zukünftig Ausbildungsgehalt schon am 1stn Lhrtag abgezogen vom HartzGeld

  • Ist das Rechtens?

    Ich habe diesn Monat, weniger Hartz Geld bekommen, da das Ausbildungsgehalt meines bei mir lebenden Sohnes angerechnet wurde. Heute hat er mit der Ausbildung begonnen, bekommt natürlich sein Gehalt erst am 1 Oktober ....nur wurde mir diesen Monat( SEP) schon sein Gehalt abgezogen. Ist das Rechtens?

  • Hallo,

    ALG II wird im Voraus, die Vergütung im nachhinein gezahlt. Anders gesagt: die Vergütung wird für den gleichen Monat (September) gezahlt, für den Du Ende August das ALG II gezahlt bekommen hast. Insofern ist die Anrechnung rechtens.

    Gruß!

  • Hoppel: War da nicht was mit "Zufluß"?
    Es kommt doch darauf an wann das Geld kommt.

    Ich glaube in diesem Fall irrt das JC, denn der Sohn fing erst am 2.9. mit der Ausbildung an.
    Demzu Folge muss für den September noch komplett gezahlt werden, denn Arbeit (oder Ausbildung)
    wird nun mal nicht im voraus bezahlt.
    Zumindest ein Darlehen müsste doch gewährt werden bis das finanzielle "auf der Reihe" ist.

  • Hallo,

    Zitat

    Demzu Folge muss für den September noch komplett gezahlt werden

    Das hängt tatsächlich vom Zeitpunkt der Zahlung ab. Wird die Vergütung noch im September gezahlt, wird sie im September auf das ALG II angerechnet. Fließt das Geld erst im Oktober, wird im Oktober angerechnet.

    Gruß!

  • Danke, für eure raschen Antworten...Ihr seid ja schneller als dass JB ..da wart ich seit letzter Woche schon auf einen Rückruf. Es tut echt weh ein Gehalt abgezogn zu bekommen, was man noch garnicht in der Hand hält.

  • Als Tip: Sag dem neuen Lehrherrn das Er das Gehalt zum 1ten des Folgemonats angeben soll und nicht zum letzten.
    So müsst Ihr das Geld (falls etwas nachgezahlt wird nicht zurück zahlen ;-).
    So läuft das mit dem "Zufluß" bei der Arge ;)

  • Du kannst ev. ein Darlehen beantragen. Viele JC vergessen leiden den § 27 SGB II.

    Für den Monat der Aufnahme einer Ausbildung können Leistungen entsprechen § 24 Abs. 4 erbracht werde. ( § 27 Abs. 4, Satz 3 SGB II ).

    Das Darlehen muss erst nach Abschluss der Ausbildung getilgt werden.

    wevell

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