?) und lückenloser KK-Versicherungsschutz in Arbeit... "GEZ" gesprächsbereit ... KK-Beitrag kleine Ratenzahlung vereinbar... priv. Schulden sind Ehrenschulden und hoffentl. zukünftig nie wieder nötig....

    Bleibt nur noch eine Frage: ... was ist eine "angemessene" Ratenzahlung / Monat bei ALG II-Empfang, als Angebot für meine KV?

    Vielen Dank und Gruß
    Herz (erleichtert hüpfend) 3

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