Leistungen für Erstberufsausbildung alleinerziehende Mutter über 30?

  • Hallo und Guten Morgen im Forum,

    sorry, wenn ich hier einfach reinschneie;-), habe mich extra hier angemeldet, weil ich ganzen Netz nicht so wirklich die richtige Antwort ausgraben konnte...
    Ein paar kurze Worte zu mir selbst, ich arbeite im sozialen Dienst in der Jugendarbeit, Betreutes Wohnen, bin also für gewöhnlich nicht ganz so unbeschlagen in der Materie und habe mich schon mit so manchem Amt "rumgeschlagen" und so manche Probleme aus der Welt geschafft.

    Aber bei dem jetzt zu schildernden Fall bin ich ebenso ratlos, wie das Netz und auf die dubiosen Aussagen der Jobcenter und deren Angestellte kann man bekanntlich und aus eigener Erfahrung meist nicht allzuviel geben! Folgendes Problem, eine Bekannte von mir, alleinerziehende Mutter, 34, zwei schulpflichtige Kinder, mit 12 und 8 Jahren, keinen Schulabschluß, Abgang nach der 8. Klasse, keine Ausbildung. Nun möchte sie, da die Kinder selbständiger werden, die Chance ergreifen, eine Lehre in einem handwerklichen Beruf zu machen. Angebot des Ausbildungsplatzes, Tischler, und handwerkliches Geschick ihrerseits, sowie das Verständnis, die Ausbildung auch schulisch zu einem guten Abschluss zu führen, wäre vorhanden. Nun bekommt sie ja aufgrund des Alters keinerlei Ausbildungsbeihilfen gewährt, daß deren Höhe eine dreiköpfige Familie sowieso nicht ernähren würde, sei nebenbei bemerkt. Die ArGe/das Jobcenter versucht sich mit allen möglichen Scheinargumenten aus der Nummer herauszuwinden, behauptet, eine Ausbildung sei nicht förderungsfähig, wobei mir grundsätzlich zur Erstausbildung das Gegenteil bekannt ist. Man bietet ihr an, sie könne den Schulabschluß Hauptschule nachmachen, natürlich in einer vom Jobcenter geförderten Einrichtung, schwachsinnigerweise auch noch in der Nachbarstadt Essen, obwohl gleichartige Einrichtungen in unserer Stadt hier, Gelsenkirchen, durchaus vorhanden sind! Wobei ein Schulabschluß, zumal Hauptschule, ohne Ausbildung genau "0" bringt. Die Ausbildung über zwei Jahre mit anerkanntem Abschluß IHK würde automatisch eine Fachoberschulreife implizieren.

    Der Platz, die Lehrstelle wäre gesichert und es ist bereits auch alles abgeklärt, alles, was sie bräuchte, wäre ein Bildungsgutschein, den man ihr verweigert und ihr dafür einen 11monatigen "Schnickschnackkurs" anbietet, wo sie nach diesen 11 Monaten mit Sicherheit genau da ist, wo sie jetzt auch schon ist!

    Was könnte man tun, um das Jobcenter zur Absegnung zu bringen/zu zwingen um gleichzeitig zur Ausbildung den Lebensunterhalt der Angehörigen sichern zu können?

    fragt grüssend aus dem Ruhrpott
    Roland Hübsch

  • Hallo,

    Zitat

    eine Ausbildung sei nicht förderungsfähig, wobei mir grundsätzlich zur Erstausbildung das Gegenteil bekannt ist

    Diese Auskunft ist richtig und Deine Aussage falsch. Generell sind Ausbildungen nicht Sache des Jobcenters (von sehr speziellen Fällen mal abgesehen, die hier jedoch nicht zutreffen). Auch bei einer Erstausbildung wird keine Förderung geleistet, wenn man von der Mietbeihilfe mal absieht, die aber nicht automatisch gewährt wird.

    Da Ausbildungen generell nicht förderungsfähig sind, gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten, hier etwas zu erreichen.

    Allerdings würde ich an der Deiner Stelle mal im Kursnet auf arbeitsagentur.de nachschauen, ob sich hier vielleicht eine Schulung findet, die Interesse der Mutter findet. Bei all diesen Kursen kann das Jobcenter auch weiterhin das volle ALG II leisten.

    Gruß!

  • Zitat

    Die Ausbildung über zwei Jahre mit anerkanntem Abschluß IHK würde automatisch eine Fachoberschulreife implizieren.

    Diese Aussage stimmt so nicht. Ein Abschluß in einem Handwerksberuf bringt Ihr auch "nur" den Hauptschulabschluß.

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