Hab mal eine frage!

  • Moin!
    ich hab mal eine frage und zwar ich bin 28j. war im september noch in einer vollzeitbeschäftigung (hab aber kein anspruch auf alg 1) wurde dann gekündigt soo

    ich hab bisher bei mein dad gewohnt der zieht aber jetzt ende november weg in ein anderes bundesland ich würde dann zu meiner freundin ziehen (nachsendeauftrag von der post ist schon alles fertig hab mich aber noch nicht umgemeldet ) alles schön und gut soo

    ich hab ja vorher bei meinem dad gewohnt in hamburg nun zieh ich aber zu meiner freundin die 30 km von hamburg entfernt in niedersachsen wohnt ...

    meine frage ist jetzt das ich mich noch nicht umgemeldet habe sprich ich bin immer noch beim mein jobcenter in hamburg gemeldet obwohl ich mich ja in der neuen stadt ummelden muss aber ich hab n bisschen schiß das ich dann keine geld mehr bekomme weil meine freundin arbeitet und ich die ganzen unterlagen ja alle neu ausfüllen muss

    ich hab zum 1.1.2014 wieder eine neuen job möchte aber noch für dezember alg2 bekommen und nicht das die das gehalt von meiner freundin anrechnen (die ist sowieso schon von mir genervt das ich so wenig kohle habe)

    Bekommt die arge in hamburg das mit das ich ab ende november nicht mehr bei meiner alten adresse wohne???
    Die post von denen kommt ja schon bei meiner freundin an (nachsendeauftrag von der post)

  • Hallo,

    Zitat

    Bekommt die arge in hamburg das mit das ich ab ende november nicht mehr bei meiner alten adresse wohne???

    Das ganze wäre ein klassischer Betrugsversuch mit all den Konsequenzen, die daraus resultieren.

    Deine Angst in Sachen Freundin ist unbegründet, sofern ihr nicht zusammen wirtschaftet: dann wird das Einkommen von ihr im ersten Jahr des Zusammenlebens nicht angerechnet.

    Gruß!

  • ohha :(

    wie genau meinst du das mit nicht zusammen wirtschaftet ?
    Was müsste ich denn da sagen bzw angeben ?

    Und wie muss ich als erstes vorgehen ??
    Mich bei der alten arge abmelden dann ummelden und zur neuen arge gehen??

  • Genau, und dort seid Ihr KEINE Bedarfsgemeinschaft sondern im ersten Jahr "nur" befreundet.

    Ummelden - zur Arge vor Ort ist der richtige Weg. Was da jetzt läuft kann Dir als Betrug ausgelegt werden. Das wird dann teuer.

  • also geh ich zu meiner alten arge in hamburg und sag das ich am 1.12.2013 zu meiner freundin ziehe oder wie??

    Dann zum einwohnermeldeamt in der neuen stadt und danach zu der neuen arge??

    Hab wie gesagt nur biscchen panik das die das gehalt von meiner freundin anrechnen (hat ungefähr 2444 euro brutto im monat und ausgezahlt 1600 euro)

    sie kann ja nicht meine rechnungen etc bezahlen...

    muss ich dann in der neuen stadt den ganzen antrgaskram wieder alles neu ausfüllen??

    ABER EIGENTLICH KÖNNEN DIE DAS JA NICHT RAUSBEKOMMEN DAS ICH NICHT MEHR AN MEINER ALTEN ADRESSE WO ICH MIT MEIN DAD GEWOHNT HABE NICHT MEHR WOHNE ODER?
    WEIL DIE POST VON DENEN KOMMT JA ZU DER ANDEREN AN ( NACHSENDEAUFTRAG )

    ICH FANG JA AB JANUAR WIEDER AN ZU ARBEITEN DANN BIN ICH DA JA SOWIESO ABGEMELDET UND IM FALLE EINR ARBEITSLOSIGKEIT WÜRD ICH MICH DANN NATURLICH AUCH DANN IN DER NEUEN STADT ARBEITSUCHEND MELDEN

    Schon mal vorweg ich will hier nicht bescheissen oder sonast was sind alles nur fragen ;)

  • Was da jetzt läuft kann Dir als Betrug ausgelegt werden. Das wird dann teuer.


    die alte adresse ist ja noch bis 30.11.2013 aktuell erst dann zieht mein dad aus .
    ich hatte nur schon vorher den nachsendeauftrag gemacht für die neue adresse (die anschrift bei meiner freundin )

  • Hallo,

    Zitat

    ABER EIGENTLICH KÖNNEN DIE DAS JA NICHT RAUSBEKOMMEN DAS ICH NICHT MEHR AN MEINER ALTEN ADRESSE WO ICH MIT MEIN DAD GEWOHNT HABE NICHT MEHR WOHNE ODER?
    WEIL DIE POST VON DENEN KOMMT JA ZU DER ANDEREN AN ( NACHSENDEAUFTRAG )

    Auch wenn Du hier rumschreist - es bleibt Betrug, der auch sehr schnell auffliegen kann.

    Zitat

    die alte adresse ist ja noch bis 30.11.2013 aktuell erst dann zieht mein dad aus .
    ich hatte nur schon vorher den nachsendeauftrag gemacht für die neue adresse (die anschrift bei meiner freundin )

    Das ist nicht sehr plausibel.

    Zitat

    also geh ich zu meiner alten arge in hamburg und sag das ich am 1.12.2013 zu meiner freundin ziehe oder wie??

    Dann zum einwohnermeldeamt in der neuen stadt und danach zu der neuen arge??

    Nein. Du mußt bei dem Jobcenter in Hamburg ein Umzugsantrag stellen. Erst wenn dieser genehmigt ist, kannst Du in der neuen Stadt einen neuen Antrag auf ALG II stellen.

    Gruß!

  • Nein. Du mußt bei dem Jobcenter in Hamburg ein Umzugsantrag stellen. Erst wenn dieser genehmigt ist, kannst Du in der neuen Stadt einen neuen Antrag auf ALG II stellen.

    Gruß![/QUOTE]


    was denn für einen umzugsantrag?

    Ich will ja keine kohle von denen für den umzug etc.bekomme ja nur den regelsatz und mehr nicht weder miete sonst noch was

    angenommen die genehmige den antrag nicht mein dad ist am 1.12.2013 ausgezogen und ich hängt denn auf der straße??

    Ich wohn da ja seit meiner geburt quasi und am 1.12 sind da neue mieter drin


    Musst doch auch einfacher gehen in dem man sich da ganz normal abmeldet beim jobcenter und dem einwohnermeldeamt dann in dem neuen ort beim meldeamt anmeldet und dann zur der neuen arge geht oder nicht??

    Ein neuen antrag muss ich ja sowieso stellen

  • Du musst wissen das Hartz4 von den Ämtern & Gemeinden im jeweiligen Ort bezahlt wird (wie Sozialgeld).
    In der Regel werden die auch nichts dagegen sagen wenn die Kosten sich nicht erhöhen.

    Dadurch das Du im neuen Ort ja auch Miete zahlen musst könnten sich die Kosten evtl. erhöhen oder veringern.

    Um es einfach zu sagen: Du musst im neuen Ort nachfragen ob die noch einen "Hartzer" mehr haben wollen.

  • Wie soll ich denn jetzt vorgehen??

    erst zum alten amt oder erst zum neuen ?

    und wie meinste das mit das die kosten sich evt. erhöhen oder veringern können ?

    miete muss ich ja nicht bezahlen geht nur um den regelsatz

  • Hallo,

    du hast das Recht jederzeit ohne Genehmigung umzuziehen ( Grundgesetz ).

    Melde dich beim bisherigen JC ab, teile denen aber die neue Adresse mit ( Mitwirkungspflicht ). Beim neuen JC kannst du neuen ALG II-Antrag stellen. Weil du in der neuen Wohnung keine Miete zahlst, weil deine Partnerin das umsonst macht, muss das JC annehmen, dass deine Partnerin dich unterstützt. Da sie dich finanziell unterstützt, seid ihr eine BG und ihr Einkommen wird angerechnet.

    @TaPi: Der Regelbedarf wird aus Bundesmitteln gezahlt und die KdU von der Kommune ( diese bekommt einen Teil vom Bund erstattet ).

    wevell

  • Hallo wevell.

    Zitat

    du hast das Recht jederzeit ohne Genehmigung umzuziehen ( Grundgesetz ).

    Ganz so einfach ist das nicht, wie Du es darstellst und Dein Verweis auf das Grundgesetz ist auch nicht unbedingt richtig. Ich verzichte aber auf nähere Erläuterungen dazu an dieser Stelle.

    Kann es sein, daß Du Dir die Fragen vom TE nicht richtig durchgelesen hast? Deine, nun ja, etwas sehr seltsame Antwort weist zumindest darauf hin....

    Gruß!

  • so ich hab mich vorhin mal erkundigt beim amt bz an der kostenlosen hotline

    das ist alles kein problem ich geh zum alten JC melde mich da ab anschließen meld ich mich im neuen ort an dann zum neuen JC antrage ausfüllen fertig.

    Zum thema anrechnen ist auch alles ok solange ich nicht sage das ich mit meiner freundin zusammen bin (wurde mir so am telefon empfohlen )
    sondern sag das es nur eine freundin ist

  • Da würde ich mir auch etwas anderes einfallen lassen.
    Wenn es "nur eine Freundin" ist wird Sie Dich nicht gratis wohnen lassen. Um so zu denken muss man nicht beim JobCenter arbeiten.

    Zumal Ihr dann auch recht bald mit einer Überprüfung vor Ort rechnen müsstet. Und bei der sähe es "komisch" aus wenn Sie "nur eine Freundin" ist, Ihr aber alles teilt - auch Schrank und Bett.

    Und wie Du oben schreibst ist Sie eh unzufrieden das Du so wenig Kohle hast.
    Also: Miete teilen und auch angeben.


    Ich gehe davon aus das alles durchgeht (auch Dein evtl. Mietanteil) und Ihr trotzdem mehr habt wenn Sie Ihr Einkommen angibt als wenn Du sagst Du wohnst da umsonst.

  • Ich glaube das ist im 1.ten Jahr auch egal ob Ihr ein Paar seid oder nicht.

    Aber wer lässt Dich umsonst wohnen? Spätestens wenn der vermieter es raus bekommt ist mehr Wassergeld und Nebenkosten fällig. Will Deine Freundin dann auch noch mehr bezahlen als wenn Sie allein lebt?

  • Hallo,

    Zitat

    das ist alles kein problem ich geh zum alten JC melde mich da ab anschließen meld ich mich im neuen ort an dann zum neuen JC antrage ausfüllen fertig.

    Zum thema anrechnen ist auch alles ok solange ich nicht sage das ich mit meiner freundin zusammen bin (wurde mir so am telefon empfohlen )
    sondern sag das es nur eine freundin ist

    Ich habe arge Zweifel an Deiner Aussage, daß Dir das so gesagt wurde - im Prinzip stimmt davon nämlich kein einziges Wort. Wenn Du es so machst, ist es weiterhin ein Betrugsversuch. Aber dazu habe ich genug gesagt.

    Gruß!

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