ALG II ohne festen Wohnsitz

  • Hey Leute ich hoffe Ihr könnt mir vielleicht helfen oder ein paar Tipps geben.
    Zerbreche mir grad den Kopf und habe gefühlt das ganze Internet nach einer Lösung abgesucht, doch irgendwie finde ich nirgends eine klare Antwort.

    Also zu meinem Problem bzw meiner Frage:

    Meine Situation ist wie Folgt: Ich Plane schon seit einem halben Jahr von Schleswig-Holstein nach Hamburg zu ziehen, bin also auch seit dem auf Wohnungssuche in HH. Habe soweit alle Unterlagen vom Jobcenter zusammen, dass ich Umziehen "darf". Leider finde ich aber keine passende Wohnung in Hamburg (es soll eine WG gegründet werden, mit einer Bekannten die ebenfalls nach Hamburg ziehen möchte)
    Da ich für meine jetzige Wohnung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hatte, habe ich diese also vor 3 Monaten gekündigt in der Hoffnung in diesem Zeitraum eine neue Wohnung zu finden.

    Nun sieht es allerdings so aus, als würde ich bis Ende des Monats keine Wohnung finde, d.h. Ich wäre dann Obdachlos und schlau wie das Amt ist haben die mir auch zum eigentlich geplanten Umzugszeitpunkt einen Aufhebungsbescheid zugeschickt.

    Sprich: Ich bin dann nicht nur Obdachlos, sondern bekomme auch kein ALG mehr.

    Nun also meine FRAGE:
    Kann ich das ALG II neu Beantragen, obwohl ich ohne festen Wohnsitz bin (müsste mich dann bei mir in der Stadt als ofW ummelden, andere Möglichkeit gibt es im Moment nicht) meine Post könnte ich zu meinen Eltern Schicken lassen.
    Habe ich durch diese Lösung Anspruch auf ALG oder MUSS ich einen festen Wohnsitz vorweisen?

    Mein weiteres Vorgehen würde ich dann so Planen: Mal hier, mal da auf dem Sofa eines Bekannten schlafen und natürlich weiterhin eine Whg in Hamburg suchen, Post kann ich wie gesagt immer bei meinen Eltern abholen. Brauchte in dieser Zeit aber natürlich auch weiterhin Geld für Essen und Fahrten zu den Wohnungsbesichtigungen.

  • Hallo, schon mal danke für die Antwort, beruhig mich schon mal ein bisschen zu wissen, dass ich weiterhin Anspruch habe.

    Ist das mit dem "Geld abholen" so rechtlich geregelt? Habe ja weiterhin ein Konto auf das, das Jobcenter überweisen könnte. Das Ding ist, dass ich in einer ganz kleinen Stadt wohne, welche kein eigenes Jobcenter hat, Ich müsste also täglich mit der Bahn zu meinem Jobcenter fahren (Kosten 2,60€ pro Fahrt).
    Da können die vom JC das Geld ja gleich selbst an die Bahnbetreiber schicken :P

  • Hallo,

    ja, bei Obdachlosen ist das so geregelt, schon allein wegen der Erreichbarkeitsregel. Im Einzelfall entscheidet das aber das Amt vor Ort.

    Im übrigen wäre auch zu überlegen, sich an das örtliche Sozialamt betreffs einer entsprechenden Unterkunft zu wenden. Dann sähe die ganze Angelegenheit anders aus.

    Gruß!

  • Danke, werde heute mal zum JC fahren und mich erkundigen, wie ich zu verfahren habe in meiner Situation!

    Ich werde berichten, was die mir dann sagen. Ist bestimmt auch interessant für andere in ähnlicher Situation!

    Vielen Dank!

    Gruß!

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