Bedarfsgemeinschaft sofort nach Zusammenzug?

  • Hallo liebe Forenhelfer,

    ich (weiblich, Ende 30) war gestern im Jobcenter, um meinen Erstantrag auf Arbeitslosengeld 2 abzugeben.

    Nun bin ich vor 5 Monaten mit meinem Freund zusammengezogen und ich dachte immer, man wäre erst eine Bedarfsgemeinschaft (kurz BG) , wenn einer dieser 4 Punkte erfüllt wäre.

    1. gemeinsames Kind vorhanden (trifft nicht zu)
    2. ein Kind oder Angehöriger wird im Haushalt versorgt (trifft nicht zu)
    3. man kann über das Vermögen oder Einkommen des Partners verfügen (trifft nicht zu, gemeinsame Kosten wie Miete, Strom usw. zahlt jeder zur Hälfte, alles andere bezahlt jeder von seinem eigenen Geld)
    4. Mindestens ein Jahr zusammenwohnen ( wir wohnen erst 5 Monate zusammen)

    Ich habe auch ein Blatt vom Jobcenter erhalten, wo genau diese 4 Punkte aufgeführt waren.

    Herr B., bei welchem ich meinen Antrag abgab meinte, dies sei alles irrelevant, man sei sofort eine Bedarfsgemeinschaft, wenn man zusammenziehe und rechtlich dann gestellt, als sei man verheiratet. Wo käme man denn da hin, wenn der Steuerzahler 1 Jahr Arbeitslosengeld 2 zahlen soll und man wohnt mit jemanden zusammen. Das Blatt vom Jobcenter, wo die 4 Punkte aufgeführt waren, nahm er mir schnell aus der Hand und legte es zur Seite. Er meinte nur die Leistungsabteilung würde entscheiden, ob wir eine BG wären, diese 4 Punkte würden nicht zählen. Wenn ich mit meinen Eltern, Onkel oder Oma zusammen wohnen würde, wären wir auch eine Bedarfsgemeinschaft. Ich erwiderte, dass dies nur gelte, wenn ich unter 25 Jahre alt wäre, ansonsten sei man seine eigene Bedarfsgemeinschaft, woraufhin Herr B. schnell das Thema wechselte.

    Herr B. ließ mich von Anfang an auch nicht ausreden und fiel mir ständig ins Wort. Ich fing mindestens 6/7 Mal einen Satz an, aber schon nach 2 Wörtern wurde ich barsch von ihm unterbrochen, wobei er dann minutenlang einen Monolog vortrug. Herr B. gab mir auch bei fast jeder Aussage von mir zu verstehen, dass er diese anzweifelt, als ob ich lügen würde und versuchte immer mir irgend etwas zu unterstellen. Ein normales, vernünftiges Gespräch war so nicht möglich.
    Ich selbst blieb die ganze Zeit ruhig und freundlich.

    Ich sagte dann, dass ich wegen der BG anderer Meinung sei und mich noch einmal bei einem Arbeitslosenhilfeverein erkundigen werde. Daraufhin meinte Herr B. meine Meinung interessiere ihn nicht und diese Hilfevereine seien doch nur dazu da, das Bestmögliche für diese Arbeitslosen heraus zu holen, aber zum Glück würde dann letztendlich hier entschieden werden, dabei pochte er mit dem Finger auf seinen Schreibtisch.

    Als es um das Zusammenziehen ging, meinte Herr B. wir würden nicht mehr in der DDR leben, Wohnraum wäre nicht mehr knapp und es hätte mich ja niemand gezwungen mit DIESEM Mann in diesen Ort zu ziehen, meine Privatangelegenheiten würden den Steuerzahler nicht interessieren.

    Ab Ende sagte Herr B., dass der Antrag nun bearbeitet würde, aber mit 100 % Wahrscheinlichkeit abgelehnt würde und ich kein Arbeitslosengeld 2 erhalte.


    Nun hätte ich zwei Fragen:

    1. Stimmt es wirklich, dass man sofort eine BG ist, sobald man zusammen zieht oder gelten diese 4 Punkte?
    2. Mein Arbeitslosengeld 1 läuft bis zum 29. März und ich wollte ab 30. März Arbeitslosengeld 2 beantragen, Herr B. sagte, dies ginge nicht ALG 2 könne man nur ab 01. eines Monats beantragen, also ab 01. April, dann hänge ich doch aber 2 Tage (30. und 31. März) mit der Krankenversicherung in der Luft? Ist das denn so richtig?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

  • Hallo,

    1. im ersten Jahr des Zusammenleben bildet man nicht automatisch eine BG.

    2. ein Antrag ist ab dem 30.03. möglich und auch ratsam.

    Laß Dich nicht irritieren: der Sachbearbeiter, der den Antrag entgegen nimmt, entscheidet nicht über den Antrag, sondern die Leistungsabteilung.

    Gruß!

  • Hallo,

    stellst du den Antrag noch für diesen Monat, wirkt dieser auf den Monatsersten zurück. Das Einkommen, dass in diesem Monat erzielt wurde, wird auf das ALG II angerechnet.

    Gehe bitte grundsätzlich mit einem Beistand ( 2. Person ) zum JC.

    wevell

  • Danke für die Antworten. Ich werde auch nur noch mit Beistand dorthin gehen.
    Ich finde es nur traurig, dass die Sachbearbeiter dort so mit einem umgehen.
    Ich meine, ich fühle mich schon schlecht genug: wegen der sinkenden Auftragslage gekündigt, überall beworben, nichts Neues gefunden, zur Agentur für Arbeit gehen müssen und dann dort so behandelt werden.

    Ich hoffe nur, dass ich bald wieder Arbeit finde und diese Leute dort nie wieder sehen muss.

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