Keine Miete aber Regelleistung?

  • Hallo Zusammen,

    wohne zurzeit noch in Freising wo ich auch gemeldet bin.Wohne mit einem Kumpel zusammen als WG. Er Verdient ich bekomme Hartz 4. Jetzt hat der Vermieter eigenbedarf angemeldet und wir müssen zum 30 november 2013 raus. Da ich mich mit meinem Kumpel zudem ziemlich zerstritten habe wohne ich zurzeit bei nem anderen kumpel in Dachau. Er hat bei seiner Hausverwaltung nachgefragtr ob ich den ab 01.12.13 bei Ihm einziehen könnte. Die Hausverwaltung hat abgelehnt wegen zu schlechter Bonitä. ( Bonität bei einem Hartz 4 Empfänger ist immer schlecht nur mal am Rande).
    Habe trotzdem mal beim Jobcenter nachgefragt ob sie trotzdem Unterkunft bezahlen würde. Antwort des Jobcenters Dachau:
    Das die Miete nur übernommen werden kann wenn ein gültiger Mietvertrag vorliegt. Da aber die Hausverwaltung Ihres Freundes abgelehnt hat besteht kein Mietvertrag somit ist eine Zahlung nicht möglich. Okay leuchtet mir irgendwie schon ein. Aber wie sieht es mit dem Regelsatz zum Leben aus? Bekomme ich dann ab 01.12.13 kein Geld mehr? Bin auf Wohnungssuche in Dachau. Ummelden kann ich mich ja erst wenn ich ne eigene feste Wohnung habe.

    Kennt sich jemand von Euch aus?

    Würde mich über eine mail freuen.

    lg Dave-87

  • dave-87

    Um ALG II beziehen zu können, musst du erreichbar sein und deine Post täglich persönlich in Empfang nehmen können.

    Für Obdachlose stellen soziale Einrichtungen wie Diakonie/Caritas Postempfangsanschriften bereit.


    Du bist in Freising gemeldet, daher solltest du dich an die Stadt wenden und nach einer Notunterkunft fragen.

    Zuständig sind die Wohnraumsicherungsstellen, die sind manchmal etwas versteckt angesiedelt, sind aber zu finden unter Sozilales/Obdachlosigkeit.

    Bitte wende dich umgehend an die Caritas in Freising:

    http://www.caritasfreising.de/Page004257.htm

    Solltest du ALG II-berechtigt sein und keine Probleme hinsichtlich U25 bestehen, erhälst du komplette Leistungen, also Regelsatz und Kosten der Unterkunft, auch für die KdU in einer Notunterkunft.

    Krankenkassenmässig sollte es so sein, dass du bis 23 in der Familienversichertung bist, ab 23 müsstest du dich selber versichern bzw. über das Jobcenter, was bedeutet, dass du ALG II - Lücken vermeiden solltest, da sonst Krankenkassenbeitragsschulden entstehen und Versicherungsschutzverlust droht.

    Du bist in Freisiing gemeldet, willst aber nach Dachau. Meiner Ansicht nach ist das bei Obdachlosigkeit eine falsche Strategie, weil sich daraus Zuständigkeitsprobleme ergeben. Du darfst nicht "schwarz" bei Freunden wohnen, weil du damit deren Wohnung gefährdest und der Winter steht vor der Tür. In der Situation solltest du das anstreben, was du schnellstmöglich bekommen kannst und mit dem du deine soziale Versorgung herstellen kannst.


    Zitat


    http://www.freising.de/rathaus/soziales-wohnen.html

    Frau Roswitha Huber

    Tel. 08161 54 4 31 01
    Fax: 08161 54 5 30 00

    Aufgabenschwerpunkte:

    ● Betreuung der städt. Notunterkünfte

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