Anspruch auf Hartz4 etc.

  • Ich habe da mal eine Frage .
    Ich wohne mit einer Freundin(keine Beziehung) zusammen in einer Wohnung.
    Ich studiere nebenbei an der Fernuni in Hagen und arbeite Teilzeit (auf Lohnsteuerkarte geringverdiener)
    Meine Mitbewohnerin arbeitet Vollzeit.
    Bei meiner Arbeit werden zur Zeit Stellen gestrichen und deswegen will ich wissen ob ich Anspruch auf Hartz 4, wenn ich mein Job verloren hätte.
    Denn ich will ja natürlich nicht, dass der Staat an den verdienst meiner Mitbewohnerin rangeht.
    Wir haben die Wohnung auf unser beider Namen bzw. der Mietvertrag läuft auf uns beide und haben für die Miete zusammen ein gemeinsames Bank-Konto.
    Hab ich überhaupt Anspruch, wann hätte ich Anspruch-Gibt es überhaupt eine Möglichkeit oder gibt es Alternativen.Denn Jobmässig ist es im Moment hier nicht so rosig.

    Wäre euch für zahlreiche Antworten dankbar.

  • Hallo,

    Zitat

    spielt das eine besondere Rolle?

    Hätte ich sonst danach gefragt?

    Zitat

    Denn ich will ja natürlich nicht, dass der Staat an den verdienst meiner Mitbewohnerin rangeht.

    Aja. Das dürfte sich aber kaum umgehen lassen, da Ihr beide zusammen wirtschaftet.

    Gruß!

  • Und was ist wenn ich den mietvertrag , bankkonto nur auf einen namen läuft z.b. auf meinen Namen.
    Es ist ja im Prinzip wie eine WG.
    Da muss doch irgendwie was machar sein.

  • Hallo,

    Zitat

    Es ist ja im Prinzip wie eine WG.

    Viel Spaß dabei, das dem JC klar zu machen.

    Zitat

    Und was ist wenn ich den mietvertrag , bankkonto nur auf einen namen läuft z.b. auf meinen Namen.

    Und was soll das bringen? 1. werden vom JC i.A. rückwirkend Kontoauszüge verlangt und 2. würde Deine "Mitbewohnerin" ja immer noch in der Wohnung sein.

    Gruß!

  • Ich studiere nebenbei an der Fernuni in Hagen und arbeite Teilzeit (auf Lohnsteuerkarte geringverdiener)

    Zahlst du Beiträge zur Arbeitslosenversicherung?
    Wenn du in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden hast, besteht Anspruch auf ALG I. Hier spielt das Einkommen deine Freundin keine Rolle.

    >> Agentur für Arbeit - Arbeitslosengeld

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