Aufhebungsbescheid wegen Ausbildungsbeginn der Kinder

  • Guten Abend,

    wir haben heute einen Aufhebungsbescheid vom Jobcenter bekommen.Da 2 meiner Kinder jetzt eine Lehre beginnen können Sie Ihren Bedarf selber decken und wir bekommen
    kein Alg 2 mehr. Die Berechnung sollen wir den beiliegenden Berechnungsbogen entnehmen aber da stehen nur
    Nullen drauf.:confused:

    Meine Frage

    Gibt es nicht auch bei Ausbildungsvergütung Freibeträge usw.?
    Gehört zu einem Aufhebungsbescheid auch nicht eine für den Laien nachvollziebare Berechnung. ?


    (nur zur Info unsere BG besteht aus Frau erwerbstätig, Mann selbstständig, 5 Kindern davon 2 Schüler , 2 Azubis und
    1 Student)

  • Sorry, da sind mehr Daten notwendig.

    zB.: Allgemeine Kosten, Verdienst der Eltern, Verdienst der Kinder und Bundesland/Kreis.

  • Hallo,

    Zitat

    Gibt es nicht auch bei Ausbildungsvergütung Freibeträge usw.?

    Nein, da Azubis, die dem Grunde nach Anspruch auf BAB haben, keinen Anspruch auf ALG II mehr haben. Sie fallen (vereinfacht gesagt) aus der BG heraus. Reicht dann das Einkommen der anderen Mitglieder der BG für den eigenen Lebensunterhalt aus, kann durchaus ALG II wegfallen.

    Eure BG besteht somit nur noch aus 4 Mitgliedern.

    Gruß!

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