Anspruch auf ALG II möglich

  • Hallo,
    Mein Bekannter hat folgendes Problem. Er ist aus Polen letztes Jahr im Dezember gekommen und hat sofort eine Arbeitsstelle gefunden. Hier verdient er 1020€ netto im Monat. Im Mai ist seine Freundin mit dem gemeinsamen Kind, 1 Jahr alt, nach Deutschland gekommen. Sie haben eine WOhnung, wo sie im Monat rund 500€ Miete zahlen müssen. Viel Geld bleibt da nicht mehr zum Leben. Wir waren am Jobcenter und haben uns erkundigt, was da möglich ist. Die Antwort, die Freundin bekommt keinen Cent von denen, bis sie nicht einmal einen sozialversicherungspflichtigen Job aufgenommen hat. Und der Bekannte bekommt auch kein aufstockendes Hartz 4, da nur er alleine angerechnet wird und er dafür zu viel verdient.
    Das Problem ist nur, dass es bei den Nachbarn eben doch geklappt hat. die gleichen Voraussetzungen, alles identisch und diese bekommen gutes Geld vom Jobcenter. Hat hier wer andere Erfahrungen, vielleicht Gesetze, die helfen können????

  • Hallo,

    Zitat

    Das Problem ist nur

    Nein, das ist kein Problem. Die Geschichte mit den Nachbarn ist vollkommen irrelevant, weil weder überprüfbar noch nachvollziehbar. Es geht in dem konkreten Fall um deinen Bekannten - um nichts anderes. Ich habe schon tausendmal das gleiche Argument gehört - bei ausnahmslos jeder Nachprüfung ergab sich dann, daß der Nachbar, Freund oder auch Familienangehörige ganz andere Ausgangssituationen hatte.

    Zitat

    Mein Bekannter hat folgendes Problem.

    Die Freundin ist offensichtlich nicht mit Deinem Bekannten verheiratet und somit aus rein wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland gezogen. Somit könnte es sein, daß das Jobcenter durchaus Recht hat. Endgültig einschätzen kann dies aber niemand im Internet - keiner hat hier Zugriff auf die konkreten Unterlagen und Nachweise.

    Zitat

    Hier verdient er 1020€ netto im Monat

    Zitat

    Sie haben eine WOhnung, wo sie im Monat rund 500€ Miete zahlen müssen.

    Die Relation zwischen Einkommen und Wohnung (die ja Dein Bekannter offensichtlich schon vor Zuzug angemietet hat) sind nicht nachvollziehbar. Bei einem relativ geringen Einkommen eine Wohnung mit recht hoher Miete anzumieten, weist darauf hin, daß hier von vornherein der Zuzug der Freundin geplant war.

    Eigentlich ist die Angelegenheit recht einfach zu lösen: die Freundin sollte sich einen Job suchen und ausüben. Wo also ist das Problem?

    Gruß!

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