Fahrtkosten für Schüler werden nur teilweise übenommen

  • Hallo
    Wir beziehen Hartz4 seit mein Mann nicht mehr selbstständig ist (er macht derzeit schulung)
    ich habe mal eine Frage zu meinem Sohn (19).

    Wir haben Antrag bei der Arge gestellt,um die Fahrtkosten (ticket) zu erhalten da er sein Berufsgrundschuljahr absolviert.
    Nun haben wir folgendes Problem:

    Das Flashticket wurde nur zum Teil übernommen in höhe von 4,70 euro monatlich.
    Diese kostet aber im Monat 9,70 euro !
    Das Flashticket giebt es allerdings nur für Schüler mit Nachweis vom Busuntenrehmen,also kein Problem,seitens der Busgesellschaft.
    Es giebt ansonsten bei uns in der Region nur Einzeltickets die pro Fahrt 4,90 kosten würden.
    Muß die Arge volle Ticketkosten übernehmen,wenn keine andre Möglichkeit besteht?
    Wir zahlen nur noch vom wenigen drauf.. er braucht aber wiederrum dieses Ticket um zur Schule zu kommen.

    Zweites Problem: Die Arge weiß Bescheid das unser Sohn weiterhin zur Schule geht um seine Abschlüsse zu machen (siehe Ticketbeantragung),da wurde keine Schulbescheinigung verlangt,da es ja dieses Ticket eh nur für nachweißlich Schüler giebt.
    Nun verlangt sie diese aber zusätzlich weil wir aus dem Teilhabepaket 100 euro nutzen mußten für Schuhlmaterialien,wie bücher usw..
    Sie verweigert uns die Kostenübernahme der 100 euro solange keine Schulbescheinigung vorhanden ist (anmerkung: sie wissen durchs Ticket das er Schüler ist(wurde ebenso von der arge anerkannt) und nur für diese auch erhältlich sind,diese Tickets bekommt kein andrer.
    Argument der Arge: er könne das Ticket ja auch privat nutzen! (was absolut nicht möglich ist,da es sehr eingeschränkt ist)

    Uns stellt sich die Frage: wieso verlangt die Arge eine Schulbescheinigung zwecks rückerstattung des Schulgeldes in höhe von 100 euro und für das Ticket,was definitiv nur für Schüler gilt,aber keine?
    Es ist der/die gleiche Sachbearbeiterin die das bearbeitet und auch von dem Schülerticket weiß,da die Busunternehmen eh nur an diese rausgeben (das hatte die Schule mit meinem Sohn alles erledigt)

    Eine Schulbescheinigung kann mein Sohn erst bekommen,wenn die Sekretärin wieder im Haus ist,wäre kein Problem,aber wir brauchen unser Geld und es fehlen die 100 euro derzeit.
    Warum stellen die sich so an bei dem JC?
    Ebenso der Ticketpreis ist ein Hohn.. also zahlen wir laufend monatalich drauf.. wiederspruch einlegen? dauert ewig bis zur bearbeitung.
    Wer weiß wie man da vorgehen kann?

    danke und lg Birgit

  • Hallo,

    Zitat

    Das Flashticket wurde nur zum Teil übernommen in höhe von 4,70 euro monatlich.
    Diese kostet aber im Monat 9,70 euro !

    Das ist so richtig, da Ihr einen Eigenanteil von 5 € an den Kosten habt: das Ticket kann schließlich auch privat genutzt werden.

    Zitat

    Sie verweigert uns die Kostenübernahme der 100 euro solange keine Schulbescheinigung vorhanden ist

    Auch das ist richtig: ohne die Schulbescheinigung kann das Jobcenter die Kosten nicht beim Bund geltend machen.

    Zitat

    wiederspruch einlegen?

    Wogegen? Ich sehe keinen Grund dafür.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel

    weil die Sachbearbeiterin ja weiß das er zur Schule geht,schon wegen dem Flashticket plus.. das es nur für Schüler giebt..die bekommt kein andrer.
    Da wurde der oben genannte Betrag von 4,70 euro ohne Schulbescheinigung übernommen.

    Übrigens was ist bei dem Ticket wenn es keine Möglichkeit giebt,eine Karte zu bekommen,die nur für den Schulweg gilt?
    Könnte man dann das Ticket kündigen und Einzelfahrscheine nehmen,die komplett übernommen werden?

    Privat wird dieses Ticket nie übernommen,weil es keine Möglichkeit giebt überhaupt hier wegzukommen.
    Die Fahrtzeiten sind extrem schlecht,das er wenn er es privat nutzen würde/könnte.. niemals zum Ziel kommen würde.
    Es ist außerdem sehr stark eingegrenzt in den Bereichen,das er wirklich nur bis zur Schule kommt und wieder zurück,private Nutzung unmöglich,da es keine linie giebt die dieses Ticket nutzen könnte.
    Also setzen wir ja im Prinzip die 5,00 euro die im Satz sein sollen völlig in den Sand,da es nicht genutzt wird,bzw genutzt werden kann.
    Dann könnte er die 5,00 euro anderweitig nutzen,wenn diese Zahlung nicht wäre.

  • Hallo,

    Zitat

    weil die Sachbearbeiterin ja weiß das er zur Schule geht,schon wegen dem Flashticket plus.. das es nur für Schüler giebt..die bekommt kein andrer.

    Die Fahrtkosten werden kommunal, das Schulgeld beim Bund abgerechnet. Das hatte ich schon erklärt.

    Zitat

    Könnte man dann das Ticket kündigen und Einzelfahrscheine nehmen,die komplett übernommen werden?

    Nein. Und das aus guten Grund. Nach Deinen Angaben kostet das Einzelticket 4,90 €. Fährt Dein Sohn also 5mal in der Woche zur Schule, bräuchte er bei 20 Tagen Tickets für 98 €, die der Steuerzahler blechen müßte - nur, damit Du 5 € einsparst.

    Zitat

    Also setzen wir ja im Prinzip die 5,00 euro die im Satz sein sollen völlig in den Sand,da es nicht genutzt wird,bzw genutzt werden kann.

    Völlig in den Sand gesetzt? Ohne dem Zuschuß müßtet Ihr 9,70 € zahlen. Was ist Dir lieber - 9,70 oder 5 €?

    Gruß!

  • Ich danke dir lieb für die Auskunft,dann wissen wir aber wenigtens das sie uns im dortmunder bereich auf gut deutsch besch.. haben,denn da mußten wir mehr als 5 euro dabei zahlen fürs Ticket.
    Und das ging nur von Schule zu Schule,im Prinzip wie jetzt auch.

    Was wir mit den 5 euro meinten.. war eigentlich wie man geld aus den Sätzen* verplempern muß.. da eh alles ziemlich eng ist.
    Aber ok friseur giebts auch nur 7,90 den man nirgends mehr finden würde.. also im allgemeinen sind die Berechnungen unter aller würde.

    Schulamaterialgeld haben wir nun auch noch nicht wieder zurückbekommen,ging auch von unsren Hartz4 satz bisher drauf,was uns nun fehlt und dies nur wegen einer Schulbescheinigung,obwohl die wissen das er nachweißlich schüler ist.

  • Wie sieht es denn mit einem kleinen Job aus, wenn dich die 5,00 Euro so stark belasten? Auch euer Sohn könnte sich mit 19 Jahren einen Nebenjob suchen. Wir haben noch nie Leistungen vom Staat bezogen, trotzdem musste sich unsere Tochter mit 16 einen kleinen Nebenjob suchen. Das ist bei uns im Bekanntenkreis im allgemeinen üblich, dass sich die Kinder oder auch die Mütter (selbst wenn der Mann genug verdient) zumindest einen 400 Eurojob suchen, damit ihnen nicht die Decke auf den Kopf fällt. Wenn er aufgrund der Schule unter der Woche nicht arbeiten kann, dann gibt es auch genug Jobs, die man am WE ausüben kann.

  • Sorry, aber das Zauberwort heißt "ZUSCHUß" und nicht "es wird übernommen".
    Und wenn es so ist das es nur an der Schulbescheinigung liegt dann ists doch auch kein Problem die zu besorgen. Jede Schule hat ein Sekretäriat in dem man sich so etwas holen kann. Alles in allem hier wegen der 5€ rum zu diskutieren (oder ob 2€ am Friseur fehlen) ist ziemlich fad. In erster Linie geht es doch wohl um die 100€ aus dem Teilhabepaket die auf einen Schlag fehlen sollen. - Interessant wäre die Frage: Habt Ihr die 100€ tatsächlich ausgegeben oder ist das eine Pauschale die immer gleich ist?
    Auch wir mussten durch Umzug in den letzten Schuljahren eine Ermäßigungskarte von der Schule bekommen weil wir in den letzten Schuljahren nicht die Schule wechseln wollten (ich glaube statt 1,20 DM mussten wir dann 0,70 DM zahlen pro Fahrt) aber diese Bescheinigung konnte sich so ziemlich Jede(r) an der Schule ausstellen lassen. Also war das allein kein Nachweis das man wirklich Schüler ist. - Genausogut könnte man sagen: Er fährt Auto, also hat Er nen Führerschein. - So viel zu der Ticketbescheinigung.

  • Hallo,

    Zitat

    Habt Ihr die 100€ tatsächlich ausgegeben oder ist das eine Pauschale die immer gleich ist?

    Diese wird pauschal gezahlt, allerdings nicht so, wie vom TE beschrieben: im Normalfall werden 70 € zum Beginn eines Schuljahres und die restlichen 30 € im 2. Halbjahr.

    Gruß!

  • Hallo,

    Zitat

    dann wissen wir aber wenigtens das sie uns im dortmunder bereich auf gut deutsch besch.. haben,denn da mußten wir mehr als 5 euro dabei zahlen fürs Ticket.

    Ihr wurdet nicht betrogen. Die Begrenzung auf 5 € Eigenanteil bei den Fahrkarten wurde erst zum 1.8.2013 wirksam.

    Gruß!

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