Bausparvertrag ausgezahlt - Einkommen oder Vermögen

  • Hallo!

    Im Oktober 2013 hatte ich einen ALGII-Antrag gestellt. Dabei hatte ich korrekterweise meinen Bausparvertrag angegeben, auf dem aber mittlerweile ein höherer Betrag angespart war, als mir an Vermögensfreibetrag zusteht. Deshalb wurde der Antrag für Oktober und November 2013 abgelehnt bis das virtuelle Vermögen, auf das ich in dem Zeitraum keinen Zugriff hatte, abgeschmolzen war.

    Ich musste mir für den Zeitraum Geld leihen und hatte die Zuteilung des Bausparvertrags veranlasst, um das Darlehen begleichen zu können.

    Im März war es nun soweit. Das Geld ging auf meinem Konto ein, die Schulden wurden beglichen. Nun steht aber der Folgeantrag an und ich frage mich, ob das restliche Geld nun als Einkommen oder als Vermögen zählt.

    Hier https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-einkommen/ taucht so ein Fall nicht auf. Der Bausparvertrag an sich zählt im Antragsbogen unter Vermögen. Die Frage ist nur, ob das immer noch so ist, wenn es nun im März zu einem einmaligen Geldfluss gekommen ist.

    Bei der Rechtsberatung sagte man mir, das Zuflussprinzip greife und es handele sich eben um Einkommen, da ich zum Zeitpunkt des Zuflusses im ALGII-Bezug war.

    Ist der ganze Vorgang fürs Jobcenter überhaupt relevant, wenn sie das zu hohe Vermögen schon einmal angerechnet haben?

    Grüße

  • Hallo,

    sofern Du den Vertrag schon bei dem ersten Antrag angegeben hast, handelt es sich um eine Vermögensumwandlung und die Summe ist als Vermögen anzugeben.

    Zitat

    Bei der Rechtsberatung sagte man mir, das Zuflussprinzip greife und es handele sich eben um Einkommen, da ich zum Zeitpunkt des Zuflusses im ALGII-Bezug war.

    Bist Du Dir sicher, daß das eine RECHTSberatung war? Wenn ja - schlechte Beratung. Das ganze hat zumindest nach Deinen Angaben absolut nichts mit dem Zuflußprinzip zu tun.

    Gruß!

  • Ja, es war eine Rechtsberatung mit richtiger Anwältin. Sie war sich ihrer Sache 150%-ig sicher, sodass sie mich verunsicherte.
    Das Ganze erschien mir schon unlogisch, aber gerade bei der Hartz-4-Gesetzgebung ist Logik gefühlt sowieso eher hinderlich.

    Vielen Dank für die rasche Antwort!

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