Heizkostenabrechnung

  • Hallo liebe Leute,

    kurz zu mir: Ich lebe in einer BG mit meinem jüngeren Bruder zusammen und bin eingeschiebener Student ab dem 1.Okt.

    Ich wohne mit meinem Bruder seit dem 1.1.2012 zusammen in einer Wohnung.

    Heute habe ich die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.1.2012-31.12.12 bekommen und war einfach unglaublich schockiert.

    "Die Abrechnung schließt für Sie mit einer Nachforderung in Höhe von 1.544,33 EUR ab."

    Da es die erste NKA ist, die ich bekommn haben in meinem ganzen Leben, weiß ich auch nicht so recht, wie ich sie lesen soll.

    Ich zahle pro Monat 65 EUR Heiz/Wasserkosten und 65 EUR an Betriebskosten (falls das überhaupt wichtig ist?)

    Gesamtforderungen belaufen sich bei den HK auf 2.115,15 EUR. mit den 65 EUR *12=780 kommen wir zzgl. 42,30 EUR Umlageauswallwagnis (??) und den Betriebskosten auf 1544,33 EUR.

    Mein Bruder und ich mieten eine Wohnung der örtlichen Baugesellschaft. Diese ist etwa. 63 qm groß und wird Öl geheizt (so genau weiß ich das aber nicht).

    Ich bin jetzt total überfordert. Ich hab mich im Internet umgeschaut, aber niemand hatte solch krass hohe Forderungen wie ich. Ich muss dazu sagen, dass Gebäude ist nicht im neusten zustand ist, schätze 60er Jahre (??) und die Wände nicht die best gedämmten (Falls das irgendwie weiterhilft).

    Außerdem vermute ich, dass irgendwas beim lesen schief gelaufen ist. Vllt hat das was mit meiner Vormieterin zu tun, die Anfang ider Mitte Januar ausgezogen ist.

    Kann mir jmd. vllt einen kleinen Leitfaden geben und sagen, was ich etwa tn soll?

    Ich weiß, dass die ARGE irgendwie die Kosten übernimmt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sie solche hohen Kosten übernimmt.

    Ich hoffe ihr könnt ihr evtl. weiterhelfen.

    Mfg Muchachoman

  • Hallo,

    bist du Mitglied im Mieterverein? Dort wird die Abrechnung fachgerecht überprüft.
    Ansonsten kannst du dich auch an die Arbeitslosenberatung wenden, wenn dein Bruder arbeitslos ist.

    Ich wohne in einem Mehrparteienhaus,bezugsfertig seit 1965, und meine Wohnung wird auch mit Öl beheizt.
    Aber deine Rechnung scheint mir extrem zu hoch zu sein.

    Laß dich vor Ort beraten.

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Ich rate dazu, zukünftig mal lieber nen Pulli anziehen statt die Heizung aufzudrehen.


    Was ist das denn für eine Antwort???
    Soll man als Hilfebedürftiger frieren?
    Mein Tip: Bevor man so etwas rät, einfach mal die Finger still halten und besser nichts schreiben.

  • Hallo Sharoon,

    deine Reaktion verstehe ich nicht.
    Es ist doch durchaus möglich, dass es sich bei so einem hohen Betrag um einen Defekt im Heizkostenzähler handelt, oder die Heizung erst bei 4 anfängt, warm zu werden.
    Außerdem schreibt muchachoman, dass die Wände schlecht isoliert sind.
    So etwas muß vor Ort geprüft werden.

    Gruß,
    Sommersprossen

  • Ich weiß, dass ich mich mit meinem Rat unbeliebt mache, aber in allen Fällen wird es immer zuerst auf defekte Zähler oder schlecht isolierte Wohnungen geschoben... niemand sagt, dass er einfach zuviel geheizt hat...

    Meine Frage an den TE wäre, ob er in einem Altbau wohnt, in dem die Wände recht hoch sind... typische Kostenfalle... unten isses kühl und oben würde man schon schwitzen... oder evtl. ist es eine oben/unten-aussen Wohung? Hat er Thermometer in seinen Zimmern, damit er Temperatur und Luftfeuchtigkeit immer im Blick hat? Sitzt er des Winters gerne im Schlüppi aufm Sofa?

    Wenn er noch ALGII bekommt, dann muss das JC löhnen, aber einer hohen Summe wird es sich natürlich wehren... hier braucht es für einen Widerspruch gute Argumente!

  • Der Tipp mit dem Pullover ist gut. Zählt die Anschaffung des Pullovers dann zu den KdU?

    wevell


    Wie wäre es denn, für AlG-Bezieher gleich Häuser ohne Heizung zu bauen und statt dessen 2 Pullover zu genehmigen?


    Seit meinem Ärger mit dem Amt im letzten Jahr wegen Brennstoff (Holz) weiss ich das das Amt immer von niedrigeren Zahlen ausgeht.
    Also, selbst wenn die sagen das das zu viel sei, immer dagegen angehen. Am besten mit dem Arbeitslosenzentrum vor Ort. Die haben
    auch immer einen Fachanwalt der sich, praktisch für Euch umsonst (das Geld zahlt der Staat), der Sache annimmt.

  • Ich heize auch mit Holz, aber das JC hat in seinen Richtlinien zu den KdU keine Angaben dafür. Was ist jetzt angemessen?

    wevell


    In unserem Fall war dann angemessen was das Sozialgericht in Detmold sagte.
    Und dabei kam heraus, das wir zuerst für das lfd. Jahr 12,?? RM bekamen und danach noch einmal knapp 5 RM bewilligt bekamen.

  • Ich heize auch mit Holz, aber das JC hat in seinen Richtlinien zu den KdU keine Angaben dafür. Was ist jetzt angemessen?

    wevell

    Ermittlung des Grenzwertes für angemessene Heizkosten für sonstige Brennstoffe
    (hier Hessen, dürfte sich aber bundesweit nicht allzu viel unterscheiden)

    Als Richtwert für einen angemessenen Verbrauch können in Anlehnung an die Praktische
    Arbeitshilfe für Kosten der Unterkunft und Heizung nach §§ 22 SGB II / 35 SGB XII in Hessen
    des Hessischen Landkreistages (Richtwerte des Deutschen Vereins für öffentliche und
    private Fürsorge sowie Berechnung unter Zugrundelegung der Berechnung nach VDI – Formeln
    vom Verein Deutscher Ingenieure VDI-Formel) folgende Energieverbrauchswerte pro
    Jahr ohne Energieverbrauchswerte für die Warmwasserbereitung herangezogen werden:

    VDI- Formel – Ermittlung des Jahresverbrauchs

    stündlicher Wärmebedarf x Jahresvollbenutzungsstunden x beheizbare Wohnfläche
    unterer Heizwert x Wirkungsgrad der Heizungsanlage

    Werte:

    Stündlicher Wärmebedarf Wohnhaus = 0,140 kWh/h, Mietwohnung = 0,116 kWh/h
    Vollbenutzungsstunden incl. Warmwasser = 1.600 h/a, ohne Warmwasser = 1.100 h/a

    Heizwert Heizöl/Liter = 10,02 kWh
    Heizwert Erdgas/m³ = 10,36 kWh
    Heizwert Flüssiggas/Liter = 6,81 kWh
    Heizwert Brennholz/Raummeter = 1.985 (je Kilo = 4,05) kWh
    Heizwert Kohle/kg = 8 kWh
    Heizwert Pellets kg = 5 kWh

    Umrechnungseinheiten:
    650 kg Holz = 1 m³ ; 1 Zentner = 50 kg
    1 Raummeter Holz = 0,7 Festmeter
    1 Raummeter Holz = 490 kg

    Berechnung der Höhe der Leistung für Anschaffung von Brennstoffen

    Der nach oben genannten Bestimmungen ermittelte tatsächliche bzw. angemessene Jahresverbrauch für eine Wohnung oder für ein Wohnhaus ist mit dem aktuellen Preis je Einheit für den jeweiligen Brennstoff zu multiplizieren.
    Der Antragsteller muss also neben seinem tatsächlichen Bedarf auch den aktuellen Preis pro Einheit schriftlich nachweisen bzw. ein Angebot des Lieferanten vorlegen.
    Für die Beantragung der einmaligen Heizkosten ist der Antrag auf Leistungen für Heizung zur Beschaffung von Brennstoffen zu verwenden.

  • Danke Sharoon,

    diese Berechnung ist mir bekannt. So argumentierte man auch schon beim JC. Aber es fehlen einige Faktoren: Raumhöhe, Wärmedämmung, Art der Verglasung, persönliches Wärmeempfinden, usw.

    Ich habe die Kosten für das Brennmaterial erhalten.

    Jetzt will ich nur noch dem Heizstrom für den Heizstrahler im Bad haben, Überprüfungsantrag ist 5 Monate alt.

    wevell

  • @ wevell: Ich habe nochmal recherchiert... normalerweise müssten euch genauso die gleichen Heizkosten anzuerkennen sein, wie den Öl/erdgas Heizern... also pi mal Daumen pro qm ca 1,20 €...
    Die angemessenen Zahlen sind schon ein Paar Jahre alt, da müsste man mal gucken, wie die Preisentwicklung für euch war...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!