Kaution vorgestreckt ausgeliehen und jetzt will das Jobcenter Kaution nicht zahlen

  • Hallo liebe Community,

    ich habe ein sehr dringendes Problem. Mein Freund und ich haben endlich eine Wohnung gefunden, die auch das Jobcenter bewilligt hat, allerdings hat das alles sehr lange gedauert, da 2 Formulare verloren gingen (nicht von uns). Da der Vermieter sehr gedrängt hat und nicht mehr warten wollte, haben wir uns von einem Bekannten den Betrag für die Kaution ausgeliehen, um die Wohnung nicht zu verlieren. Ihr wisst bestimmt zu gut wie schwer es ist eine Wohnung zu finden als Hartz 4 Empfänger.
    Nun sagt uns das Jobcenter wir sollen doch dem Bekannten es in Raten zurückzahlen, da wir es schon vorgestreckt haben, aber das geht nicht, da wir es bis Ende des Monats zurückzahlen müssen, er braucht das Geld.

    Kann das Jobcenter die Kaution wirklich verweigern? Bitte helft mir, ich muss übermorgen hin!

    Vielen Dank!

  • Hallo,

    Zitat

    Kann das Jobcenter die Kaution wirklich verweigern?

    Ja, da offensichtlich keine dringende Notwendigkeit für die Bereitstellung der Kaution mehr besteht. Ich befürchte, da habt Ihr einen Fehler gemacht, zumal erstens Kautionen sowieso nicht in bar ausgezahlt werden (können) und 2. private Darlehen nicht durch das Jobcenter bedient werden.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!