Versagungsbescheid, Widerspruchsfrist, Obdachlosigkeit.

  • Ich hatte Ende März Harz4 beantragt, vorher war ich fast ein Jahr lang selbstständig...
    Da durch die Selbstständigkeit gleichzeitig auch alles andere wech gebrochen ist wie Freundin, Wohnung etc. war ich Mittellos/Arbeitslos und Obdachlos. :wand:
    Dazu hatte ich das Problem, dass ich keinerlei Familie in der Stadt (Düsseldorf) hatte, wo ich vor Jahren wegen Arbeit, hingezogen bin...
    Also ohne Geld, Wohnung und perspektive bin ich zum Amt gegangen, die von mir die ganz normalen Unterlagen haben wollten und zusätzlich noch ein paar andere Sachen, wegen der Selbstständigkeit.
    Unterlagen (privat, geschäftlich) waren aber größtenteils wech oder in Kisten....
    Hatte nicht alles abgeben können und hatte mir ein Postfach bei der Caritas einrichten müssen ( Postadresse meiner Oma, die 1Std weit entfernt in Bottrop lebt ) durfte ich nicht angeben.
    Da ich aber erst Geld bekommen sollte, nachdem die alles zusammen haben, bin ich irgendwann zu meiner Oma (es fehlten ein paar Sachen...Ausweiskopie, Sozialversicherungsausweis, ansonsten nichts relevantes...).
    Ich hatte auch eine Wohnung gefunden die mehrmals abgelehnt wurde, da die Wohnung zu klein gewesen ist aber 40€ unter dem Satz(Sie nannten es Mietwucha).
    Erst nach einem Gang ins Sozialgericht und einem Schreiben, hat das Jobcenter nachträglich das Mietangebot genehmigt, da hatte der Vermieter allerdings die Wohnung schon vermietet ( hatte lange gewartet und ist für mich auch mit der Miete runtergegangen ) .
    Ich war Psychisch und Physisch in einer ganz schlimmen Verfassung und auch schon im Februar mit einer psychosomatische lähmung im Krankenhaus.
    Bei meiner Oma musste ich wenigstens nicht im Park schlafen und hatte was zu essen.
    Viele Nerven und knapp 14KG haben mich diese Monate gekostet. :flag: War stark depressiv und wollte schon fast gar nicht mehr :flag:
    Dort war ich sporadisch bzw. sehr häufig, allerdings konnte meine Oma mich nicht mitfinanzieren und ich konnte meiner Verpflichtung nicht nachgehen und regelmäßig meine Post abholen ( Caritas ) .
    Es ist wirklich eine lange Geschichte aber ich hoffe ich konnte es einigermaßen gut erklären.
    Ich bin dann später erneut zum Amt gegangen und habe im August das erste mal Geld bekommen.
    Auf meine Frage, was mit der Leistung März-Juli ist, wurde mir gesagt, dass man sich für mich einsätzen würde.

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    Post habe ich jetzt bekommen (Caritas Postfach) : :nea:
    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
    Sehr.....
    ...
    ...
    (weiter unten dann)
    Bitte beachten Sie:

    Der Zeitraum März – Juli 2014 konnte bei der Bewilligung nicht berücksichtigt werden, da die am 24.04.2014 im Versagungsbescheid angeforderten Unterlagen erst nach der Widerspruchsfrist eingereicht wurden.Sie gaben am 31.07.2014 an, einen Versagungsbescheid nicht erhalten zu haben. Ein Nachweis darüber seitens des Trägers der Postanschrift wurde von ihnen nicht erbracht..... !

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    Ich war 2-3 x in der ganzen Zeit bei der Caritas und also nicht jede Woche...Also JA!!! Mein Fehler.
    Die Post wird nach einer Woche zurück zum Absender geschickt, was wiederum beim JC nicht notiert war oder was auch immer .... die nehmen halt die Post nicht mehr an.

    Letzendes haben mich die Jobcenterleute aber ziemlich im Regen stehen gelassen und wie kann man von mir in meiner Situation damals verlangen, dass ich jeden Woche die Post kontrollieren kann ( 11€ hin, 11€ zurück.... das kann meine Oma nicht zahlen )

    Was kann ich jetzt machen????
    Überprüfungsantrag stellen ?
    Irgendwie find ich das nämlich nicht richtig wie man mit mir damals so wie heute umgegangen ist/umgeht !!!

    Danke im Vorraus


    Seit letzter Woche habe ich schonmal eine Wohnung genehmigt bekommen, also Obdachlosigkeit ist jetzt schonmal vorbei... Aber Monat März-Juli ist super wichtig...alleine schon deswegen, da ich keine Möbel mehr habe und ja eigentlich gar nichts besitze und in meinen Fall denke ich, dass ich theoretisch vor Gericht, recht bekommen würde ( Aufgrund der ganzen Geschichte, warum die Unterlagen nicht rechtzeitig eigenreicht wurden und wie es mit dem Versagungsbescheid ist..) Wobei ich auch nicht verstehen kann, dass die so frech sind und auch Monat Mai-Juli in den Versagungsbescheid von April reinstecken .... !

  • Hallo,

    Zitat

    es fehlten ein paar Sachen...Ausweiskopie, Sozialversicherungsausweis, ansonsten nichts relevantes...

    Naja - das sind durchaus wichtige Sachen, ohne die eine Antragsbearbeitung kaum möglich ist.

    Zitat

    Was kann ich jetzt machen????
    Überprüfungsantrag stellen ?

    Bestandteil des Anspruches auf ALG II ist die Ortsanwesenheit. Dazu gehört vor allem, jederzeit für das JC erreichbar zu sein. Dies war bei Dir offensichtlich nicht der Fall. Somit ist die Ablehnung rein rechtlich in Ordnung - Du hättest ja genug Möglichkeiten gehabt, bei der Caritas telefonisch oder per Mail nachzufragen, ob Post eingetrudelt ist.

    Zitat

    und in meinen Fall denke ich, dass ich theoretisch vor Gericht, recht bekommen würde

    Nein. Du hast Deine Verpflichtungen nicht wahrgenommen - nicht das JC.

    Zitat

    lleine schon deswegen, da ich keine Möbel mehr habe und ja eigentlich gar nichts besitze

    Stelle einen Antrag auf Erstausstattung, ggf. auch als Darlehen.

    Zitat

    Wobei ich auch nicht verstehen kann, dass die so frech sind und auch Monat Mai-Juli in den Versagungsbescheid von April reinstecken ....

    Was soll daran "frech" sein? Du hast durchaus relevante Unterlagen im April nicht eingereicht, weswegen kein Anspruch für den nächsten Bewilligungszeitraum (Mai - Juli) vorhanden war. Das ist nicht "frech", sondern - sorry - eigenes Verschulden Deinerseits.

    Zitat

    Überprüfungsantrag stellen ?

    Hat kaum Sinn. Du könntest es eher mit einem "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" versuchen. Allerdings überzeugen mich Deine Argumente dafür nicht unbedingt. Davon abgesehen ist ein solcher Antrag recht kompliziert, weswegen ich Zur Inanspruchnahme eines Beratungsscheines und Fachanwaltes für Sozialrecht rate.

    Gruß!

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