Eigentumswohnung

  • Hallo miteinander,

    ich benötige bitte eine info und schildere eben mal meine Situation.

    Vor rund 10 Jahren haben mein Partner und ich eine Eigentumswohnung gekauft und bar bezahlt,
    im Grundbuch bin ich eingetragen. Die Wohnung ist ebenso vermietet. Daraus ergeben sich zwar Einkünfte aber
    auch Ausgaben. Als Mietgeld erhalte ich 400,00 Euro und 150,00 Euro sind Hausgeld + Grundstückssteuer fürs Finanzamt.

    Ich selbst wohne in einer Mietwohnung.

    Nun hat sich meine gesamte Situation so verändert, dass ich mich von meinem Partner getrennt habe.
    Ich beziehe eine kleine Rente und müsste Grundsicherung beantragen.

    Frage ist jetzt, würde ich überhaupt Grundsicherung erhalten?

    Über eine Antwort und Infos würde ich mich sehr freuen und hoffe auf eure Hilfe

  • Hallo,

    hättest Du die Wohnung selbst bewohnt, gäbe es zumindest auf den ersten Blick keine Probleme. So aber dürfte kein Anspruch auf Grundsicherung bestehen, da ein zu hohes Vermögen vorhanden ist.

    Gruß!

  • Hallo,

    wenn Einkünfte aus Rente und Vermietung ( abzüglich Freibeträge ) zu gering sind, könnte Anspruch auf Grundsicherung bestehen. Grundsätzlich ist dann verwertbares Vermögen einzusetzen. Sollte das Vermögen zur Zeit nicht verwertbar sein, wird Grundsicherung darlehnsweise gewährt.

    wevell

  • Hallo,

    Zitat

    Der Mieter dieser Eigentumswohnung hat ein Mietrecht auf Lebenszeit,

    Das dürfte dem Grundsicherungsamt arg aufstoßen, da absolut unüblich (soweit es nicht um solche Sachen wie Nießbrauch usw. geht). Unter Umständen wird ein solcher Vertrag auch angefochten werden.

    Gruß!

  • Der Mieter, der jetzt in der wohnung lebt ist zu 80% schwerbeschädigt und auch Rentner. er hat sich die Wohnung für seine bedürfnisse so herrichten lassen und bat damals darum, dass er auf lebenszeit wohnrecht hat, da er keinen weiteren Umzug schaffen würde

  • Hallo,

    mag ja durchaus sein, dürfte dem Amt dennoch sauer aufstoßen - die Nichtverwertung des Vermögens wurde durch einen solchen Mietvertrag schließlich selbst herbei geführt. Aber das muß im Einzelfall das Amt anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.

    Gruß!

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