Mein Freund soll sich neuen Job suchen

  • Hallo,

    wir haben ein Problem mit dem Jobcenter und zwar bin ich seit Beendigung meines Studiums mit einer kurzen Unterbrechung auf ALG II angewiesen.
    Ich wohne mit meinem Freund zusammen und so ehrlich wie wir sind haben wir alles angegeben.

    Aber erstmal zum Anfang: Ich habe mein Studium Mitte April erfolgreich beendet und hatte ab dem 1. April Anspruch auf ALG II (vorzeitige Exmatrikulation mit weiteren Prüfungsanspruch, da nur die mündliche Bachelorprüfung Ausstand). So Mitte Juni habe ich eine Beschäftigung aufgenommen und wurde Mitte Juli zum 05.08.2012 wieder gekündigt (betriebsbedingt, Nachweise liegen vor). Ich hatte ein Gehalt von 2500 brutto. Ich hätte ja theoretisch wieder einen Anspruch ab Anfang August, aber ich bekam Ende Juli mein volles Gehalt für Juli und Ende August anteilig für August. Also hätte ich ja zumindest einen gewissen Anspruch für September.

    So mein Freund ist voll Berufstätig. Aus diesem Grund bekomme ich nur einen geringen Anteil an ALG II. Das Jobcenter möchte jetzt, dass mein Freund zu einem Termin geht und sich einen besseren bezahlten Job sucht, damit ich aus dem Anspruch herausfalle, allerdings hätte ich dann keine Krankenversicherung mehr und eine freiwillige Versicherung können wir uns nicht leisten. Dürfen die meinen Freund zwingen einen neuen Job zu suchen? Könnte er die Unterschrift unter der Eingliederungsvereinbarung verweigern ohne Konsequenzen? Denn er würde ungern seinen Job aufgeben, weil er ihm extrem Spass macht und er gute Aufstiegschancen hat. Dazu kommt, dass wir noch gar nicht im Leistungsbezug sind, weil mein Antrag noch gar nicht bearbeitet wurde.

    Dann war er von Mitte Juni bis Ende August aufgrund eines Beinbruches Krankgeschrieben und bekam ab dem 31. Juli Krankengeld. Für Juli haben sie mir noch Geld überwiesen, hatte allerdings keinen Anspruch mehr. Ab August erhielt ich kein Geld mehr. Nun haben sie von der Krankenkasse für den ganzen Tag das Krankengeld eingefordert, in Höhe von ca. 40 €, aber wir erhielten für den Tag für uns beide nur 7 € pro Tag. Das dürfen sie doch nicht, vorallendingen weil ich das Geld eigentlich zurück erstatten müsste, oder? Was mich sowieso stutzig macht, woher die das wussten, da wir zu dem Zeitpunkt noch nichts diesbezüglich eingereicht haben und diese ganze Sache doch unter die Schweigepflicht fällt. Sie konnten bevor der Bescheid kam uns die genaue Summe nennen. Leider hat die Krankenkasse bereitwillig gezahlt.

    Es wäre nett wenn mir jemand Auskunft geben kann und bitte mit den zugehörigen Paragraphen, damit ich gegebenfalls eine rechtliche Grundlage habe.

    Danke schonmal.

  • Kann Euch einen Tip geben: Dein Freund kann ja "suchen" (auf die "" achten bitte ;) ) aber muss nichts finden. Somit ist der Fall doch einfach zu lösen.

  • Hallo,

    einige Fragen:
    Wann hast du ALG II beantragt?
    Welches Brutto/Netto hat dein Freund?

    Zitat

    Nun haben sie von der Krankenkasse für den ganzen Tag das Krankengeld eingefordert, in Höhe von ca. 40 €, aber wir erhielten für den Tag für uns beide nur 7 € pro Tag.


    Das verstehe ich leider nicht.

    wevell

  • Hallo.

    @--> tapi

    Zitat

    Dein Freund kann ja "suchen" (auf die "" achten bitte ) aber muss nichts finden.

    Ich hoffe mal nicht, daß Du ernsthaft zu einer solchen "Lösung" rätst. Bisher waren Deine Beiträge hier sinnvoll - was sich aber jetzt ändert. Sinn eines solchen Forums wie dieses hier ist die Beratung, die legale Antworten und Lösungen nennt. Was Du empfiehlst, ist weder legal noch eine Lösung und würde - vor allem - sehr schnell auffliegen. :(

    @ an alle

    Ohne die Antworten auf die Fragen von wevell kann ich Eure Lage auch nicht einschätzen, auch wenn ich schon ahne, in welcher Richtung die ganze Sache geht.

    Gruß!

  • Hallo,

    einige Fragen:
    Wann hast du ALG II beantragt?

    Anfang September, hab schon zig Tausendmal dort angerufen. Immer noch nichts. Laut der Dame am Telefon geht es jetzt zum Bereichsleiter.

    Zitat

    Welches Brutto/Netto hat dein Freund?


    Schwer zu sagen, da er Lohn erhält mit einigen Zuschlägen (Schichtdienst). ca. 1200 bis 1400 netto monatlich.

    Zitat

    Das verstehe ich leider nicht.

    wevell

    Mein Freund erhielt Krankengeld, 40 € pro Tag, von der Krankenkasse. Für einen Tag hat das Arbeitsamt dieses Geld eingefordert. Das finden wir nicht korrekt. Da wir für beide Personen nur ca. 7 € pro Tag bekamen vom Amt (ca. 221 € pro Monat) und das in einer Zeit, wo wir eigentlich kein ALG II erhalten hätten dürfen. (Die brauchten zulange um die Zahlung einzustellen).
    Das Jobcenter hat das quasi als Ausgleich eingenommen.
    Hoffentlich das ist jetzt verständlicher.

  • Hallo,

    du hättest schon 1 Monat früher den Antrag stellen können. Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, gilt für euch beide das SGB II. Dein Partner muss also der Meldeaufforderung Folge leisten, ausser es spricht ein wichtiger Grund dagegen.

    Eine EGV muss nicht unterschrieben werden, diese wird dann als Verwaltungsakt ( Bescheid ) erlassen. Eine Sanktion ist nicht mehr möglich. Die EGV kann man zu Hause in Ruhe prüfen oder überprüfen lassen ( Erwerbsloseninitiative ).

    Wenn das JC zu Unrecht Leistungen erbracht hat, darf es dieses Geld zurückfordern. Das JC kennt grundsätzlich keine Tagessätze, sondern monatliche Leistung.

    Eine Kostenbeteiligung wegen einer Heirat gibt es nicht, noch nicht mal eine Glückwunschkarte.

    wevell

  • Hoppel:

    Natürlich möchte ich hier nicht zu Betrug auffordern, dennoch finde ich es völlig legitim zu sagen:
    Lass den Menschen in Seinem Job, in dem Er als Junggeselle nicht so schlecht verdient, der Ihm Spaß macht und in dem Aufstiegschancen vorhanden (Lt. Sonea) sind. Weiß man wie lang Er schon dort schafft? Und wie die Prognose aussieht was die Stabilität des Arbeitsplatzes angeht? Sucht Er sich nun einen anderen Job (der ja nun wirklich erst gefunden werden will), verdient evtl. sogar mehr als vorher (nun kommen kühne Träume ins Spiel) und der ist noch Krisensicher und macht Ihm mehr Spaß als der alte (nun ists echt ein totaler Traum) sage ich ja nichts dagegen, aber ich glaube das geht wohl sehr weit an der Realität vorbei.

    Deshalb finde ich es nicht minder "verwerflich" vom JC Ihn aufzufordern überhaupt erst zu suchen. Natürlich sollten wir alles tun um gar nicht erst zum JC zu müssen (es sind ja auch unsere Steuern die dort eingesetzt werden). Aber wie sieht denn nun die Realität "da draussen" auf dem Arbeitsmarkt aus? - Am Ende findet Er wirklich nen Job in dem Er so viel verdient das beide gut davon leben können, steht aber sollte es in der Firma eine Krise geben, als erster auf der Strasse (was in der heutigen zeit schon realistisch ist). Dann haben wir nicht eine Person beim JC sitzen sondern eine Bedarfsgemeinschaft. Nicht jedes Mittel führt zu Ziel kann ich da nur sagen.

  • @TaPi,

    ich wage zu bezweifeln, dass das JC einen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mit ca. 1200,00 - 1400,00 € schriftlich auffordert, seinen Arbeitsplatz zu wechseln. Eine hingeworfene Bemerkung, das zu machen, ist eher denkbar.

    Siehe bitte FH zu § 15 RN 15.6 ( Eingliederungsvereinbarung )

    @sonea, unter " Wesentliche Änderungen/Fassung vom 20.05.2011" bitte nachlesen bei RZ 15.31 alt.

    wevell

  • @tapi

    wevell ist mir zuvor gekommen. Auch ich bezweifele stark, daß hier zum Arbeitswechsel aufgefordert wurde, eher vermute ich eine normale Einladung zu einem Routinegespräch, evtl mit dem Versuch, eine EGV unter zu jubeln. Genau aus diesem Grunde fand ich Deine Reaktion auch übereilt und nicht zweckmäßig.

    Frieden?

    Gruß!

  • Danke schon mal für eure Antworten.

    Was die wirklich von meinem Freund wollen wissen wir ja nicht, da müssen wir bis zum Termin warten. Mein Freund wollte den Termin aber absagen, da wir dachten, dass er da nicht hin muss (das JC hat schon genug sinnlose Fehler gemacht). Nur die Dame am Telefon sagte, dass er sich einen besser bezahlten Job suchen muss. (Dazu muss man sagen, man hat ab und an den Eindruck, dass diese Leute vom Callcenter nicht sehr kompetent sind).

    Unser Hauptproblem ist ja, dass wir nicht verheiratet sind und im Moment kein Geld für haben und uns auch nicht vom Amt dazu zwingen lassen wollen. Wenn ich also aus dem SGB II rausfalle und kein Job habe, keine Krankenversicherung mehr habe und eine freiwillige Versicherung auch zu teuer ist. (Ich habe als Student schon 78 € bezahlt.)

    Zitat

    Am Ende findet Er wirklich nen Job in dem Er so viel verdient das beide gut davon leben können, steht aber sollte es in der Firma eine Krise geben, als erster auf der Strasse (was in der heutigen zeit schon realistisch ist). Dann haben wir nicht eine Person beim JC sitzen sondern eine Bedarfsgemeinschaft. Nicht jedes Mittel führt zu Ziel kann ich da nur sagen.


    Genau das ist mir bei meinem Job passiert. Wäre eine gute Argumentationshilfe, auch wenn es nicht viel bringt.

    Naja beim Amt sagte man mir ich solle erst im September den Antrag stellen, da die Zahlung nur unterbrochen wurde. Aber da tut sich einfach nichts. Vllt. wollen sie die Beträge verrechnen, da einiges in dieser Zeit dazu kam und wir mehr Anspruch hätten, da mein Freund weniger verdient Aufgrund seiner Krankheit.

    Und das mit dem Tagessatz war, weil sie das Krankengeld von meinem Freund eingefordert haben. Ich versuch es mal mit der monatlichen Leistung vllt. versteht man es eher. Also mein Freund hat für August Krankengeld in Höhe von ca. 600 € bekommen und wir hätten laut Bescheid 221 € vom Amt bekommen (Die Zahlung wurde aber unterbrochen). Das Amt hätte aber die gesamten 600 € zurückgefordert, statt nur die Hundert und paar zerquetschte, die meinem Freund zustanden, da ich ja Erwerbsfähig war. Das ganze ist aber nur für einen Tag passiert, daher habe ich den Tagessatz ausgerechnet.

  • Hallo,

    ihr solltet mit euren Unterlagen mal zu einer Erwerbsloseninitiative gehen. Dort kann man alles überprüfen und euch die weiteren Schritte sagen.

    wevell

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