Guten Abend, ich benötige dringend Hilfe bzw.einen Rat wie ich mich verhalten soll. Wir sind ein Ehepaar mit 2 Kindern, mein Mann ist geringfügig beschäftigt. Ich habe in den letzten 7 Monaten eine Weiterbildung zur medizinischen Schreibkraft gemacht und direkt im Anschluss einen Arbeitsvertrag in Vollzeit unterschrieben. Ich verdiene nun 1450 Euro brutto und habe einen Arbeitsweg von 51 km einfache Strecke. Der AV begann am 18.07. Dies habe ich dem Jobcenter sofort mitgeteilt. Nun habe ich am 31.07. kein Geld bekommen vom Jobcenter. Meinen ersten Lohn für den halben Juli bekomme ich erst am 15.08. Als ich beim Jobcenter nachgefragt habe sagte man mir dass sie die Zahlung eingestellt haben bis der erste Verdienstnachweis vorliegt. Wie stellen die sich das vor: ich kann keine Miete, Versicherung, etc.zahlen und auch nicht tanken und damit auch nicht zur Arbeit kommen...Ich bin völlig verzweifelt und weiß nicht ob das so rechtens ist. Wenn die wirklich erst dann zahlen bin ich gleich wieder arbeitslos weil ich nicht zur Arbeit komme...Ich hoffe Sie können mir einen Rat geben.. Viele Grüße Nicole Wittenberg
Leistung eingestellt wegen Arbeitsaufnahme ohne Aufhebungsbescheid
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nicole100978 -
2. August 2014 um 22:21 -
Erledigt
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Hallo,
ZitatDer AV begann am 18.07. Dies habe ich dem Jobcenter sofort mitgeteilt. Nun habe ich am 31.07. kein Geld bekommen vom Jobcenter.
ALG II wird im Voraus gezahlt, also Ende Juli für den August. Im August aber haben sich Eure Einkommensverhältnisse entscheidend geändert, womit sich die bisherige Höhe des ALG II stark reduzieren dürfte. Damit ist die Einstellung der bisherigen Zahlung erstmal berechtigt, um Rückzahlungen zu vermeiden.
Zitatbis der erste Verdienstnachweis vorliegt
Auch das ist eine durchaus berechtigte Aussage. Das Jobcenter kann ohne die Nachweise keine Neuberechnung durchführen.
ZitatWie stellen die sich das vor
Naja, Du kannst das JC kaum für einen eigenen Fehler verantwortlich machen. Die Reaktion des JC auf Deine Änderung der Einkommensverhältnisse war absehbar. Du hättest dementsprechend einen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen können und müssen. Ohne ein solchen Antrag kann das JC gar nicht anders reagieren wie geschehen. Stelle also den Antrag schnellstmöglich. Beachte allerdings, daß es sich dabei um ein Darlehen handelt, was Du in (kleinen) Raten zurückzahlen mußt.
Gruß!
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