Aufstockung im Praktikum/Volontariat

  • Hallo,

    ich habe mich schon im Internet und auch auf dieser seite hier etwas schlau gemacht zum Thema Aufstockung, aber so ganz sicher bin ich mir nicht deshalb hier gleich nach meinen Angaben die Frage dazu.

    Ich bin noch verheiratet und habe ein Kind, möchte aber sobald wie möglich ausziehen da ich mich von meiner Frau trennen werde.(das Kind bleibt bei meiner Frau die auch das Kindergeld für dieses bezieht) Ich wohne in Berlin und würde mir gerne in der nähe meines Kindes eine Wohnung suchen die etwa eine Kaltmiete von 250 € und eine Warmmiete bis zu 350€ hat.

    ab dem 1.11 beginne ich ein Praktikum das mit 300€ Vergütet wird und das 2 Monate dauert. Danach soll es in ein Volontariat übergehen das mit 800€ Brutto und 650€ Netto ausbezahlt wird.

    Jetzt endlich die Frage :) : Kann ich im Prakitkum sowie im Volontariat eine Aufstockung beantragen und würde diese im Praktikum nach dem Rechner auf dieser seite hier 572€ betragen und im Volontariat etwa 330€ ?


    Zusätzlich, falls es möglich ist eine aufstockung in diesem rahmen zu erhalten gibt es eine "dringlichkeit" die man beantragen kann?

    Viele Grüße

    Bassnuz

  • Hallo,

    ich beziehe keine Leistungen zur Zeit, wenn du das meinst. Eine Eingliederungsvereinbarung habe ich demnach auch noch nicht unterschrieben.

    Viele Grüße

    Bassnuz

  • Hallo,

    Leistungen nach dem SGB II sind nachrangige Leistungen. Zuerst müssten andere Sozialleistungen versucht werden, z.B.:BAB, Bafög. Eine der Voraussetzungen beim ALG II ist, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

    wevell

  • Also andere Sozialleistungen sind nicht möglich. Wohngeld fällt ebenfalls weg weil ich mit einem zuschuss von ca 150€ und dem praktikumsgeld von 300€ natürlich nicht leben kann.

    Das Praktikum ist vollzeit demnach stehe ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung. Wenn man das Praktikum unter Volontariat laufen ließe würde das etwas an der Sachlage ändern?

    Viele Grüße

    Bassnuz

  • Hallo,

    ein Volontariat ist meiner Ansicht nach eine Ausbildung. Dazu sagt §7 Abs. 5 SGB II folgendes:

    "(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesaus-bildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leis-tungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Si-cherung des Lebensunterhalts."

    wevell

  • Also schön und gut, dass du das als Ausbildung ansiehst, allerdings ist ein Volontariat weder bafög noch BAB förderungsfähig und dein Auszug aus dem SGB damit hinfällig.

    Danke für deine Hilfe, aber informierst du dich bevor du Auszüge aus Gesetzen zitierst überhaupt über das Thema?

    Sei mir nicht böse, aber das hört sich für mich irgendwie wie eine abwimmelei an was du mir schreibst.


    Viele Grüße

    Bassnuz

  • Hallo,

    Zitat

    Danke für deine Hilfe, aber informierst du dich bevor du Auszüge aus Gesetzen zitierst überhaupt über das Thema?

    Äh - liest Du überhaupt die Antworten, bevor du schreibst?

    wevell hat Dir geschrieben, daß Auszubildende mit einem Anspruch auf eine Ausbildungsförderung generell keinen Anspruch auf ALG II haben. Da Deine Ausbildung nicht förderungsfähig ist, kannst Du aus seiner Antwort folgern, daß hier durchaus ein Anspruch bestehen könnte. Aber anstatt das zu lesen und - vor allem - zu verstehen, motzt Du ihn lieber an.

    Zitat

    Also schön und gut, dass du das als Ausbildung ansiehst

    Das Volentariat ist eine Bildungsmaßnahme, für welche das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt.

    Zitat

    Kann ich im Prakitkum sowie im Volontariat eine Aufstockung beantragen

    Beantragen kannst Du alles. Die Chancen, daß der Antrag genehmigt wird, sind jedoch sehr gering, da Du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Aber das muß das JC im Einzelfall klären.

    Gruß!

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